Lösungsansatz bei Geheimhaltungsvertrag
Hallo zusammen!
Ich arbeite zurzeit an einem Projekt für eine Internetplattform, nur kommt die Zusammenarbeit mit dem Entwickler nicht zu Stande, da wir uns bezüglich eines Geheimhaltungsvertrages nicht einigen können.
Er möchte die Wikipedia Vorlage verwenden, die ich hier angefügt habe:
https://www.bsi.bund.de/cae/servlet/contentblob/474900/publicationFile/31022/vertraulichkeitsvereinbarung_pdf.pdf
Darin steht, dass er bei Vertragsverstoß in vollem Umfang für den mir entstandenen Schaden haftet. Nur ist dieser bei einem noch nicht entstandenen Projekt kaum zu bewerten und wenn ja, dann nur durch zunächst sehr teure Gutachten.
Deshalb habe ich ein Mindeststrafgeld in Höhe von 250.000€ eingefügt. Ein rein symbolischer Wert. Wenn er vor hat den Vertrag nicht zu verletzten müsste er ja eigentlich jede Summe akzeptieren können. Allerdings kann ich auch etwas nachvollziehen, dass ein Freiberufler zögert bei solchen Summen zu unterschreiben.
Ich habe gehört, dass Mindesstrafgelder in solchen Verträgen ohnehin nicht möglich seien und auch dass der Vorschlag des Entwicklers den Vertrag per Fax abzuwickeln okay sei.
Könnt ihr mir vielleicht sagen, ob es eine Möglichkeit gibt den Vertrag so zu gestalten, dass beide Parteien sich nicht benachteiligt fühlen? Ich denke rechtich ist die Sache eigentlich klar, nur suche ich vor allem einen Ansatz wie sich die Parteien einigen können.
Entschuldigt biite, falls das hier nicht die richtige Rubrik im Forum ist.
Es wäre großartig, wenn jemand vielleicht einen Rat wüsste. Vielen Dank schon mal in Voraus!
Liebe Grüße, David
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von david141 am 28.08.2010 13:22
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>Lösungsansatz bei Geheimhaltungsvertrag
quote:
Nur ist dieser bei einem noch nicht entstandenen Projekt kaum zu bewerten und wenn ja, dann nur durch zunächst sehr teure Gutachten.
Selbst dadurch nicht. Wie soll denn ein Gutachter bewerten, ob das das nächste Facebook oder nur ein kompletter Flop geworden wäre? Hellsehen kann niemand, und wenn doch, wäre der erst recht unbezahlbar.
quote:
Mindeststrafgeld in Höhe von 250.000€ eingefügt
Wenn du im Streitfall auf 250.000 EUR klagen willst, kannst du schon mal über 11.000 EUR Anwalts- und Gerichtskosten vorstrecken...
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von DoctorWho am 28.08.2010 20:41
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