Der Arbeitgeber AG zahlt seinem Arbeitnehmer AN die gesetzliche Lohnfortzahlung nicht. Der AN mahnt den AG ab und fordert zur Zahlung auf. Der AG zahlt nicht. Der AN beauftragt einen Anwalt, der mahnt ebenfalls ab und erhebt Klage beim Arbeitsgericht. Als das Arbeitsgericht den Verhandlungstermin festsetzt, bekommt der AG kalte Füße und zahlt den Lohn, allerdings nicht die eingeforderten Verzugszinsen und die Schadenpauschale. Der Verhandlungstermin wird abgesagt, da der Lohn nunmehr beglichen ist.
Welche Möglichkeiten hat der AN, die Kosten für den Rechtsanwalt im Rahmen des Schadenersatz dennoch erstattet zu bekommen?
Lohnfortzahlung nicht gezahlt - Schadenersatz?
22. April 2017
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Frage vom 22. April 2017 | 11:02
Von
Status: Praktikant (650 Beiträge, 185x hilfreich)
Lohnfortzahlung nicht gezahlt - Schadenersatz?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 22. April 2017 | 11:04
Von
Status: Weiser (17381 Beiträge, 6471x hilfreich)
Den RA wirst du selbst zahlen müssen; wegen Verzugszinsen und Pauschale musst du entscheiden - Mahnbescheid sind möglich oder Gang direkt zum Arbeitsgericht (dazu brauchst du keinen RA).
#2
Antwort vom 22. April 2017 | 12:14
Von
Status: Unbeschreiblich (119644 Beiträge, 39758x hilfreich)
ZitatWelche Möglichkeiten hat der AN, die Kosten für den Rechtsanwalt im Rahmen des Schadenersatz dennoch erstattet zu bekommen? :
Mangels Rechtsanspruch: gar keine. Im Arbeitsrecht trägt man in der ersten Instanz seine Anwaltskosten selbst.
Erstattung gäbe es höchtens im Rahmen der Kulanz durch den AG (wobei ich daran nicht glaube).
Zitatallerdings nicht die eingeforderten Verzugszinsen und die Schadenpauschale. :
Wurden die vom Anwalt nicht eingefordert?
ZitatDer Verhandlungstermin wird abgesagt :
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