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Lizenz-Code verloren gegangen, nochmal zahlen?

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Lizenz-Code verloren gegangen, nochmal zahlen?

Hallo,

ein hochwertiges Hifi-Gerät, welches ich vor 1 Jahr dem Vorbesitzer abgekauft habe, hatte einen Hardware-Fehler und wurde in einer Fachwerkstatt repariert.

Das Gerät wurde vom Vorbesitzer 2001 im Fachgeschäft erworben. Die Firma (GmbH) wurde einige Jahre später von einer Ltd. Gruppe übernommen, die bis heute den Support für die alten Geräte leistet.
Die Produktpolitik sah vor, dass Software und Hardware Module optional käuflich waren. Softwaremodule wurden per Lizenz-Code freigeschaltet.

Nun habe ich vor der erfolgreichen Reparatur natürlich selbst erstmal Versuche angestellt. Unter anderem habe ich einen EEPROM-Reset durchgeführt. Das schadet der Software nicht, jedoch werden alle installierten(gekauften) Software-Module deaktiviert. Dies wäre kein Problem, wenn die Lizenz-Codes verfügbar wären.
Da das Gerät die Software-Optionen aber zu Kauf bereits aktiviert hatte, besitzt niemand die Codes, weder der Vorbesitzer noch der Verkäufer.

Das neue Unternehmen (Ltd.) verkauft noch heute die Codes für die alten Geräte. Außerdem werden Codes nochmals mitgeteilt, wenn eine Kaufquittung den Kauf der Option nachweist. Der alte Hersteller (GmbH) hatte Listen über die Ausstattung der Geräte per Seriennummer. Der neue Konzern (Ltd.) möchte davon nichts mehr wissen und hat keinerlei Aufzeichnung über alte Seriennummern.

Und genau hier liegt das Problem. Seit der ersten Anfrage zur erneuten Übermittlung der Lizenz-Codes sind 8 Monate vergangen. Ich habe alle Dokumente zusammentragen können. Da jedoch nicht die genaue Ausstattung daraus hervorgeht, weigert sich der Konzern, die Codes ohne nochmalige Bezahlung herauszugeben:

Zur Historie des Gerätes habe ich herausgefunden:

2010 Erwerb durch mich
2002 Upgrade durch die GmbH, Soft- und Hardware-Erweiterung
2001 Erwerb des Vorbesitzers im Fachgeschäft
2000 Einkauf des Fachhändlers beim Zwischenhändler

Weiter konnte ich nichts herausfinden, da der Zwischenhändler keine Aufzeichnung aus dieser Zeit mehr hat.

Die Software-Optionen, die mir verloren gegangen sind, könnten 2002 beim Upgrade oder 2001 direkt auf dem Basis-Gerät vorhanden gewesen sein.

Dank des sehr hilfsbereiten Fachhändlers, liegenalle Unterlagen über diese Vorgänge vor:
2002: Rechnung des Uprades
2002: Inhalt des Upgrades
2001: Kaufquittung Fachhändler-Kunde
2000: Rechnung über Kauf vom Zwischenhändler

Alle Dokumente enthalten die korrekte Seriennummer. Aus keinem der Dokumente ist allerdings ersichtlich, dass die entsprechenden Software-Module gekauft wurden.
Da beim Upgrade eigentlich alle Software-Optionen aufgeführt sind, gehe ich in der Annahme, dass sie auf dem Basis-Gerät 2001 bereits enthalten sein mussten.

Für mich gibt es 2 Indizien, die allerdings der Servicestelle des neuen Konzerns nicht ausreichen:

* Das Gerät war zu jedem Zeitpunkt voll ausgestattet, 2001 mit allen damals erhältlichen Optionen, 2002 kamen durch das Upgrade alle erhältlichen neuen Funktionen hinzu. Es gibt aus dieser Zeit kaum Geräte, die meine verloren gegangenen Software-Module nicht freigeschaltet hatten, zumal alle Hardware-Optionen integriert waren.

* Am Preis könnte man auch feststellen, dass das Basisgerät voll ausgestattet gewesen sein muss.


Meine Frage ist nun, wer ist hier in der Nachweispflicht? Wen könnte ich hierfür überhaupt anklagen, wenn der alte Hersteller nicht mehr existiert und der neue Konzern sich von einer Dokumentation alter Kundenbestände freispricht?

Mehr Dokumente kann ich nicht nachweisen. Erneut bezahlen möchte ich die Optionen auch nicht. Ohne die Optionen ist das Gerät heutzutage nur noch einen Bruchteil wert, da es heute zum "Standard" gehört.

Eine kurze Erklärung zum Sachwert: Der ursprüngliche Wert 2001/2002 beläuft sich knapp im 5-stelligen Euro-Bereich. Erstehen konnte ich das Gerät 2010 im 3-stelligen Euro-Bereich. Die Reparatur hat mich 200 EUR gekostet (IC-Tausch). Immer noch ein guter Preis. Für die Software-Optionen (3 an der Zahl) kassiert der Konzern heute noch knapp 1000 EUR JEWEILS.
Der Gebraucht-Preis eines voll-ausgestatteten Gerätes ist heute weniger als auch nur eine der Optionen.


Weiß jemand mehr oder hat Erfahrung mit solch einer Situation?

Grüße, Paolo


von paolop am 20.05.2011 15:49
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>Lizenz-Code verloren gegangen, nochmal zahlen?
Das Grundproblem ist die Frage (und darauf hätte man deinen langen Beitrag kürzen können):

Schuldet der Lizenzgeber LG dem Käufer K eines Lizenznehmers LN die (erneute) Herausgabe von herausgegebenen Lizenzcodes?

Daß K nicht selbst der ursprüngliche Lizenznehmer ist, ist unschädlich, solange die Lizenz keine Übertragung ausschließt. Somit könnte LN dem K jederzeit seine Rechtsansprüche gegenüber LG abtreten.

Ich würde denken (und ich glaube, die Rechtsprechung stimmt mir da zu), solange der K beweisen kann, daß er im Besitz einer gültigen Lizenz ist, hat er auch einen (impliziten vertraglichen) Anspruch auf Herausgabe eines gültigen Lizenzschlüssels gegen LG (ggfs. gegen eine angemessene Aufwandsentschädigung).

(Ausnahme evtl., wenn er den Untergang seines Lizenzschlüssels vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat oder wenn der begründete Verdacht besteht, K wolle sich weitere gültige Lizenzschlüssel zur unbefugten Veräußerung erschleichen.)

Problem: kann K wirklich zweifelsfrei nachweisen, im Besitz einer gültigen Lizenz zu sein? Das scheint auch bei dir der Punkt zu sein; K sagt "ja", LG sagt "nö, das genügt uns nicht".

Letztlich wird das wohl nur auf dem Klagewege (bzw. mindestens per Anwalt) lösbar sein - wir haben kein rechtliches Problem ("besteht ein Anspruch?"), sondern ein sachliches ("ist Beweis X überzeugend?").

Auf irgendwelche Paragraphentexte von K wird sich LG wohl nicht mehr einlassen.

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von Snoop Pooper Scoop am 20.05.2011 17:19
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>Lizenz-Code verloren gegangen, nochmal zahlen?
Vielen Dank für die Ausführung und Verkürzung des Problems.

Es geht tatsächlich nur noch darum, ob der Nachweis der gültigen Lizenz ausreicht.

Meine 1. Frage hast du wahrscheinlich damit schon beantwortet, nämlich, ob überhaupt der Lizenznehmer LN oder Käufer K in der Nachweispflicht steht, oder ob der Lizenzgeber selbst Protokoll führen muss. Wie ich aus deiner Ausführung verstehe, muss es also der Käufer.

Weiterhin ist aber nicht ersichtlich, wie der Käufer K dies überhaupt nachweisen kann, zumal er alle Dokumente seines Kaufes vorlegen kann.


von paolop am 22.05.2011 16:20
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>Lizenz-Code verloren gegangen, nochmal zahlen?
quote:
zumal er alle Dokumente seines Kaufes vorlegen kann.

Aber nur bezüglich des Gerätes, nicht jedoch das die Lizenzen dabei enthalten waren.



Hierzu könnte man alle Vorbesitzer anfragen, ob diese noch eventuell Unterlagen besitzen welche die Existenz der Lizenzen belegen.
Oder versuchen heraus zu bekommen, ob dieses Gerät aus dieser Serie immer mit solchen Lizenzen vertrieben wurde.





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von Harry van Sell am 22.05.2011 16:48
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>Lizenz-Code verloren gegangen, nochmal zahlen?
quote:
ob überhaupt der Lizenznehmer LN oder Käufer K in der Nachweispflicht steht, oder ob der Lizenzgeber selbst Protokoll führen muss

Die Beweislastverteilung ist doch immer gleich: wer etwas für ihn Positives will, muß das beweisen können. Hier also der K, daß er im Besitz einer gültigen Lizenz ist. Alles andere läuft auf einen Ausforschungsbeweis heraus ("soll doch der VK durch Vorlage seiner Lizenzunterlagen beweisen, daß der K dort nirgends auftaucht"), das ist unzulässig.

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von Snoop Pooper Scoop am 23.05.2011 10:25
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