Hallo,
ich habe eine Frage bez. Anmahnung bei Lieferverzug und hoffe, jemand kann mir da eine konkrete Antwort liefern:
Liefert ein Verkäufer bei einem im Kaufvertrag vereinbarten konkreten Liefertermin nicht rechtzeitig, ist es ja nicht erforderlich die Lieferung anzumahen, da er automatisch in Lieferverzug gesetzt wird.
Wie sieht es aus, wenn laut Kaufvertrag vereinbart wurde, dass die Lieferung der Ware "unmittelbar nach Geldeingang" erfolgt? Der Rechnungsbetrag wurde per Vorkasse überwiesen, der Verkäufer hat den Eingang zwei Tage später bestätigt, hat bis heute (gut 6 Wochen später) noch immer nicht geliefert (Ausreden: Paket beim Paketdienst verloren gegangen, Paketaufkleber vertauscht, krank gewesen etc.).
Muss ich hier nochmal schriftlich eine Nachfrist setzen, oder gilt dasselbe, als wenn ein konkretes Datum im Kaufvertrag stehen würde?
Danke euch im Voraus für Eure Hilfe :-)
LG
Dublina
Lieferverzug Nachrist erforderlich?
21. Januar 2011
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Frage vom 21. Januar 2011 | 09:57
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Lieferverzug Nachrist erforderlich?
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 21. Januar 2011 | 10:29
Von
Status: Senior-Partner (6927 Beiträge, 2505x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Muss ich hier nochmal schriftlich eine Nachfrist setzen, oder gilt dasselbe, als wenn ein konkretes Datum im Kaufvertrag stehen würde? <hr size=1 noshade>
Du musst mahnen, angemessene Frist setzen, 7 Tage sollten nach 6 Wochen reichen, Rücktritt androhen, nach erfolglosem Fristablauf zurücktreten, s. § 323 BGB .
Unheil könnte aber von § 447 BGB drohen: Ist es ein priv. VK, war kein versicherter Versand vereinbart, geht das Transportrisiko mit Übergabe an den Spediteur auf den K über.
Den Versand konkret dieser Ware müsste VK allerdings gerichtsfest nachweisen können.
Dass dein VK es mit der Wahrheit nicht so genau zu nehmen scheint, wird man auch bei der Einschätzung von Zeugen, die er vielleicht aufbietet berücksichtigen. Mails gut aufheben/sichern.
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