Lindorff Forderung von einer Telekom Rechnung von 1998

8. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
ProjektC
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 2x hilfreich)
Lindorff Forderung von einer Telekom Rechnung von 1998

Hallo,

meine Frau hat nun über das neue Jahr ein Schreiben von der Inkasso Lindorff erhalten.
Meine Frau kann sich ehrlich gesagt nicht mehr daran erinnern 1998 ein Vertrag mit der Telekom gehabt zu haben.
Mit meiner Frau lebe ich nun seit über 4 Jahren zusammen und weder von der Telekom, noch vom Inkasso ein Schreiben oder Anruf erhalten.

https://www.dropbox.com/s/g7bwwwxsezbgzak/Inkasso.jpg?dl=0

https://www.dropbox.com/s/g7bwwwxsezbgzak/Inkasso.jpg?dl=0

Ist das alles so rechtens, gibt es eine Möglichkeit auf einen Vergleich, oder ist das alles so korrekt und wasserdicht ?

-- Editier von ProjektC am 08.01.2016 22:55

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Das in der Inkassobranche getrickst wird ist kein Geheimnis
Ich würde mir erst mal eine Kopie des Titels zukommen lassen

"Sehr geehrtes Inkassobüro - zwecks Überprüfung der Forderungsangelegenheit bitte ich um Zusendung der Titelkopie "

Wie ist der score Deiner Frau ?
Gibts noch andere Schulden ?

Vorab : Nichts unterschreiben und zahlen



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EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

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#2
 Von 
ProjektC
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,

wir haben die Schufa für meine Frau angefordert, und da steht, das seitens der Telekom von 1998 noch der Betrag offen ist.
Da wird aber nur die Telekom aufgeführt und keine Firma Lindorff
Meine Frau wäre damals 19 gewesen, kann sich aber nicht erinnern, bei der Telekom gewesen zu sein.

Bis letztes Jahr gab es noch einen grossen Schuldenberg in der Schufa, da meine Frau vor 6 Jahren im Reisebüro selbstständig war, und von einen Tag auf den anderen Tag entlassen wurde und dann vom Finanzamt geschätzt wurde.
Das konnten wir aber letztes Jahr mit einen Vergleich im Finanzamt abschließen.


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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Da wird aber nur die Telekom aufgeführt und keine Firma Lindorff

Dann fordert vom Inkasso an:
- Titelkopie (wie thehellion schreibt)
- Vollmacht im Original oder Abtretungsurkunde
- Alle Angaben gemäß §11a RDG , insbesondere Details zum Vertragsschluss und zur Zinsberechnung
- Rechnungsnachweise für die verschiedenen Meldeamtanfragen aus der Forderungsaufstellung und für die Gerichtsvollzieherkosten

- Des Weiteren wären die RVG-Kosten vom 19.9.2004 zu streichen. Ergibt keinen Sinn, eine solche pauschale Telekommunikationsgebühr.
- Die Kosten Bonitätsprüfung ist ebenso zu streichen. Auch das "EuroPro Auskunft", oder "Kosten Umzugsdaten" sind zu streichen. Ermittlungskosten Regis ebenso. Es ergibt keinen Sinn, jahrelang immer wieder neue Adressen ermittelt zu haben oder ist deine Frau damals einmal pro Jahr umgezogen?
- Zinsen sind natürlich ein Großteil verjährt.

Die Kontoführungskosten würde ich ebenso zurückweisen. wenn ihr auf einen Vergleich aus seid, erst mal höflich probieren, später ggf. deutlicher mit den Worten "Anwalt", "negative Feststellungsklage" und "Beschwerde beim Aufsichtsgericht/Strafanzeige".

Sobald ihr die Titelkopie habt, habt ihr 2 Wochen Zeit, Einspruch einzulegen, sollte die Adresse nicht stimmen. Ggf. kommt es hier ja zu einer Personenverwechslung. Daher schon mal nachdenken, wo sie mit 19 jahren wohnhaft war und sich ggf. einen Beweis holen (Meldeauskunft beim Meldeamt).

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#4
 Von 
Win999
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

Habe in der vergangenen Woche ebenfalls einen Brief von der Firma Lindorff bekommen in diesem eine Forderung von ca. 2600 € aus dem Jahr 1998 hingewiesen wird. Ebenso von der Telekom.
In der Auflistung sind wie in euren Beiträgen erwähnt RVG Kosten, Bonitätsprüfung, Kontoführungsgebühren, horente Zinsen und ein Titel mit AZ augeführt.
In meiner Schufa steht nichts darüber drin.
Leider kann ich mich nicht daran entsinnen ob ich je einen Vertrag mit der Telekom hatte, kann es aber genauso wenig ausschließen.
Wenn es einen Titel gibt dann werde ich selbsterklärend den daraufstehenden Betrag bezahlen allerdings nicht den von der Fa. Lindorff geforderten Betrag.
Werde nun erstmal ein Schreiben aufsetzen und den Titel und die Abtrittserklärung anfordern.
Bis dahin abwarten und Tee trinken.

Grüße Win

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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Du kannst dich ja nochmal melden, wenn du das in Händen hältst und sich weitere Fragen ergeben.

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#6
 Von 
Win999
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Werde ich gerne tun.
Sollte ich dazu bzw vorneweg Schreiben dass ich diese Forderung nicht anerkenne?

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#7
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Nö,

weil es auf Deine Anerkennung nicht ankommt.

Entweder es besteht eine offene Forderung (dann sollte man sie besser ausgleichen), oder es besteht keine (dann lehnt man die Zahlung ab).

Berry

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#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Werde ich gerne tun.
Sollte ich dazu bzw vorneweg Schreiben dass ich diese Forderung nicht anerkenne?

Man kann ggf. bestreiten. Beispielsweise "Mir sind Forderungen der Telekom gegen mich völlig unbekannt und ich bestreite, dass es sie gibt. Zur Prüfung wollen Sie mir umgehend Vorlegen:....."

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#9
 Von 
ProjektC
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 2x hilfreich)

Hi,

wir haben damals verlangt, wie es im Beitrag gefordert wurde.
Daraufhin haben wir überraschend das Schreiben von Lindorff erhalten, das Sie nicht mehr dafür zuständig sind, nachdem wir alle Unterlagen verlangt haben.
Schreiben an die Schufa geschickt.
Das weder die Telekom sich bei uns gemeldet hat, noch das Lindorff nun dafür zuständig ist und die Schufa hat den Eintrag auch sofort gelöscht.

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#10
 Von 
HingHang
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo in die Runde,

ich hab auch ein Schreiben von Lindorff bekommen. Diese Forderung ( Telekom) stammt aus dem Jahr 1999. Habe auch den Titel in Kopie bekommen und Schufa-Auskunft habe ich mir auch besorgt.Da steht nur drinn das es im April 2015 ausgeglichen ist. Da ich jetzt in der Restschuldbefreiung bin, habe ich der Firma Lindorff das Schreiben vom Amtsgericht mit der Restschuldbefreiung zu gesendet. Nun kam eine Androhung das ich bis xx.xx.2017 den offnen Betrag bezahlen soll. Was kann ich noch machen????

Grüße und Danke für die Infos

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Was kann ich noch machen????

Ich würde denen schreiben: "Wertes Inkasso. Sie werden aufgefordert, binnen 14 Tagen den entwerteten Titel im original zu zu senden. Bei Weigerung ergeht ohne weitere Vorwarnung Klage auf Herausgabe via Anwalt. Ich diskutiere nicht, ich gewähre keine Firstverlängerung und einschüchtern lasse ich auch nicht. Etwaige Auskunftei-Einträge sind zu löschen bzw. mit Datum der RSB als erledigt zu markieren und Vollstreckungsversuche werden mit Vollstreckungsabwehrklage via Anwalt beantwortet."

Die RSB ist halt bindend, sofern es keine vbuH war. Egal, was das Inkasso will.

-- Editiert von mepeisen am 24.04.2017 19:34

Signatur:

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#12
 Von 
HingHang
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort.

Ich versuche gerade herauszufinden, ob es damals mit in die Insolvenz mit aufgenommen wurde.Wenn nicht ist die Forderung dann berechtigt von Lindorff. Was isr eine vbuH???

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

Zitat:
Was isr eine vbuH???


v.b.u.H. (vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung)

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#14
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Wenn nicht ist die Forderung dann berechtigt von Lindorff

Wenn nicht, hat das Inkasso trotzdem Pech gehabt.
Man kann nicht erst fast 20 Jahre pennen und die Forderung nicht weiter verfolgen und dann meckern, wenn es zwischendrin eine Privatinsolvenz mit RSB gab.

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