Lohnkürzung - Tariflohn - Gratifikationen

6. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Holger62
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Lohnkürzung - Tariflohn - Gratifikationen

Hallo,

ich habe z.Zt.Meinungsverschiedenheiten mit meinem Chef:-(((
Jetzt hat er mir meinen Lohn um 33% gekürzt und das Urlaubs-und Weihnachtsgeld gestrichen.Er hat in seinem Brief keine Begründung genannt.Er bezieht sich lediglich auf den Arbeitsvertrag.Dort steht unter §2:"Der den Tariflohn etwa übersteigende Teil des Lohnes ist keine Leistungszulage und wird ohne Rechtspflicht unter den Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs und der Anrechnung bei Lohntarif-Erhöhungen gewährt.Vom Arbeitgeber gewährte Gratifikationen gelten nur als freiwillige Leistungen des AG,auch wenn sie wiederholt und ohne ausdrücklichen Hinweis auf die Freiwilligkeit erfolgen und begründen keinen rechtlichen Anspruch für die Zukunft"

Kann er mir tatsächlich ohne Änderungskündigung den Lohn derart kürzen?
Wer kann mir da weiterhelfen?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Halo, die Frage ist doch, ob der gekürzte Lohn derjenige ist, der den Tariflohn übersteigt. Dazu schreibst du nichts.

MfG

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#2
 Von 
Holger62
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich verdiene übertariflich.Mein Chef hat den Lohn auf Tariflohn gekürzt(Stand:03.2004)Die entscheidende Frage für mich ist,ob er ohne Begründung und ohne Änderungskündigung den Lohn kürzen kann.

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#3
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Das hat er sich doch vertraglich vorbehalten.

<font color=red>'Der den Tariflohn etwa übersteigende Teil des Lohnes ist keine Leistungszulage und wird ohne Rechtspflicht unter den Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs und der Anrechnung bei Lohntarif-Erhöhungen gewährt.'</font>

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#4
 Von 
Andreas.Hauser
Status:
Lehrling
(1229 Beiträge, 131x hilfreich)

Ein solcher Vorbehalt ist gem. § 134 BGB unwirksam, da es gegen die Vorschriften des KSchG verstößt. Allerdings ist die Zulage bei Tariferhöhung abzuschmelzen.
:bang:

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#5
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Was hat das Kündigungsschutzgesetz damit zu tun?

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#6
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... du brauchst rechtsberatung in deiner sache, denke ich. die kannst du hier im forum nicht bekommen. die frage ist doch, ob eine solche klausel, die doch erhebliche auswirkungen auf dein einkommen hat, gültig sein kann.

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