Limango oder die Rückkehr der Sippenhaft

Mehr zum Thema: Meinung, Limango, Service, Shopping-Club, Inkasso, Mitgliedsperrung, Lieferadresse
4,47 von 5 Sterne
Bewerten mit: 5 Sterne 4 Sterne 3 Sterne 2 Sterne 1 Stern
15

Eine falsche Bewegung und du fliegst raus. Deine ganze Familie gleich mit. Wir bitten um dein Verständnis.

Kennen Sie diese Shopping Clubs, in denen registrierte Mitglieder günstig an Markenware kommen? "Top Marken Shoppen, bis 70% sparen" wirbt z.B. die Plattform Limango auf ihrer Webseite. Die Preise sind nur für Mitglieder einsehbar, Exklusivität, Markenbewusstsein, Hype und Schnäppchenjagd bestimmen das Geschäft. Die registrierten Nutzer sind konsumfreudig und immer auf der Suche nach neuen Kaufabschlüssen. Marken, billig billig!

Doch das Geschäftsmodell scheint nur zu funktionieren, wenn der Service auf der Strecke bleibt.

Eine begeisterte Kundin der Plattform limango.de hatte etwas bestellt und den Kauf dann widerrufen. Die Ware wurde zurückgeschickt, das Geld zurückgebucht, soweit alles normal. Allerdings machte Limango einen Fehler und buchte das Geld doppelt zurück. Kann ja passieren. Limango schickte nach eigenen Angaben mehrere Mahn-Mails an die Kundin mit der Bitte um Rücküberweisung. Die Kundin bekam eine davon, las diese aber nicht richtig. Sie ging davon aus, dass Limango die doppelte Buchung selbst einzieht, wie sonst auch.

Limango übergab die Forderung über 12,98 Euro an ein Inkassounternehmen. Die Kundin bekam Post, schämte sich, beglich sofort die offene Forderung und hakte das Thema dann unter "dumm gelaufen" ab.

Soweit, so gut. Bis das nächste unwiderstehliche Angebot der Plattform eintrudelte: Ein trendiger Kinderwagen zum Schnapperpreis. Die Kundin bekam einen wässrigen Mund und war mehr als bereit zum Konsum, doch Limango verweigerte den Zugriff: Das Mitgliedskonto war gesperrt. Rauswurf.

Wenn ein Kunde offene Forderungen hat, darf er nicht mehr mitspielen. Das ist recht üblich. Meist darf aber wieder rein, wer die Forderung ausgleicht. Nicht so bei Limango:

"Leider ist es uns nicht möglich, Kundenkonten wieder freizugeben, wenn eine offene Forderung nach mehrfacher Zahlungserinnerung nicht beglichen wurde und an ein Inkasso Unternehmen übergeben werden musste. Dabei können wir bedauerlicherweise die Betragshöhe nicht berücksichtigen.
Wir bitten um dein Verständnis, dass deine Lieferadresse daher für Bestellungen bei limango gesperrt ist. Eine Bestellung eines anderen Familienmitglieds würde daher ebenfalls abgelehnt."

Die Höhe der Forderung ist egal, die langjährige reibungslose Zahlungshistorie der Kundin ebenso. Wie es überhaupt zu diesem Vorfall kam - nämlich durch einen vorausgegangenen Fehler von Limango selbst - ist dem Unternehmen auch egal. Einmal ein Inkassovorgang, schon bist du gebrandmarkt: du kommst hier nicht rein. Zusätzlich wird die komplette Lieferadresse gesperrt. Jeder, der dort wohnt, wird in Sippenhaft genommen.

Aber Hauptsache, wir duzen uns.

Rein rechtlich darf ein Unternehmen das, denn jeder kann sich aussuchen, mit wem er Verträge schließt. Dass Unternehmen Kosten minimieren und sich von schwierigen Kunden trennen wollen, ist grundsätzlich nachvollziehbar. Dass Limango dabei nur Schwarz-Weiß gelten lässt, ist es nicht. Was nutzt uns das ganze große Internet und der technische Fortschritt, wenn die menschliche Komponente weiter verkümmert?

Die Ex-Limango-Kundin bestellte den Kinderwagen dann bei einem Familienbetrieb aus Hamburg: Eichhorn. Keine Szene, keine Exklusivität, keine hippen Texte, kein Du, aber dafür viel Service. Allein für das Beratungsgespräch am Telefon nahm der Mitarbeiter sich über eine halbe Stunde Zeit und erklärte geduldig alle Für und Wider. Man fand gemeinsam ein geeignetes Modell samt Ausstattung und vereinbarte einen späteren Liefertermin ein paar Wochen vor der Geburt. Als die Neukundin am Telefon andeutete, sofort bezahlen zu wollen, war der Gesprächspartner entsetzt:

"Nein, bloß nicht. Bitte überweisen Sie das Geld erst zur Lieferung. Ich möchte nicht mit dem Geld anderer Leute arbeiten."

Wow.

So geht das.

Leserkommentare
von trutzu am 16.04.2014 13:40:33# 1
- STOP - Hier werden Sachverhalte etwas verdreht bzw. verfremdet, wie ich meine. Traurig, wenn nun auch schon Juristen sich damit zu arrangieren versuchen. Sicher darf sich jeder Seller seine Buyer aussuchen, aber willkürig aussperren, das darf er nämlich nicht, denn das würde schon, wenn grundlos, den Paragraphen einer DISKRIMINIERUNG erfüllen. Zum anderen kann niemand eine KOMPLETTE ANSCHRIFT sperren, immer nur personenebezogene Namen. Sonst würden ja Mieter benachteiligt, die zufällig auch unter einer solch gesperrrten Adresse wohnen, das ist NICHT ZULÄSSIG. Desweiteren sollten Widerrufe und Retouren KEIN Grund sein, Kunden auszusperren bzw. mit einem virtuellen Hausverbot zu belegen, denn das ist absolut GELTENDES Recht. Was sich Amazon & Co da erlauben bzw. versuchen, sollte niemand hierzulande bzw. europaweit tolerieren, denn es bricht mit unserem Recht. Solange es ein Widerrufsrecht gibt und man die Bedingungen erfüllt (korrekter Warenzustand, fristgerechte Rückgabe usw.), solange darf man auch nciht abgestraft werden, BASTA :-) Schliesslich sind die Unkosten meist schon vorher einkalkuliert und schlussendlich liegt es meist auch an den Sellern, wenn z.B. Größen nicht stimmen oder Bilder falsch rüberkommen.
    
von dixie1865 am 25.04.2014 10:47:47# 2
@trutzu: Also hier den Rechtsanwalt als Behaupter von Halbwahrheiten darzustellen ist schon ein starkes Stück! Aus Ihren Ausführungen lese ich, dass Sie, wenn überhaupt, nur rudimentäres juristisches Wissen besitzen. Dies zeigt schon der Ausdruck "Paragraph einer Diskriminierung". Einen solchen gibt es nicht. Es existiert zwar ein Artikel in GG, das den Gleichbehandlungsgrundsatz beinhaltet, aber dies ist kein Paragraph... :-)
Überhaupt, hier lange auszuführen was zulässig ist und was nicht, DAS müssen Sie hier nicht lang und breit ausführen...
Tatsache ist, dass das betreffende Unternehmen diese Geschäftspraktiken ausübt und es daher verklagt werden sollte.
Ob eine solche Klage allerdings Aussicht auf Erfolg hätte, das ist eine andere Frage.
Denn, wo kein Kläger, da kein Richter.
    
Das könnte Sie auch interessieren
Musterverträge und Briefe Muster Widerruf Fernabsatz
Meinung Ist eine gute Bank überhaupt möglich?
Meinung Jack the Ripper Wolfskin
Meinung Willkommen in der Schafherde