Lockvogelangebote, Schnäppchen und Sonderpreise
18.7.2011 | Ratgeber - Kaufrecht | 501 Aufrufe Mehr zum Thema:Schnäppchen, Sofortzahlung, Lockvogelangebote, Kauf
Fragen und Antworten zu rechtlichen Probleme bei Schnäppchenkauf und Sonderangeboten.
Recht auf Schnäppchen?
Frage: Bei meinem Discounter gab es ein unglaubliches Schnäppchen für einen Dell Computer. Ich war eine halbe Stunde nach Öffnung da, aber alle Computer waren schon ausverkauft. Die wollten einen doch nur in den Laden locken, kann ich da was machen?
123recht.net: Sie haben kein Recht auf ein Sonderangebot, wenn die Computer bereits ausverkauft sind. Trotzdem sind Angebote wettbewerbswidrig, die nur zur Anlockung von Kunden dienen und dann zum Kauf anderer Waren verführen sollen - klassisches Lockvogelangebot. Solche beworbenen Sonderangebote müssen daher länger verfügbar sein. Melden Sie den Vorgang der Verbraucherzentrale.
Sonderpreis nur bei Sofortzahlung?
Ein Verkäufer kann ein Angebot zum Sonderpreis nicht von der Zahlungsart abhängig machen. Ein Kücheneinrichtungshaus wollte einen besonders günstigen Preis nur bei sofortiger und vollständiger Zahlung nach Rechnungsstellung gelten lassen. Das Landgericht Darmstadt hielt diese Klausel für zu unbestimmt und nachteilig für den Verbraucher (Az. : 25 S 162/10).


