Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
Hier der Fall, nach Gesetz = BAT:
Ein Arbeitnehmer hat Anspruch auf 26 Wochen Krankenbezüge in Höhe der Urlaubsvergütung.
Er ist 6 Wochen krank (bekommt Entgeltfortzahlung)
dann geht er für 13 Wochen in Kur (bekommt nur einen Zuschuss, keine Entgeltfortzahlung)
Nach der Kur ist er immernoch krank.
Die Entgeltfortzahlung erfolgt bis zur 26. Woche, von da an bekommt er wieder den Zuschuss, da die 26 Wochen rum sind.
Die Krankenkasse aber meint, dass das Entgelt noch länger bezahlt werden muss (13Wochen=Zeitraum der Kur). Die Kur würde bei den 26 Wochen nicht angerechnet werden.
Auszug aus dem Gesetz:
§71 BAT Für die Dauer einer Maßnahme der medizinischen Rehabilitation erhält der Angestellte keine Krankenbezüge in Höhe der Urlaubsvergütung, sondern in entsprechender Anwendung des §37 Abs 3, 8 und 9 als Krankenbezüge einen Krankengeldzuschuss (Abs 3 UA 2). Für die Zeit nach Beendigung der Kurmaßnahme stehen dem Angestellten wiederum Krankenbezüge in Höhe der Urlaubsvergütung zu.
Wer hat nun Recht bzw. könnt ihr mir weiterhelfen?
Liebe Grüße und Danke im voraus
David
von davebozz am 27.02.2007 16:01
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>Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
Da hatte ich mich vertippt, meinte natürlich Tarifvertrag nicht Gesetz.
Ja jetzt gilt der TvöD.
Das anliegen ist, das der Arbeitnehmer in den 26 Wochen in denen ihm Entgeltfortzahlung zusteht in Kur war.
Diese ging 13 Wochen, vor und nach der Kur war/ist er krank. Die Krankenkasse meint, dass nun diese 13 Wochen Entgeltfortzahlung hinten wieder dran gehängt werden müssten, da er zu der Zeit der Kur nur den Zuschuss ausbezahlt bekommen hat.
Ich hoffe es ist so verständlicher
Gruß David
von davebozz am 01.03.2007 07:45
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