Lohnpfändung und unterhalt

21. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
scooter37
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Lohnpfändung und unterhalt

Hallo ich habe mal eine frage,ich habe eine lohnpfändung vorliegen und muss meiner ex Unterhalt zahlen für meine Tochter.nun meine frage kann ich diese lohnpfändung stoppen um mehr Geld zu haben damit ich den Unterhalt zahlen kann?deswegen habe ich ein p konto und trete auch da schulden ab

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo scooter37,

Unterhalt geht anderen Schulden vor.

Du solltest dem Gerichtsvollzieher den Unterhaltstitel vorlegen.

Er wird die Pfändungsfreigrenze erhöhen.

lg
edy

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2427 Beiträge, 719x hilfreich)

Der GV macht da gar nichts. Ansprechpartner ist der AG. Dieser muss die Tochter als unterhaltspflichtige Person berücksichtigen (dafür benötigt er eigentlich nur die Geburtsurkunde). Damit erhöht sich der pfändungsfreie Betrag. Schau mal in der Pfändungstabelle was dir dann bleibt.
Die Lognpfändung stoppen kannst du selbstverständlich nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1352 Beiträge, 510x hilfreich)

Nur als Nachfrage zum Verständnis.

DIe Lohnpfändung bezieht sich nicht auf aufgelaufene Unterhaltsschulden und/oder laufenden bzw, künftigen Unterhalt?

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.292 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen