Lohnpfändung trotz ger. Schuldenbereinigung???

14. Mai 2011 Thema abonnieren
 Von 
thomas666
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)
Lohnpfändung trotz ger. Schuldenbereinigung???

Hallo
Mein Lebensgefährte musste nach scheitern der aussergerichtlichen Schuldenbereinigung eine gerichtliche machen. Die Gläubiger hatten einen Monat Zeit zu reagieren und wir warten noch auf den Bescheid des Gerichts.

Nun kommt heute die Lohnabrechnung und dort ist ein Eintrag unter den Abzügen undzwar steht da "Pfändung *****" somit hat einer der Gläubiger dann ja trotz der Schuldnerbereinigung schon vollstreckt. Ist das überhaupt zulässig??? Was soll er jetzt machen
Gruss
Petra

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Annaminna
Status:
Praktikant
(899 Beiträge, 402x hilfreich)

Wenn Dein Lebensgefährte bereits die Privatinsolvenz eingeleitet hat, dann darf nicht mehr gepfändet werden. Das wäre Gläubigerbegünstigung. Alleine aber der Versuch einer Schuldenbereinigung stoppt die Pfändung nicht. Das heißt, dass der Gläubiger, wenn er einen vollstreckbaren Titel hat, durch aus noch den Lohn pfänden konnte.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Das Vollstreckungsverbot für die Gläubiger greift erst bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens.

Jedoch kann der Insolvenzverwalter unter bestimmten Umständen die Zahlungne vom Gläubiger zurückfordern, wenn das Insolvenzverfahren eröffnet wurde.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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