>Logos und Infos von Bars, Cafes, etc.
Sofern du die Texte nicht selbst verfasst bzw. nur geringfügig umarbeitest, könntest du ohne Erlaubnis der Rechteinhaber Probleme bekommen.
Fernsehzeitungen und EPG-Anbieter z.B. müssen für das verbreiten des Begleitmaterials der Programmdaten (Bilder, Texte, Audiosequenzen, Trailern, ...) an einige Fernsehsender entsprechende Lizenzabgaben zahlen.
Reine Basisinfos (Ort, Datum, Zeit) wären in der Regel frei nutzbar, sofern sie nicht ohne Erlaubnis aus einer Datenbank kopiert werden.
Bilder und Logos haben ebenfalls Urheber mit entsprechenden Rechten bzw. Inhaber mit Nutzungsrechten.
Auch hier benötigt man die entsprechende Erlaubnis.
quote:
Muss Person A andere wichtige Rechte beachten?
Alle welche bei betreiben einer Internetseite relevant sind:
- MarkenG
- UrhG
- UWG
- PAngV
- BDSG
- LDSG
- Telemediengesetz
- Impressumspflicht (§ 5 TMG / § 55 RStV)
- Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien (§§ 54 bis 61 RStV)
- Jugendmedienschutz-Staatsvertrag
- § 22 KUG
(Aufzähluung nicht abschliesend)
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
von Harry van Sell am 13.08.2012 01:05
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