Löschen von Fotos nach Beziehungsaus
Mehr zum Thema: Medienrecht, Foto, Liebesbeziehung, Löschung, Anspruch, Intimfotos, AlltagsfotosOLG: Anspruch auf Löschung von Intimfotos
Nach dem Ende einer Liebesbeziehung kann vom Ex-Partner die Löschung von Fotos verlangt werden. Das gilt allerdings nur für intime Fotos, Alltagsbilder dürfen weiter im Besitz des anderen bleiben.
Der Fall: Nach einer gescheiterten Liebesbeziehung verlangte die Frau von ihrem ehemaligen Partner, sämtliche digitalen Fotos von ihr zu löschen. Der Mann war Fotograf, im Laufe der Beziehung waren auch intime Fotos der Frau mit ihrem Einverständnis entstanden. Das Oberlandesgericht Koblenz urteilte salomonisch und entschied, dass die Frau nach der Trennung nur einen Anspruch auf Löschung der intimen Fotos hat.
Hier geht das Persönlichkeitsrecht der Frau dem Eigentumsrecht des Mannes vor. Unverfängliche Fotos, Urlaubs- und Alltagsbilder dagegen muss der Mann weder löschen noch herausgeben. Derartige Fotos können grundsätzlich dauerhaft behalten und genutzt werden, da sie keinerlei Gefahr für das Ansehen der Fotografierten darstellen.
Az. 3 U 1288/13