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Logos und Infos von Bars, Cafes, etc.

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Logos und Infos von Bars, Cafes, etc.

Hallo liebes Forum,

Ich habe folgende Frage:
Nehmen wir an, Person A möchte eine Webseite erstellen auf der Informationen von verschiedenen Veranstaltungen sowie von verschiedenen Locations einer Stadt sind.

Auf dieser Webseite wären zusammengefasst folgende Informationen zu finden:

1.
- Events
- Alle Infos darüber

und
2.
- Locations
- Bild / Logo von Location
- Alle Infos von Öffnungszeiten, über Anazhl und Marke der Spielautomaten, Möglichkeit zur Nahrungsaufnahme sowie Art der Musik die man dort erwarten kann.

Würde Person A solch eine Webseite veröffentlichen (speziell mit den Bildern von den Locations und den Veranstaltungen (teilweise Flyer)) würde sie in konflikt mit dem Gesetz geraten?

Darf Person A Bilder von öffentlich zugänglichen Lokalen und Informationen über diese veröffentlichen?
Muss Person A andere wichtige Rechte beachten?

Mit freundlichen Grüßen,
Skibby

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von Skibby am 06.08.2012 22:29
Status: Frischling (4 Beiträge)
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Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>Logos und Infos von Bars, Cafes, etc.
Kann mir denn niemand sagen ob solche Infos einfach veröffentlich werden dürfen?

Oder kann mir jemand sagen wo ich das ergooglen kann? Hab ich natürlich schon probiert aber vieleicht such ich nicht nach den richtigen Begriffen bzw. Themen.

Paragraph? Gesutzbuch? Link?
Kann mir einer helfen?

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von Skibby am 11.08.2012 16:50
Status: Frischling (4 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Logos und Infos von Bars, Cafes, etc.
Sofern du die Texte nicht selbst verfasst bzw. nur geringfügig umarbeitest, könntest du ohne Erlaubnis der Rechteinhaber Probleme bekommen.

Fernsehzeitungen und EPG-Anbieter z.B. müssen für das verbreiten des Begleitmaterials der Programmdaten (Bilder, Texte, Audiosequenzen, Trailern, ...) an einige Fernsehsender entsprechende Lizenzabgaben zahlen.



Reine Basisinfos (Ort, Datum, Zeit) wären in der Regel frei nutzbar, sofern sie nicht ohne Erlaubnis aus einer Datenbank kopiert werden.



Bilder und Logos haben ebenfalls Urheber mit entsprechenden Rechten bzw. Inhaber mit Nutzungsrechten.
Auch hier benötigt man die entsprechende Erlaubnis.



quote:
Muss Person A andere wichtige Rechte beachten?

Alle welche bei betreiben einer Internetseite relevant sind:
- MarkenG
- UrhG
- UWG
- PAngV
- BDSG
- LDSG
- Telemediengesetz
- Impressumspflicht (§ 5 TMG / § 55 RStV)
- Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien (§§ 54 bis 61 RStV)
- Jugendmedienschutz-Staatsvertrag
- § 22 KUG

(Aufzähluung nicht abschliesend)





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"


von Harry van Sell am 13.08.2012 01:05
Status: Tao (21020 Beiträge)
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