Lohnfortzahlung nach AU

15. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
guest-12318.11.2020 05:35:50
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 5x hilfreich)
Lohnfortzahlung nach AU

Hallo,
Ich hoffe, mir kann hier geholfen werden.
Ich habe zwei Fragen.

Ich arbeite bei einem Abschleppunternehmen als Berufskraftfahrer mit einer täglichen Arbeitszeit von 10 Stunden, abzüglich 1 Stunde Pause.
Wir arbeiten im Schichtsystem, also auch nachts, am Wochenende, an Feiertagen.

Nun war ich im März an einem Samstag krank, obwohl ich Schicht gehabt hätte.
Ich sollte am Montag eine AU für den Samstag einreichen.
Nun habe ich auf meiner Gehaltsabrechnung gesehen, dass mir der Samstag nicht vergütet wurde.
Aussage meines Chefs: Ich zahle kranke Tage nicht am Wochenende oder Feiertagen. Ausschließlich in der Woche.
Aber den Ausgleich hat er sich bei der Versicherung auszahlen lassen
(weiß ich von dem Mädel aus der Buchhaltung).

1. Frage: Ist das tatsächlich so korrekt von ihm, oder muss er mir den Samstag zahlen?

Jetzt hätte ich im Mai (So. 07.05.17) wieder Dienst und hatte nachmittags einen Arbeitsunfall. Dieser hat sich bis einschließlich Mi. 31.05.17 hingezogen.

Frage zwei: Welche Tage muss mein Arbeitgeber nun zahlen?
Nur Montag bis Freitag, jeweils 9 Stunden, oder auch Samstag und Sonntag, da ich im Schichtsystem arbeite und das auch fast jedes Wochenende?

Ich bedanke mich schon einmal im voraus.
Gruß
seuterjung

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Jeden Tag, den Du laut Dienstplan anwesend zu sein gehabt hättest - eben genauso, als wärest Du nicht krank gewesen.

Natürlich hat Dein Chef den Samstag zu vergüten, wenn Du an selbigen gearbeitet hättest Du entsprechend eine AU vorgelegt hast. Lustiger Typ, Dein Chef. ;-)

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Sich über die Umlage 1 Aufwendungen für Entgeltfortzahlungen im Krankheitsfall erstatten zu lassen, die man selber gar nicht getragen hat, ist Betrug und ggf. Urkundenfälschung.

2x Hilfreiche Antwort

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