Lohnpfändung §1603 Kindesunterhalt abwenden

11. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
dringendhilfe01
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Lohnpfändung §1603 Kindesunterhalt abwenden

Hallo!
Ich habe ein paar Fragen ,vielleicht kann sie mir jemand beantworten oder hat ähnliche Erfahrungen gemacht.

Ich bin verh. ein Kind 3 J / aus 1.Ehe 1 Kind 11jahre.
Nettoverdienst: 1410 Euro
Arbeitsaufwändige Maßnahme 146 Euro (Fahrtgeld)
Habe 2000 einen Titel unterschrieben beim JA, wegen Trennung. 2002 folgte scheidung und immer pünktliche Unterhaltszahlung an Kind aus 1. Ehe.
Ich vereinbarte mündlich mit meiner Ex Frau ein ausbleiben der Zahlungen wegen gemeinsamer schulden noch aus der Ehe.
Meine Ex ist Beamte und verdiente dann sehr gut.
Habe von 2007 - 2010 nicht bezahlt.( davon war ich 1 1/2J arbeitslos) 2009 bat ich per RA um Neuberechnung des Unterhalts wegen Neuheirat und 2.Kind.Von Ihrer Seite kam nichts.
2010 war die Berechnung dann wieder neu aufgenommen durch einen RA von mir.Dann noch in der Berechnung eine Pfändung.
Alles angedroht weil ich mein Kind sehen wollte.
Sie hat auch neu geheiratet und 2 Kinder.

Nun mein neuer RA sollte aufgrund der Umstände neu berechnen.da kam raus mein nettoverdienst wurde um monatl. 200 euro angehoben.Er hätte es hochrechnen müssen.Z.b steuernachzahlung dazu von 400 Euro.(ich bezahle aber 110 für steuerbarater) abgezogen hat er nur Fahrtgeld.
Frage: Ist eine Hochrechnung korrekt? Kann man sonst nichts abziehen?

Momentan sieht die berechnung des ra so aus:
Netto 1614 Euro -fahrtkosten 146 .KU 1.Kind 272 Euro 2.Kind 225 - 971 also über Selbstbehalt.

Meine Frau hat kein Einkommen und betreut die gemeinsame Tochter und ihre 2 kinder, die sie mit in die ehe brachte.
Sie bekommt 290 Euro für beide kinder KU.

Wird meine Frau garnicht mitgerechnet? Durch sie habe ich ja eine andere Steuerklasse / betreut die Tochteru.s.w

Dazu noch meine Ex ist Beamte und verdient doppelt so viel!
da sagt mein RA : so viel kann die auch nicht haben.

Kann ich beim Amtsgericht oder sonst wo auch ohne RA irgendwas bewirken? Vielleicht sogar ohne RA die Pfändung abwenden? ich berufe mich in 1. Linie darauf das sie mehr hat und meine familie ein Sozialfall wird.

Die aus der 1.Ehe entstandenden Schulden sind noch da:
Bafög mit 10.000 Euro im Soll.


vielleicht was jemand eine Antwort!



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17 Antworten
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#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38390 Beiträge, 13990x hilfreich)

BAFÖG - gemeinsame Schulden aus Ehe? Wieviel zahlst Du da denn im Monat zurück, das ist doch minimal. Zunächst einmal ist nicht einzusehen, dass Du bei Deinem Verdienst keinen Kindesunterhalt zahlst. Die Berechnung Deines Anwaltes ist mir nicht ganz klar, vielleicht kann einer der Unterhaltsexperten das besser nachvollziehen als ich.

Jedenfalls musst Du zahlen, da spielt auch das Gehalt der Exfrau, selbst wenn es so hoch wäre, wie Du sagst, keine Rolle. Fakt ist, dass das, was über dem Selbstbehalt liegt, letztlich zwischen den Kindern aufgeteilt werden wird.

Außerdem ganz ehrlich, es erschließt sich mir nicht so ganz, dass Du es völlig normal findest, dass Deine Ex mit drei kleinen Kindern arbeitet, Deine Derzeitige aber ganz natürlich zu Hause bleibt, obwohl deren Kinder ja wesentlich älter sein müssen, als die der Ex.

Es wäre noch wichtig zu wissen, ob laufender Unterhalt gepfändet wird, oder ob es Rückstände sind.

wirdwerden

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#2
 Von 
Camper2011
Status:
Schüler
(458 Beiträge, 126x hilfreich)

@dringendehilfe01

Wieso haben die Deine Einkommen um 200 € Erhöht?

Wenn, dann wird der Selbstbehalt gesenkt, das geht aber nur um 10 %

Das Fahrgeld ist ja das Fahrgeld, dass Du steuerrechtlich erhältst.

Wenn es nur für die Fahrkosten von der Wohnung zum Arbeitsplatz ist, dann wird Unterhaltsrechtlich der doppelte Betrag angenommen, also hin und zurück.

Du kannst auf das Vollstreckungsgericht gehen und Deinen pfändungsfreien Betrag hochsetzten lassen, zumindest um das doppelte des Fahrgeldes.

Zudem rate ich Dir, in Privatinso zu gehen, dann hast Du zumindest die Schulden weg, die momentan noch offen sind.

lg

Camper

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38390 Beiträge, 13990x hilfreich)

Ich traue einem Anwalt durchaus zu, ein Einkommen richtig zu bereinigen (Fahrtkosten). Und einfach hochsetzen des Freibetrages, so einfach geht das nicht, so unter dem Motto, ich brauche mehr Geld, also ....

Fakt ist doch, dass er schon jahrelang nichts bezahlt hat. Fakt ist weiterhin, dass wir nicht einmal wissen, ob er derzeit was zahlt. Und jetzt soll er erst einmal erklären, was denn nun gepfändet wird. Laufender Unterhalt oder Rückstände.

wirdwerden

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#4
 Von 
dringendhilfe01
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke erstmal für die Antworten! Kurz und knapp ist die Situation schwer beschreibbar. Zu den Fragen: Es wird Rückständiger Unterhalt für das letzte Jahr gepfändet. Als Lohnpfändung mit 800 Euro Selbstbehalt.

Fakt ist das ich fast 3 jahre keinen Unterhalt zahlte.
In dieser zeit auch wegen arbeitslosigkeit habe ich mich um die gemeinsame Tochter gekümmert.dazu noch Schulden aus der Ehe z.b. Bafög abgezahlt. meine Ex verdiente dann so gut,das sie darauf "verzichtet" hat. Ich habe aber trotz der Vereinbarung einen RA aufgesucht um den Titel abzuändern.ich hatte neu geheiratet und 2.Kind erwartet.
Dies kam aber nicht zu stande,da der RA meiner Ex immer schrieb wir sind noch bei der Berechnung.
Es passierte nichts.Ein Jahr später als ich wieder arbeit hatte ersuchte ich erneut RA auf wegen der Berechnung. Nun das gleiche. In der Zeit verweigerte mir meine ex umgang mit meiner Tochter. ich wandte mich ans JA. meine ex drohte mit Pfändung, wenn ich das Kind nicht in ruhe lasse.Ich gab nicht auf und bekam die lohnpändung.

Meine Ex hat in der Zeit neu geheiratet und unserer Tochter gesagt das wäre nun ihr vater. unbschreiblich.

Ich habe meine ex im studium finanziert, sie bekam plötzlich einen Tropi!

Nun hat sie noch 2 Tropis bekommen. Sorry -war Aussage der Mutter! Kindeswohlgefährdung geht vor Gericht. Also bitte nicht böser Vater.


Die Hochrechnung meines RA verstehe ich auch nicht, aber es gibt noch einen termin.Er hat wie er sagte alle Kosten weihnachtsg. Steuerrückzahlung u.s.w mit gerechnet.


Meine Einkünfte sehen in der Wirklichkeit so aus:
Einkommen 1410 Euro
Fahrtgeld zur Arbeit 180 Euro
Pfändung Ku 300 Euro
bafög Darl. 165 euro ( weiter runter ging nicht)

Verbleiben 765 Euro
Ich habe natürlich einen Dispo 2000 Euro, den ich garnicht einbeziehe.

Von den 765 euro lebe ich meine Frau und meine Tochter.
Eigentlich muss laufender Unterhalt gezahlt werden.

Zu einer Frage noch.

Meine Ex hat Kinder wegen des geldes bekommen und schiebt sie 6 Wochen nach der geburt wieder ab. Sie brauch das Geld nicht.
Ihr Einkommen 2300 Netto plus Kindergeld 92 Euro
Wenn sie für alle ihre Kinder nach düsseld. Tabelle bezahlen müsste bleiben ihr noch 1517 Euro

Wohnvorteil eigenes haus u.s.w.

Mit einbeziehung des Ehemanns als Beamter muss er ja schließlich auch KU für seine 2 Kinder zahlen, das kann man ja wieder drauf rechnen. dann hat sie wieder 2021 Euro


Es gibt doch Urteile dazu,meint Ihr nicht da gibt es eine Möglichkeit?


Meine Frau betreut unsere Tochter mit 3 Jahren, die erst im Sommer einen Kindergartenplatz bekommt.Leider haben wir nur ein Auto und wohnen in einem abgelegenen Dorf.

Ich finde es ganz normal das man Kinder betreut und für sie da ist, auf jeden fall in den ersten 3 jahren .
Meine Frau jobbt am Wochenende, ansonsten hätten wir ja nichts zu essen.

Sorry wenn irgendwas falsch rüber kommt. Ich bin sonst nicht so der schreiber und in mir kocht es vor Wut.

Freue mich auf Kommentare




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#5
 Von 
Nubikalee
Status:
Schüler
(154 Beiträge, 44x hilfreich)

Mal abgesehen dass hier mit so unterschiedlichen Zahlen gerechnet wird, dass dem Schreiber offenbar selbst schon der Kopf raucht, will ich mal zusammenfassen was ich verstanden habe:

TE zahlt von 2007 - 2010 keinen Unterhalt weil er im Gegenzug BaföG-Kredit seiner 1. Frau abzahlt (warum eigentlich er?), hat aber immer noch über 10.000,00 € Schulden??. Nun heiratet er ein 2. mal und bekommt ein weiteres Kind. Statt die Füße still zu halten, geht er zu einem RA und beauftragt ihn mit einer Neuberechnung weil er mit einer Verringerung der Unterhaltslast rechnet.

Der Schuss geht nach hinten los, weil sowohl sein eigener RA als auch der Bevollmächtigte der KM eine Leistungsfähigkeit erkennen.
Jetzt wird seine erste Ehefrau sauer, pfändet den säumigen Unterhalt aus 2011 (!)und der TE wundert sich. Er rechnet und rechnet und rechnet nicht damit dass seine neue Ehefrau im Rang hinter den minderjährigen Kindern steht.

Sind wir jetzt alle auf einem Level? Falls nicht, bitte um Korrektur damit dem Manne geholfen wird.

Gruß Nubi

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38390 Beiträge, 13990x hilfreich)

Also hast Du die ganze Zeit nicht gezahlt, richtig? Und jetzt wird der laufende Unterhalt gepfändet, nicht die Rückstände, richtig? Denn laufender Unterhalt geht vor Rückstände.

Und 6 Wochen nach der Geburt hat sie mit Sicherheit nicht wieder angefangen zu arbeiten. Frühestens 8 Wochen nach der Geburt. Ist gesetzlich so vorgesehen, und Behörden, Krankenkassen u.s.w. kennen diese Regelungen.

Aber irgendwie legst Du zweierlei Maß an. Du regst Dich auf, dass die Ex schon sehr schnell nach der Geburt ihrer Kinder wieder arbeiten gegangen ist. Andererseits willst Du aber davon profitieren? Bei der Ex soll der Verdienst des Partners mit einbezogen werden, obwohl er mit Deinem Kind aber gar nichts zu tun hat? Aber Deine Frau soll auf jeden Fall zu Hause bleiben, deren Gehalt für das gemeinsame Kind soll nicht einbezogen werden? Obwohl Ihr Euch diesen Luxus eigentlich gar nicht leisten könnt?

Meinst Du nicht, dass Du mit zweierlei Maß misst? Dir Deine Wahrheit so zurecht biegst, wie es Dir passt? Nur preiswert muss sie sein, die Wahrheit?

wirdwerden

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#7
 Von 
dringendhilfe01
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe die Anwälte ursprünglich aufgesucht um den Unterhaltsanspruch zu verringern b.z.w. eine Abänderung eines bestehenden Unterhaltstitel abzuändern.
2010 stand für mich im Vordergrund schnell den Unterhalt zu bezahlen, da ich nach Arbeitslosigkeit wieder Arbeit hatte. Meine EX drohte mir mit Pfändung, wegen Umgangsstreitigkeiten.Habe auf Umgang bestanden und wollte natürlich trotzdem keine angedrohte Lohnpfändung, um natürlich meinen Arbeitsplatz nicht zu gefährden.

Sie hat sofort nach der Probezeit pfänden lassen, obwohl die Berechnungen liefen. dabei geht es halt auch um Umgangsrecht und klare Erpressung.

Das soziale und emotionale spielt natürlich eine Rolle.

Was würdet Ihr denn tun?

Ich denke das es doch nichts schlimmes sein kann, wenn ich sage, sie soll anteilmäßig den Barunterhalt mitübernehmen.
Wenn sie darauf angewiesen wäre warum hat sie dann nicht schon vor Jahren gepfändet?
Mein Ziel ist meine Familie vor dem Sozialfall zu schützen.
Mein Kind aus 1.Ehe muß auf nichts verzichten.Nur mein 2.Kind könnte ich dann auch etwas ermöglichen wie ein Besuch beim Heilpraktiker u.s.w.

Ich ziehe natürlich in Betracht noch 400 Euro in Nachtschicht zu arbeiten.
Nur leider hätte auch da meine Tochter Nr.2 nichts von.

Mir bleibt doch garnichts übrig.Oder sehe ich das echt so falsch. Vielleicht können andere auch einfach besser mit geld umgehen und von knapp 800 Euro Miete / Auto und alles bezahlen.

Ich weiß einfach nicht weiter ....nur weil ich sage sie soll auf etwas in Zukunft verzichten, worauf sie vorher ganz verzichtet hat.

Noch zu erwähnen meine Frau erhält 290 euro unterhalt für 2 Kinder. Wer das ausgleicht? niemand

Meine Frau ? Die bekommt kein geld, warum auch? Von wem?
Ich habe zwar eine Steuerklasse wegen ihr mehr, aber das spielt keine rolle.

offensichtlich bekommt sie was,wenn wir uns scheiden lassen. Die Kinder dann weniger. Arbeitslos ginge es mir natürlich finanzielle wesentlich besser. Soll das das Ziel sein?

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#8
 Von 
Nubikalee
Status:
Schüler
(154 Beiträge, 44x hilfreich)



Es bleibt dir nichts weiter übrig als deine jetzige Ehefrau in die Arbeit zu schicken. Das ist übrigens ein gewolltes Schicksal aller Zweitfamilien und höchstrichterlich bestätigt in der Frage des Ehegattenunterhalt. Jammern hilft nichts.

Auf dem Papier bist du jedenfalls leistungsfähig und nein, deine Frau bekäme keinen Unterhalt wenn ihr euch scheiden lasst. Dann teilen die beiden Kinder was über deinem Selbstbehalt liegt.

Gruß Nubi

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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
dringendhilfe01
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Erstmal danke für die Antworten !
Verstehe nicht warum kein Mensch auf §1603 eingeht.

Für meine Frau ist es schwierig momentan zu arbeiten.Unsere Tochter bekommt erst im Sommer einen Kindergartenplatz. Das hört sich alles so einfach an.
Die 2 anderen Kinder besuchen die 2. und 4 Klasse.

Hat denn niemand Erfahrung mit §1603 ?

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0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38390 Beiträge, 13990x hilfreich)

Also, wenn ich das richtig verstehe, wird der Ex vorgeworfen, dass sie zu spät gepfändet hat. Hätte sie zeitiger gepfändet, dann wäre ihr vorgeworfen worden, dass man eben zu zeitig gepfändet hat. Wann ist denn nun der richtige Zeitpunkit?

Sie hat doch Jahre gewartet. Und jetzt wird der laufende Unterhalt gepfändet, weil Du, obwohl Du konntest, immer noch nicht gezahlt hast.

Abgesehen davon, sie hat doch wirklich nicht viel mehr als Du, muss aber für drei Kinder sorgen. Von Tagesmutter und Kita schreibe ich hier nicht mal rein rechnerisch. Auch das wäre zu berückisichtigen.

wirdwerden

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#11
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

Nimm es mir bitte nicht übel, aber in Anbetracht der Tatsache,d ass der Unterhalt MUTTER UND KIND helfen soll, ein einigermaßen normales Leben zu führen, ist es überhaupt nicht verwerflich, dass sie nun pfändet um diese Ansprüche zu sichern.

Dass Du ihr bei der Zahlung der BAFÖG Schulden geholfen hast, ehrt Dich zwar, hat aber m.E. nach keinen befreienden Charakter von den Unterhaltszahlungen.
Du solltest in erster Linie an das Kind denken, damit dies normal aufwachsen kann, ein Umgangsrecht oder Besuchsrecht, steht Dir sicherlich zu, den man auch notfalls gerichtlich durchsetzen kann, aber was UNTERHLAT betrifft, gilt halt die s.g. Düsseldorfer Tabelle.

Sofern die Fahrtkosten nicht in der Gehaltsabrechnung auftauchen spielen diese nicht wirklich in das Nettoeinkommen mit hinein.

Bei einem Nettoeinkommen von mtl. 1614 Euro, werden BERUFSBEDINGT 80,70 Euro abgezogen. Für das erste Kind wären dann mtl. 241 und für das 2. Kind 291 Euro Unterhalt fällig (wenn Kindergeld mit eingerechnet wird), ohne Kindergeld wären es 333 oder 383 Euro (für 2012).

Einen Steuerberater abzuzuziehen funzt nicht; der ist mehr oder minder Luxus. Es gibt gratis Software bzw.man kann sich auch selber um die Steuern kümmern.
Das mit dem Steuerberater klingt viel mehr nach einer Suche um das Nettoeinkommen zu drücken.

Es ist eigentlich auch egal, was Deine Frau verdient, DU hast PFLICHTEN gegenüber den Kindern, die zu erfüllen sind. Auch wenn sie Beamtin sein sollte und vielleicht mehr verdient als Du, hat sie ja auch eigene Kosten zu tragen (PKV usw.) von daher wird sich das fast auskeksen.

Wie anfangs geschrieben: Nimm es mir nicht übel, aber es scheint, dass Du Dich nur vor Deinen Pflichtne drücken willst.

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#12
 Von 
dringendhilfe01
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)



1. Bitte Text lesen

2. Ich war derjenige der zum RA ging wegen der Berechnung

3. Sie sollte garnicht pfänden, denn ich hätte ja so gezahlt.

4. Sie hat erst gepfändet nachdem ich vor gericht ging wegen Umgangsregelung.

5. Sie hätte nicht gepfändet, wenn ich mich von der gemeinsamen Tochter fern gehalten hätte und ihr das Sorgerecht übertragen hätte.



Ist auch egal - danke für die Antworten.

Ich hatte gedacht man bekommt hier Antworten als Fakten und ähnliche Erfahrungen.

Hier wird ja massiv Partei für die Frau ergriffen.
Auf jeden Fall muss sich was ändern!
Ich sehe es auf jeden Fall nicht ein.

Schon klar, das ich zahlen muss, mir bleibt ja wie gesagt genug. Wenn ich den Titel nicht ändere so pfänden sie nächstes jahr wohl knapp 600 Euro.
Egal auch dann bleiben mir ja noch 147 zum Lebensunterhalt meiner Familie.
Siehst Du das auch so wirdwerden?






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#13
 Von 
dringendhilfe01
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)



Hier wird irgendwas missverstanden!

Ich hatte laut meiner letzten Abrechnung 1398 Netto !!!
Davor in dem Monat 1410 Euro Netto!

Es wird 300 - 320 gepfändet! Dann verbleiben ca.1100 Euro

Da ist dann nur 200 Euro Unterhalt für Kind 2 bei!

Mein RA Meiner hat eine Berechnung aufgestellt die mein Gehalt aufgestockt hat z.b. Steuerrückzahlung mit eingerechnet u.s.w.

Meine Frage war ob dies korrekt ist?

Will nichts zahlen was für ein Blödsinn.
Möchtest Du meine Familie lieber von Deinem Steuergeld finanzieren?

Warum gibt es den § 1603?

Nicht viel mehr ? meine Ex hat über 2200 zur Verfügung - keine Miete plus Familienzuschläge....Für sich alleine.

Meinst Du sie verliert was wenn sie 50 Euro weniger bekommt bevor wir zum Sozialfall werden?




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#14
 Von 
Camper2011
Status:
Schüler
(458 Beiträge, 126x hilfreich)

@dringendhilfe01

Den 1603 muss jemand notfalls bis vors Bundesverfassungsgericht durchziehen.

Dazu brauchst du einen engagierten Anwalt, der sich das auch traut.

Du kannst die Entscheidung eines Gerichtes auch innerhalb von 4 Wochen nachdem Dir die Entscheidung zugegegangen ist selbst dem Bundesverfassungsgericht vorlegen, sofern diese Entscheidung bereits vom OLG gefällt wurde.

Es darf nur kein Vergleich sein.

Entweder Urteil oder Beschluss.

1. Schritt. Ein Anwalt beantragt PKH für dich

2. Schritt. Amtsgericht lehnt PKH ab

3. Schritt. Anwalt legt sofortige Beschwerde gegen die Entscheidung des Amtsgerichtes ein

4. Schritt. OLG bestätigt die Entscheidung des Amtsgerichtes

5. Schritt. Deine Anwalt oder Du selbst legen die Entscheidung des OLG dem Bundesverfassungsgericht zur Überprüfung vor.

6. Schritt. Ist das Bundesverfassungsgericht dr Meinung, dass hier eklatante Grundgeseztverstösse vorliegen, dann begründet es das Bundesverfassungsgericht auch und das OLG muss erneut über die PKH entscheiden.

lg

Camper

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#15
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38390 Beiträge, 13990x hilfreich)

Auf § 1603 BGB ist doch eingegangen worden. Du hast verfügbare Mittel, und die musst Du für das Kind einsetzen. So einfach ist das.

wirdwerden

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0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Hallo dringendhilfe,

Du bringst zu viele Fakten ein, die mit der Unterhaltsgeschichte an sich und mit der Pfändung im Besonderen nichts zu tun haben.

Wichtigen Fakten sind: Unterhaltspflicht bestand und ist auch tituliert (oder?), Unterhalt wurde nicht gezahlt.

Da ist die Pfändung das Mittel der Wahl um an das ausstehende Geld zu kommen.

Die Gründe, warum die Ex jahrelang die Füße stillgehalten hat, spielen so lange keine Rolle, wie nicht mehr als ein einjähriger Rückstand gepfändet wird.

Für Deine neue Frau (nicht für deren kinder) bist Du auch unterhaltspflichtig. Aber, sie steht im Rang nach den Kindern (§ 1609 BGB ). Deshalb verbleibt für sie nichts mehr, nachdem Du alle KU Zahlungen geleistet hast.

Der Selbstbehalt aus der DDT 2011 zählt nicht für Unterhaltspfändungen!

Die Berechnung Deines bereinigten Lohnes scheint mir auf den ersten Blick als schlüssig, wenn die Fahrtkosten eine Abzugsposition darstellen. Ob Du allerdings weitere Abzugspositionen hast, musst Du durch einen Vergleich mit der Leitlinie des für Deinen Wohnort zuständigen Oberlandesgericht selbst feststellen.

Warum Du die Schulden aus der Ehe allein abträgst, ist wohl nicht nur mir unverständlich. Es sind - besser waren - doch gemeinsame Schulden.

Aber: auch das wäre bezogen auf Deine eigentliche Frage zur Pfändung nicht relevant, würde allenfalls dazu führen, den zukünftigen Unterhalt zu reduzieren.

Ich erkenne übrigens keinen Zusammenhang zwischen der Pfändung und dem § 1603 BGB .

SG

Berry

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0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Camper2011
Status:
Schüler
(458 Beiträge, 126x hilfreich)

@Sir Berry

quote:<hr size=1 noshade>
Ich erkenne übrigens keinen Zusammenhang zwischen der Pfändung und dem § 1603 BGB . <hr size=1 noshade>


Dann guck mal hier

http://www.trennungsfaq.de/forum/showthread.php?tid=3980&page=3

nach

Einfach mal die Postings ab #68 lesen

lg

Camper

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