Lohn nachdem Vertrag ausgelaufen ist?

1. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
msn458941-96
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Lohn nachdem Vertrag ausgelaufen ist?

Hallo,

ich habe bis zum 5. Januar einen Aushilfsjob als Verkäuferin gehabt. Nach 1 und halb Jahren ist mein Arbeitsvertrag am 5. Januar ausgelaufen und würde auch nicht verlängert. Steht mir nicht eigentlich noch der Lohn von Dezember zu?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16535 Beiträge, 9306x hilfreich)

Wenn Sie im Dezember gearbeitet haben und noch keinen Dezemberlohn erhalten haben: Na klar.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#2
 Von 
smartiie86
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 14x hilfreich)

Du sprichst von Lohn? Wurdest du denn pro Stunde bezahlt oder hast du für jeden Monat ein festes Gehalt bekommen? Wenn du im Dezember noch gearbeitet hast, solltest du dafür natürlich auch bezahlt werden. Und wenn du nach Stunden bezahlt wirst, solltest du auch für Januar noch die Stunden bezahlt bekommen, die du bis 5. Januar noch gearbeitet hast.

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#3
 Von 
smartiie86
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 14x hilfreich)

Du sprichst von Lohn? Wurdest du denn pro Stunde bezahlt oder hast du für jeden Monat ein festes Gehalt bekommen? Wenn du im Dezember noch gearbeitet hast, solltest du dafür natürlich auch bezahlt werden. Und wenn du nach Stunden bezahlt wirst, solltest du auch für Januar noch die Stunden bezahlt bekommen, die du bis 5. Januar noch gearbeitet hast.

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#4
 Von 
Ally McBeal
Status:
Schüler
(376 Beiträge, 95x hilfreich)

Zitat (von smartiie86):
...Wenn du im Dezember noch gearbeitet hast, solltest du dafür natürlich auch bezahlt werden. Und wenn du nach Stunden bezahlt wirst, solltest du auch für Januar noch die Stunden bezahlt bekommen, die du bis 5. Januar noch gearbeitet hast.


Das klingt fast so, als würde es keinen Anspruch auf Bezahlung für die Januarstunden geben, wenn msn(undheinhaufenzahlen) Gehaltsempfänger ist.

Dem ist natürlich nicht so. Sowohl der Dezember als auch die gearbeitete Zeit im Januar sind zu bezahlen.
Einfach mal beim AG anfragen, ob Du versehentlich "vergessen" wurdest; evtl. auch gleich Lohnklage erheben.


Ally

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32886 Beiträge, 17271x hilfreich)

evtl. auch gleich Lohnklage erheben. Und zwar schnell, denn Lohnansprüche verjähren manchmal ganz flott. Eine Lohnklage kostet nichts und wird vom Rechtspfleger beim Arbeitsgericht aufgesetzt - rechnen Sie einfach aus, was Sie für welchen Monat zu kriegen haben.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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