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Lohnpfändung / Unterhaltspflicht

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Lohnpfändung / Unterhaltspflicht

Guten Abend,
ich brauche dringend eurer Rat.
Ich lebe mit meine Lebensgefährtin und zwei Kinder in der gemeinsame wohnung. Das erste Kind ist aus der geschiedene Ehe meiner Lebensgefährtin und das zweite Kind ist unseren gemeinsames Kind.
Ich habe zur Zeit eine Lohnpfändung am laufen. Ich würde gerne wissen, welche Personen bei der Pfändung bzw. Pfändungsfreigrenze berücksichtig werden müssen. Nur mein Kind oder beide Kinder? Oder vielleicht sogar meine Lebensgefährtin?

Danke für die Antwort

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-- Editiert Botox24 am 25.01.2012 20:20

-- Editiert Botox24 am 25.01.2012 20:31


von Botox24 am 25.01.2012 20:14
Status: Stift (41 Beiträge)
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>Lohnpfändung / Unterhaltspflicht
Hallo,
das eigene Kind!



von CBW am 28.01.2012 19:39
Status: Unsterblich (1485 Beiträge)
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>Lohnpfändung / Unterhaltspflicht
Alle durch DICH unterhaltspflichtige Kinder, also DEINE. Die "fremden" Kinder deiner Frau muss Sie selber finanzieren, zusammen mit dem Vater (oder Jugendamt).

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von guest-12311.04.2012 22:52:18 am 30.01.2012 12:31
Status: Unsterblich (2192 Beiträge)
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