Lohnlage - 1. Gutetermin gescheitert

27. August 2014 Thema abonnieren
 Von 
mark77123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
Lohnlage - 1. Gutetermin gescheitert

Hallo,

ich schildere hier den Fall meiner Frau und bitte um Rat.

Meine Frau hatte Mitte März eine Fehlgeburt und ist aufgrund dieser vom 17.3.14 bis zum 28.04. durchgehend krankgeschrieben. Am 30.04.14 erfolgte eine erneute Krankschreibung - eine Erstbescheinigung- bis zum 31.05.14.
Während meine Frau krankgeschrieben war, wurde das Arbeitsvehältnis zum 31.5.14 gekündigt. Nur der Lohn für den Monat Mai wurde nicht bezahlt.
In einem Telefonat, dass meine Frau mit ihrer Arbeitgeberin am 28.04.14 führte wurde meiner Frau gesagt, dass ihr aufgrund bevorstehender Familienplanung gekündigt wird und sie daher nicht mehr auf der Arbeit zu erscheinen brauche, selbst wenn sie wieder gesund sei. Desweiteren seien weitere Beziehungabbrüche für die Jugendlichen nicht tragbar (Meine Frau hat in der stationären Jugendhilfe gearbeitet). Zudem hätte meine Frau am 29.4 auch keinen Dienst, es fand nur eine Teamsitzung statt, wobei die Arbeitgeberin auch im Vorfeld informiert wurde, dass meine Frau nicht kommt.
Da kein Lohnfür den Monat Mai gezahlt wurde entschlossen wir uns nach einer anwaltlichen Beratung zu einer Lohnklage. Bei dem vor ca. zwei Wochen stattgefundenem Gütetermin habe ich meine Frau vertreten.
Bei dem Gütetermin berief sich die Beklagte Partei darauf, dass es trotz erneuter Erstbescheinigung eine Folgeerkrankung sei und die Beklagte daher nicht verpflichtet sei zu zahlen. Auf die Frage, ob es eine Neuerkranung sei, sagte ich, dass ich davon ausgehe. Auf Vorschlag der Richterin wurde im Zuge der Verhandlung dann ein Vergleich geschlossen. Die Beklagte zahlt das Gehalt in voller Höhe, zudem ist im gleichen Zug der meiner Frau zustehende Urlaub (ca. 12 Tage) abgegolten. Da die Beklagte Partei sich über den meiner Frau noch zustehenden Urlaub unsicher war, bekam sie eine Woche Wiederrufsrecht zugesprochen.
Heute kam der Wiederruf. Begründung durchgehende Erkrankung, meiner Frau stünde Krankengeld zu. Beweis Bestätigung der Krankenkasse. Im Schreiben steht weiter ,dass die Krankenkasse meiner Frau mit der Ärztin, die meine Frau krankschrieb, Rücksprache gehalten habe und es von seiten der Ärztin ein Versehen gewesen sei eine Erstbescheinigung auszustellen. Ferner wird meiner Frau bzw. mir jetzt noch damit "gedroht" die Akte nach Abschluss der Staatsanwaltschaft zu übergeben, da ein möglicher hinreichender Tatverdacht wg. StGB 263 bestünde.

ich würde mich über Meinungen zum weiteren Vorgehen sehr freuen.

Mark

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38477 Beiträge, 14011x hilfreich)

Na ja, die Staatsanwaltschaft wird das mit großer Gelassenheit sehen.

Der Rest wird jetzt vor der Kammer streitig verhandelt.

wirdwerden

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#2
 Von 
Blaki
Status:
Praktikant
(861 Beiträge, 752x hilfreich)

Guten Abend,

zunächst müssten Sie erstmal einen Auszahlungsschein von der Krankenkasse holen, den die Ärztin abstempeln muss. Erst dann erhalten Sie für Mai das Krankengeld.

Sie haben ganz offenbar nur eine Zahlungsklage auf Lohn eingereicht und versäumt, zugleich Kündigungsschutzklage einzureichen. Hierfür ist es jetzt zu spät. Jedenfalls hätte sich daraus eine Fortführung des Arbeitsverhältnisses oder eine Abfindung ergeben können.

Der Vergleich aus dem Gütetermin ist insgesamt geplatzt. Es eröffnet sich dadurch für Sie der Weg, auf Abgeltung des Urlaubs vor dem Arbeitsgericht zu klagen.

Soweit die Abgeltung des Urlaubs nicht Inhalt Ihrer Lohnklage ist, müssten Sie einen neuen Antrag beim Arbeitsgericht stellen wobei Sie die Zusammenführung der Anträge beantragen können.

Die Angelegenheit wird vor der Kammer verhandelt.

In dem von Ihnen geschilderten Fall ist die Drohung mit einer Betrugsanzeige erbärmliches tun. Eine derartige Anzeige wird nicht erstattet werden. Das soll Sie nur einschüchtern und davon abhalten, Ihre guten Rechte nicht wahr zu nehmen.



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#3
 Von 
mark77123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Halllo,

vielen Dank schon einmal für die ersten Rückmeldungen.

In dem Wiederruf steht zudem eine vom Gericht gesetzte Frist zur Stellungnahme.
Fragen:
Schreiben wir eine Stellungnahme, oder hat sich die Klage bei Nichtantwort automatisch erledigt?
Ist der Mai Lohn definitiv jetzt vom Tisch?
Sollte der Fall vor einer Kammer verhandelt werden, mit welchen Kosten ist in etwa zu rechnen? Der Mai-Lohn berägt ca. 2700€ Brutto und leider haben wir keine Rechtsschutzversicherung....
Können wir jetzt noch Krankengeld beantragen?
Und vor allem: Warum gibt die Krankenkasse Informationen weiter ohne eine Schweigepflichtentbindung seitens meiner Frau?

Zudem machen wir uns doch noch Sorgen wg einer möglichen Betrugsanzeige.In dem Schreiben steht das ich vor Gericht die Unwahrheit gesagt habe.

Mark








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#4
 Von 
dummfragerin
Status:
Praktikant
(766 Beiträge, 336x hilfreich)

Deine Frau wird doch wissen, ob sie wegen der gleichen Erkrankung oder eines vollkommen anderen Sachverhalts arbeitsunfähig war. War es die gleiche Sache ist die Lage klar, es gibt Krankengeld und keine Lohnfortzahlung. Daran ändert auch ein falsches Kreuzchen der Ärztin nichts.

Was die Schweigepflicht angeht: die Krankenkasse teilt dem Arbeitgeber nicht die Diagnose mit. Jedoch teilt sie mit, ob es sich um eine Folgeerkrankung handelt. Das ist üblich und hat nichts mit der Schweigepflicht zu tun.

Ich würde versuchen, das Krankengeld von der Krankenkasse zu bekommen und dann die Klage zurücknehmen bzw. nur den ausstehenden Urlaub noch einklagen.

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