Löschungsfähige Quittung / Grundschulden

22. Oktober 2013 Thema abonnieren
 Von 
vl
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 30x hilfreich)
Löschungsfähige Quittung / Grundschulden

Hat man Anrecht auf eine löschungsfähige Quittung? Kann die Bank diese verweigern und nur eine Löschungsbewilligung erteilen?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1340x hilfreich)

Die Löschungsbewilligung bekommen Sie nur, wenn die Hypothek vollständig abbezahlt wurde.
Und als Zahlungsbelege dienen Ihre Kontoauszüge.
Was ist eine "löschungsfähige" Quittung ?

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20x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Ich vermute, dem TE geht es darum, dass die Hypothek getilgt ist, die Grundschulden aber noch stehen bleiben sollen (ist ganz praktisch, um zukünftig einen weiteren günstigen Kredit aufzunehmen und sich dann die doppelten Notargebühren zu sparen) - er hätte nun gerne was in der Hand, womit er später nachweisen kann, dass er das jederzeit löschen lassen kann.

IMHO ist das Löschungsbewilligung; er muss diese ja nicht vollziehen.


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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2028x hilfreich)

Die Löschung ist quasi die "Quittung", dass man anhand deren die Grundschuldeintragung vom Grundbuchamt löschen lassen kann.
Mehr braucht man nicht.

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
vl
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 30x hilfreich)

Eine löschfähige Quittung und eine Löschungsbewilligung sind zwei paar Schuhe. Mit der Löschungsbewilligung kann man über die Bank oder eigenen Notar die Gundschuld nur löschen lassen.

Mit der löschfähigen Quittung wird die Grundschuld zu einer Eigentümergrundschuld. Mit anderen Worten, mit einer löschfähigen Quittung kann man zur nächsten Bank gehen und einen neuen Kredit beantragen ohne den Notar erneut bemühen zu müssen (man spart Notargebühren).

Der springende Punkt ist, das hat Bank A wohl erkannt, dass deren Kunden mit der löschfähigen Quittung zu Bank B wechseln und so die Kunden A. weg sind, B. Kosten sparen.

Soweit ich weiß, gibt es zwar das Anrecht auf eine kostenlose (Notar geht extra) Löschungsbewilligung (Gerichtsurteil) aber die Frage die sich stellt, auch auf eine begeehrte löschfähigen Quittung?

Bank A sagt nämlich, "...stellen wir seit Anfang des Jahres nicht mehr aus".

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