Lohnpfändung / Unterhaltspflicht
Guten Abend,
ich brauche dringend eurer Rat.
Ich lebe mit meine Lebensgefährtin und zwei Kinder in der gemeinsame wohnung. Das erste Kind ist aus der geschiedene Ehe meiner Lebensgefährtin und das zweite Kind ist unseren gemeinsames Kind.
Ich habe zur Zeit eine Lohnpfändung am laufen. Ich würde gerne wissen, welche Personen bei der Pfändung bzw. Pfändungsfreigrenze berücksichtig werden müssen. Nur mein Kind oder beide Kinder? Oder vielleicht sogar meine Lebensgefährtin?
Danke für die Antwort
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-- Editiert Botox24 am 25.01.2012 20:20
-- Editiert Botox24 am 25.01.2012 20:31
von Botox24 am 25.01.2012 20:14
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