Lohnkürzungen Kind krank

14. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
snowwomen
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Lohnkürzungen Kind krank

Hallo zusammen, ich musste 2 x 2 Tage unbezahlt mit meiner kranken Tochter zu Hause bleiben. Beim ersten Mal wurden mir die 2 Tage vom Lohn abgezogen und beim 2. Mal 2 Tage Urlaub. Jetzt geht es um die Stundenabrechnung, wie werden die 2 Tage behandelt die bereits vom Lohn abgezogen wurden? Wäre sehr dankbar wenn mir jemand helfen könnte. :???:

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)


"Erkrankung eines Kindes

Wenn ein Kind krank wird und Mutter oder Vater daher nicht zur Arbeit gehen können, müssen Sie für diese Zeit das Entgelt fortzahlen, wenn weder der Arbeitsvertrag noch ein für Ihr Unternehmen gültiger Tarifvertrag eine entsprechende Ausschlussklausel enthält. Ist der Anspruch ausgeschlossen, zahlt die Krankenkasse an den daheim gebliebenen Elternteil Krankengeld.



Das Wichtigste vorweg: Sie sind zur Freistellung der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters verpflichtet, falls ein krankes Kind Betreuung benötigt. Diesen Anspruch können Sie weder durch arbeitsvertragliche noch durch tarifvertragliche Regelungen ausschließen, unabhängig davon, ob Sie das Entgelt fortzahlen oder die Krankenkasse mit Krankengeld einspringt.


Voraussetzungen

Für die Fortzahlung des Arbeitsentgelts oder die Zahlung von Krankengeld müssen unter anderem folgende Voraussetzungen erfüllt sein:



Es muss eine ärztliche Bescheinigung vorliegen, dass Ihre Mitarbeiterin oder Ihr Mitarbeiter zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege eines erkrankten Kindes der Arbeit fernbleiben muss.
Eine andere im Haushalt Ihres Beschäftigten lebende Person kann die Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege nicht übernehmen.

Das erkrankte Kind ist noch nicht zwölf Jahre alt. Diese lle: TK / Basiswissen für AG



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#2
 Von 
dummfragerin
Status:
Praktikant
(766 Beiträge, 336x hilfreich)

Gilt aber alles nur, wenn das Kind (!) gesetzlich versichert ist. Ist das Kind privat versichert (auch wenn das Elternteil gesetzlich versichert ist), gibt es kein Geld von der Krankenkasse. Also bleibt die unbezahlte Freistellung.

Zur Frage: wenn für zwei Tage kein Geld gezahlt wurde, so werden die Tage auch nicht bei der Stundenabrechnung berücksichtigt. Die Sollstunden reduzieren sich um zwei Tage und die Ist-Stunden natürlich auch.

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