>Lohnrückforderung wegen Irrtums?
Die Höhe des Gehalts gehört zu den Dingen, die der Arbeitgeber nicht einseitig verändern kann.
Man muß also trennen: Wurde das höhere Gehalt wirksam vereinbart - das kann auch stillschweigend sein, kann der Arbeitgeber nicht zurück.
War die Erhöhungserklärung des AG ein Irrtum, dann muß er diesen Irrtum darlegen und kann dann für die Zukunft den niedrigeren, tatsächlich gemeinten Betrag zahlen. Für die Zeit von der Erhöhungserklärung bis Heute wird der AG die Überzahlung hingegen kaum zurückfordern können, da die Anfechtung im Arbeitsrecht grundsätzlich nicht zurückwirkt.
Nochmal etwas anderes gilt, wenn es überhaupt keine Erhöhungsvereinbarung gab, sondern der AG sich lediglich verrechnet hat und Dir zuviel Geld ausgezahlt hat. Dann mußt Du grundsätzlich die Überzahlung zurückgeben, kannst Dich aber auf "Entreicherung" berufen, wenn Du den Irrtum nicht erkannt hast (das wird bei einer Überzahlung von ca. 5% vermutet) und das Geld bereits ausgegeben hast.
von thdoerfler am 22.10.2004 12:01
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