Lizenz-Code verloren gegangen, nochmal zahlen?
Hallo,
ein hochwertiges Hifi-Gerät, welches ich vor 1 Jahr dem Vorbesitzer abgekauft habe, hatte einen Hardware-Fehler und wurde in einer Fachwerkstatt repariert.
Das Gerät wurde vom Vorbesitzer 2001 im Fachgeschäft erworben. Die Firma (GmbH) wurde einige Jahre später von einer Ltd. Gruppe übernommen, die bis heute den Support für die alten Geräte leistet.
Die Produktpolitik sah vor, dass Software und Hardware Module optional käuflich waren. Softwaremodule wurden per Lizenz-Code freigeschaltet.
Nun habe ich vor der erfolgreichen Reparatur natürlich selbst erstmal Versuche angestellt. Unter anderem habe ich einen EEPROM-Reset durchgeführt. Das schadet der Software nicht, jedoch werden alle installierten(gekauften) Software-Module deaktiviert. Dies wäre kein Problem, wenn die Lizenz-Codes verfügbar wären.
Da das Gerät die Software-Optionen aber zu Kauf bereits aktiviert hatte, besitzt niemand die Codes, weder der Vorbesitzer noch der Verkäufer.
Das neue Unternehmen (Ltd.) verkauft noch heute die Codes für die alten Geräte. Außerdem werden Codes nochmals mitgeteilt, wenn eine Kaufquittung den Kauf der Option nachweist. Der alte Hersteller (GmbH) hatte Listen über die Ausstattung der Geräte per Seriennummer. Der neue Konzern (Ltd.) möchte davon nichts mehr wissen und hat keinerlei Aufzeichnung über alte Seriennummern.
Und genau hier liegt das Problem. Seit der ersten Anfrage zur erneuten Übermittlung der Lizenz-Codes sind 8 Monate vergangen. Ich habe alle Dokumente zusammentragen können. Da jedoch nicht die genaue Ausstattung daraus hervorgeht, weigert sich der Konzern, die Codes ohne nochmalige Bezahlung herauszugeben:
Zur Historie des Gerätes habe ich herausgefunden:
2010 Erwerb durch mich
2002 Upgrade durch die GmbH, Soft- und Hardware-Erweiterung
2001 Erwerb des Vorbesitzers im Fachgeschäft
2000 Einkauf des Fachhändlers beim Zwischenhändler
Weiter konnte ich nichts herausfinden, da der Zwischenhändler keine Aufzeichnung aus dieser Zeit mehr hat.
Die Software-Optionen, die mir verloren gegangen sind, könnten 2002 beim Upgrade oder 2001 direkt auf dem Basis-Gerät vorhanden gewesen sein.
Dank des sehr hilfsbereiten Fachhändlers, liegenalle Unterlagen über diese Vorgänge vor:
2002: Rechnung des Uprades
2002: Inhalt des Upgrades
2001: Kaufquittung Fachhändler-Kunde
2000: Rechnung über Kauf vom Zwischenhändler
Alle Dokumente enthalten die korrekte Seriennummer. Aus keinem der Dokumente ist allerdings ersichtlich, dass die entsprechenden Software-Module gekauft wurden.
Da beim Upgrade eigentlich alle Software-Optionen aufgeführt sind, gehe ich in der Annahme, dass sie auf dem Basis-Gerät 2001 bereits enthalten sein mussten.
Für mich gibt es 2 Indizien, die allerdings der Servicestelle des neuen Konzerns nicht ausreichen:
* Das Gerät war zu jedem Zeitpunkt voll ausgestattet, 2001 mit allen damals erhältlichen Optionen, 2002 kamen durch das Upgrade alle erhältlichen neuen Funktionen hinzu. Es gibt aus dieser Zeit kaum Geräte, die meine verloren gegangenen Software-Module nicht freigeschaltet hatten, zumal alle Hardware-Optionen integriert waren.
* Am Preis könnte man auch feststellen, dass das Basisgerät voll ausgestattet gewesen sein muss.
Meine Frage ist nun, wer ist hier in der Nachweispflicht? Wen könnte ich hierfür überhaupt anklagen, wenn der alte Hersteller nicht mehr existiert und der neue Konzern sich von einer Dokumentation alter Kundenbestände freispricht?
Mehr Dokumente kann ich nicht nachweisen. Erneut bezahlen möchte ich die Optionen auch nicht. Ohne die Optionen ist das Gerät heutzutage nur noch einen Bruchteil wert, da es heute zum "Standard" gehört.
Eine kurze Erklärung zum Sachwert: Der ursprüngliche Wert 2001/2002 beläuft sich knapp im 5-stelligen Euro-Bereich. Erstehen konnte ich das Gerät 2010 im 3-stelligen Euro-Bereich. Die Reparatur hat mich 200 EUR gekostet (IC-Tausch). Immer noch ein guter Preis. Für die Software-Optionen (3 an der Zahl) kassiert der Konzern heute noch knapp 1000 EUR JEWEILS.
Der Gebraucht-Preis eines voll-ausgestatteten Gerätes ist heute weniger als auch nur eine der Optionen.
Weiß jemand mehr oder hat Erfahrung mit solch einer Situation?
Grüße, Paolo
von paolop am 20.05.2011 15:49
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