Lieferverzug bei bezahlten Winterreifen - Mahnung

26. November 2010 Thema abonnieren
 Von 
disconizer
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 4x hilfreich)
Lieferverzug bei bezahlten Winterreifen - Mahnung

Bestellte und bereits von Kreditkarte abgebuchte Reifen können von KAIWA nicht geliefert werden, da ihr Lieferant nicht liefern kann. Es sind 22 Tage seit der Bestellung vergangen.

Ich bin gerade dabei eine Mahnung zu schreiben. Welche Lieferfrist ist angemessen? Fünf Tage? Kann ich ebenfalls auf Zinsen bestehen, da die Reifen schon bezahlt sind?

Vielen Dank

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9 Antworten
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#1
 Von 
guest-12327.11.2010 19:22:00
Status:
Beginner
(91 Beiträge, 22x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

KAIWA AGB:

"§ 3 Lieferbedingungen

Alle Artikel werden umgehend, sofern ab Lager verfügbar, ausgeliefert. Die Auslieferung erfolgt nach Zahlungseingang.

...

Die Lieferzeit innerhalb Deutschlands beträgt, soweit nicht beim Angebot anders angegeben, maximal 3 Tage. Bei Auslieferungen in EU-Länder beträgt die Lieferzeit, sofern nicht beim Angebot anderes angegeben, maximal 5 Werktage.

Sollte ein Artikel kurzfristig nicht verfügbar sein oder ein Artikel eine längere Lieferfrist haben, informieren wir Sie per e-mail über die zu erwartende Lieferzeit, sofern uns eine e-mail-Adresse von Ihnen vorliegt.

Einige Artikel haben eine längere Lieferzeit (z.B. Kompletträder oder Ware die extra bestellt wird).

Lieferschwierigkeiten auf Grund höherer Gewalt, Verkehrsstörungen und Verfügungen von hoher Hand sowie sonstige von uns nicht zu vertretende Ereignisse, verlängern die Lieferzeit um den zur Beseitigung der Lieferhindernisse benötigten Zeitraum. Derartige Lieferungsverzögerungen begründen keinen Schadensersatzanspruch gegen die KAIWA GmbH."



Wenn sich das noch länger zieht, draussen ist es ja schon weiss, könnte man widerrufen und sich anderweitig die Reifen besorgen.


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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12327.11.2010 19:22:00
Status:
Beginner
(91 Beiträge, 22x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
disconizer
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 4x hilfreich)

Wie sieht es denn mit einem Deckungskauf aus, wenn die gesetzte Lieferfrist verstrichen ist?


Die AGB kann man hier nachlesen:
Link zu den AGB

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12327.11.2010 19:22:00
Status:
Beginner
(91 Beiträge, 22x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
disconizer
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 4x hilfreich)

Die Auftragsbestätigung beinhaltet neben meinen persönlichen Angaben, Bestellnummer, Auflistung meiner Bestellung, Rechnungsanschrift und -adresse und Zahlungsart, nur eine Widerrufsbelehrung.

Nach zwöf Tagen habe ich noch eine "Information zur Bestellung" erhalten:

Guten Morgen, wir haben heute nochmals bei dem Reifenhgersteller, unserem Lieferanten, Ihre Reifenbestellung mit der Nummer XXXXXXX angemahnt. Bis zum heutigen Zeitpunkt haben wir die Zusgesagte Reifenlieferung noch nicht erhalten. Wir erwarten bis spätestens morgen eine definitive Aussage zum Liefertermin. Sobald uns diese Information vorliegt, werden wir uns bei Ihnen unaufgefordert melden. Wir möchten uns (...) Verständnis. MfG

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12327.11.2010 19:22:00
Status:
Beginner
(91 Beiträge, 22x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
disconizer
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 4x hilfreich)



Auszug aus den Lieferbedingungen:
Wir liefern durchschnittlich innerhalb von sieben Werktagen die Ware an die von Ihnen gewünschte Lieferadresse. Lose Reifen oder lose Felgen werden in der Regel innerhalb von 48 Stunden nach Zahlungseingang in der Zustellung sein. Für Komplettradbestellungen benötigen wir, aufgrund der extra Fertigung, etwas länger und liefern innerhalb von 5 – 10 Werktagen Ihre Ware aus

Reicht dies nicht?

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-- Editiert am 26.11.2010 20:31

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Reicht dies nicht? <hr size=1 noshade>


Nope

Lies § 286 BGB .

Was nun? Recht hin oder her, wenn du schnell und sicher Winterreifen möchtest, bleibt kaum etwas anderes übrig, als zu widerrufen und anderweitig einzukaufen.

Ausser die sagen dir einen verbindlichen, taggenauen Liefertermin zu.

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