Lohn Abrechnung / Urlaubsgeld / Nacht- und Feiertagszuschläge

13. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
Rudi89
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Lohn Abrechnung / Urlaubsgeld / Nacht- und Feiertagszuschläge

Hallo,

Zu erst einmal, mein Name ist Rudi ich komme aus Dortmund und bin in der Privatinsolvenz. Außerdem befinde ich mich in einem festen Arbeitsverhältnis. Bis dato gab es auch keinerlei Fragen bezüglich meiner Abrechnung allerdings bin ich mir bei der aktuellen Abrechnung nicht sicher ob dort alles korrekt gehandhabt wurde.

Ich habe im letzten Monate häufig an Sonntagen / Feiertagen und Nachts gearbeitet. Außerdem gab es einen Urlaubs Zuschuss von 300 €.

Wenn ich richtig informiert bin sind Erschwerniszulagen und Sonderzahkung wie Urlaubs oder Weihnachtsgeld Steuer und pfandungsfrei. Weihnachtsgeld bis 500€. (glaube ich :) )

Ich frage mich warum ich dann so hohe Pfändungsabzuge habe. Ich befinde mich nur in der Insolvenz und habe sonst keinerlei finanzielle Verpflichtungen aus Pfändungen oder ähnlichem.

Anbei ein Foto meiner Gehaltsabrechnung.





Vielen Dank vorab für alle die sich meinem Problem annehmen.

Mit freundlichen Gruß

Rudi


-- Editier von Rudi89 am 13.05.2017 21:08

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rudi89
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Kann mir niemand hier helfen. Ist Irgendwie schwer vorzustellen. Nach allem was ich gelesen habe sind hier äußerst kompetente Leute unterwergs

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Krypton
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 448x hilfreich)

Hallo,

ich versuche mich jetzt mal an Ihren Daten, aber bitte behandeln Sie meine Angaben als unverbindlich und ohne Gewähr:

Aus meinem Lieblingsgehaltsrechner konnte ich anhand Ihrer Daten schon einmal herausfinden, dass Sie Steuerklasse I sind, keine Kinder haben und Kirchensteuer entrichten.

Wie Sie richtig bemerkten, ist Urlaubsgeld in angemessener Höhe pfändungsfrei. Hierzu gibt es BGH-Entscheidungen, wonach Urlaubsgeld bis zur Höhe eines Monatslohns als angemessen gilt. Mit den 300 Euro liegen Sie da deutlich darunter, insoweit spielen diese 300 Euro bei der Ermittlung des Pfändungsbetrages keine Rolle.

Auch zu Nachtzuschlägen gibt es inzwischen Rechtsprechung (BGH, VII ZB 4/15 v. 29.06.2016), dass diese wie Erschwerniszulagen zu werten und damit der Pfändung entzogen sind. Inwieweit dies auf Sonn- und Feiertagszuschläge anzuwenden ist, da habe ich keine gesicherten Erkenntnisse. Es ist für mich auch nicht erkennbar, warum es eine Erschwernis sein soll, am Tag zu arbeiten, auch wenn es sich um einen Sonn- oder Feiertag handelt. Die Erschwernis in der Nachtarbeit liegt auf der Hand (Arbeit nicht bei Tageslicht, dadurch erhöhte Konzentration, außerdem kein geordnetes Sozialleben, Müdigkeitsfaktor etc.). Dies trifft auf Sonn- und Feiertage - wenn überhaupt - nur bedingt zu.

Insoweit wäre mMn hier das Urlaubsgeld und der Nachtzuschlag der Pfändung entzogen. Das wäre ein Nettourlaubsgeld von 228,06 Euro plus den steuerfrei gewährten Nachtzuschlägen von 267,00 Euro. Zieht man diese beiden Beträge vom Nettoentgelt von 1.957,01 Euro ab, verbliebe ein pfändungsrelevantes Netto von 1.461,95 Euro, was zu einem pfändbaren Betrag von 270,28 Euro führt. Demnach wären 189 Euro zu viel einbehalten worden.

Ich würde mich mit Verweis auf § 850a Nr. 2 ZPO bezüglich des Urlaubsgeldes und auf § 850a Nr. 3 in Verbindung mit der von mir oben zitierten BGH-Entscheidung bezüglich des Nachtzuschlags an den Insolvenzverwalter wenden und ihn darum bitten, die zu viel einbehaltenen 189 Euro auf Ihr Konto zu überweisen.

Bevor jemand der anderen Experten hier jetzt - zu Recht - erwidert: "Ja, aber eigentlich müsste er sich an den Arbeitgeber wenden, weil der schuldet ihm schließlich den unpfändbaren Lohn und wenn er dem Insolvenzverwalter zu viel ausreicht, dann ist das nicht das Problem des Arbeitnehmers": ICH persönlich würde das primär über den IV lösen wollen, damit ich meinen Arbeitgeber nicht damit behelligen muss. Denn schlussendlich zahlt DER mir mein täglich Brot. Und mit dem will ich es mir eher nicht verscherzen. Vielleicht haben Sie einen Insolvenzverwalter, der die Sache kurz prüft und dann den zu viel einbehaltenen Betrag unbürokratisch an Sie auskehrt. Und wenn nicht, können Sie sich immer noch an den Arbeitgeber wenden. Dann muss der eben beim IV vorstellig werden und die ungerechtfertigte Bereicherung der Insolvenzmasse rügen...

Gruß
Krypton

-- Editiert von Krypton am 18.05.2017 11:21

Signatur:

Ich sage das, was ist - nicht das, was man vielleicht gerne hätte.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Rudi89
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die ausführliche Antwort.Ich habe mich nun einmal per Mail an meinen IV gewendet. Entsprechende Lohnabrechnung im Anhang. Man befasse sich mit der Lohnabrechnung und könnte Anfang kommender Woche telefonieren heißt es in der Antwort-Mail. Diese kam zumindest schon mal recht zügig und war keine automatisierte Mail, evtl ein gutes Zeichen :)

Ich denke wir können den Laden hier dicht machen, es sei denn jemand ist daran interessiert zu erfahren wie die Sache schlussendlich ausgeht. Ansonsten war´s das von mir.

Vielen Dank Krypton

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

.

Zitat (von Rudi89):
es sei denn jemand ist daran interessiert zu erfahren wie die Sache schlussendlich ausgeht.



Hallo Rudi,

selbstverständlich interessiert es wie die Sache ausgeht.
Ich hab deinen Post schon gesehen, aber ausser dem unpfändbaren Urlaubsgeld wären meine Aussagen zu
unsicher gewesen und dann halt ich mich gerade bei so einem diffizilen Thema lieber zurück - sorry.

Hatte gehofft, das sich user "Eidechse" meldet, denn die ist in dem Thema ziemlich dick drin.


gruß charly


PS: Ein :respekt: für Krypton, für eine, wie ich finde, tolle Antwort.

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Krypton
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 448x hilfreich)

Zitat (von Rudi89):
Vielen Dank Krypton

Gern geschehen. Und ja, würde mich auch interessieren, was schlussendlich dabei rauskam.

Zitat (von charlyt4):
PS: Ein :respekt: für Krypton, für eine, wie ich finde, tolle Antwort.

Danke für die Blumen. *rotwerd*

-- Editiert von Krypton am 22.05.2017 13:50

Signatur:

Ich sage das, was ist - nicht das, was man vielleicht gerne hätte.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Krypton
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 448x hilfreich)

Hallo Rudi89,

haben Sie schon Ergebnisse in dieser Angelegenheit?

Gruß
Krypton

Signatur:

Ich sage das, was ist - nicht das, was man vielleicht gerne hätte.

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