Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bei Aushilfen

11. August 2009 Thema abonnieren
 Von 
AS_83
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bei Aushilfen

Hallo,
ich schreibe aus aktuellem Anlass. Ich bin eine Aushilfe auf 400 Euro basis und bin gerade krankgeschrieben. Ich arbeite im monat maximal 66 Stunden, das heisst in der Woche im Schnitt 15,18 stunden, und ein tagesdurchschnitt von 2,53 stunden,ausgehend von 6 Arbeitstagen die Woche. Ich arbeite aber nicht 6 tage die woche, sondern immer unterschiedlich. Nun zu meiner Frage: Mein Arbeitgeber schreibt mir nur die kranken tage aus, die ich tatsächlich auf Arbeit gewesen wäre. Beispielsweise hätte ich 3 tage die woche arbeiten müssen und wäre so auf 15 oder mehr stunden gekommen. Ausgeschrieben werden aber nur die durchschnittsstunden, also 3mal 2,53 stunden. Ist das richtig so? mal angenommen und bin noch den ganzen august krank, müsste im August 10 tage arbeiten, was knapp 60 stunden wären, aber aufgeschrieben werden an den 10 tagen ja nur die 2,53 stunden, was heisst das ich viel weniger geld bekommen würde. Ist das rechtens?

Ich bedanke mich schon jetzt für Antworten.

Mit freundliche Grüßen
AS

-----------------
""

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Schauen Sie doch mal hier:

http://www.numikk.de/index.php?id=1102

-----------------
" Don`t feed trolls"

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.291 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen