Löschen von Fotos nach Beziehungsaus

Mehr zum Thema: Medienrecht, Foto, Liebesbeziehung, Löschung, Anspruch, Intimfotos, Alltagsfotos
4,57 von 5 Sterne
Bewerten mit: 5 Sterne 4 Sterne 3 Sterne 2 Sterne 1 Stern
7

OLG: Anspruch auf Löschung von Intimfotos

Nach dem Ende einer Liebesbeziehung kann vom Ex-Partner die Löschung von Fotos verlangt werden. Das gilt allerdings nur für intime Fotos, Alltagsbilder dürfen weiter im Besitz des anderen bleiben.

Der Fall: Nach einer gescheiterten Liebesbeziehung verlangte die Frau von ihrem ehemaligen Partner, sämtliche digitalen Fotos von ihr zu löschen. Der Mann war Fotograf, im Laufe der Beziehung waren auch intime Fotos der Frau mit ihrem Einverständnis entstanden. Das Oberlandesgericht Koblenz urteilte salomonisch und entschied, dass die Frau nach der Trennung nur einen Anspruch auf Löschung der intimen Fotos hat.

Hier geht das Persönlichkeitsrecht der Frau dem Eigentumsrecht des Mannes vor. Unverfängliche Fotos, Urlaubs- und Alltagsbilder dagegen muss der Mann weder löschen noch herausgeben. Derartige Fotos können grundsätzlich dauerhaft behalten und genutzt werden, da sie keinerlei Gefahr für das Ansehen der Fotografierten darstellen.

Az. 3 U 1288/13

Das könnte Sie auch interessieren
Medienrecht Fotos und Filme im Internet - Recht am Bild und Persönlichkeitsrecht
Medienrecht Fotos und Bilder in Social Networks
Medienrecht Intimfotos ohne Erlaubnis verbreitet
Verwaltungsrecht Das Recht am eigenen Bild