>Link auf historisches Foto
quote:
Ist das urheberrechtlich ein Problme, da es ja nur ein Link ist?
Wenn das Bild sofort sichtbar ist, ist es nicht mehr "nur ein Link".
quote:
Das Bild stammt aus den 50ern oder 60ern.
Dann dürfte das Urheberrecht daran frühestens 2020 erloschen sein (wenn es ein Foto von 1950 ist und der Fotograf im selben Jahr verstorben ist), spätestens ca. 2125 (wenn das Foto von 1969 ist, der Fotograf bei der Aufnahme 14 war und 100 Jahre alt wird).
quote:
wird das Bild auf facebook sofort sichtbar
Die Frage ist, ob du dir die Verbreitung durch FB zu eigen machst, indem du diese Verlinkungsfunktion benutzt. IMO ja. Niemand zwingt dich, auf Fotos zu verlinken, es gibt bei Links auf Seiten im übrigen auch die Möglichkeit, den Thumbnail zu deaktivieren.
Ergo würdest du dich im Streitfall (wenn er denn eintreten sollte) *nicht* darauf berufen können, das habe FB ohne dein Wissen und ohne deine Zustimmung getan und könnte daher dir nicht zugerechnet werden.
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von Sheldon_Cooper am 20.08.2012 17:10
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