Lieferung verloren gegangen - Artikel jetzt deutlich teurer

25. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
hdd
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)
Lieferung verloren gegangen - Artikel jetzt deutlich teurer

Hallo,

Verkäufer A ist mit dem Käufer X einen Kaufvertrag über einen Artikel eingegangen. Der Kaufvertrag wurde laut AGB durch die Versandbestätigung gültig.

Da das Paket einige Tage später immer noch nicht eingegangen ist, fragt X bei A nach. A teilt mit, dass die Lieferung durch den Paketdienst unwiderbringlich verloren gegangen ist.

X besteht A gegenüber auf Ersatzlieferung. A verweigert die Ersatzlieferung, da der Artikel nicht mehr vorrätig ist. Der Artikel ist nur noch über andere Verkäufer für knapp den doppelten Preis erhältlich.

A nimmt gegen den Willen von X eine Erstattung des Kaufpreises vor. X betont, dass er nicht vom Kaufvertrag zurück tritt. A teilt mit, dass der Fall für ihn mit der Erstattung abgeschlossen ist.

Kann X den Artikel bei einem anderen Händler für den höheren Preis beschaffen und muss A dann Schadenersatz in Höhe der Differenz zum Kaufpreis an X erstatten?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 755x hilfreich)

Aus meiner Sicht: ja. Die Mehrkosten für einen Ersatzkauf gehören zum Schadensersatz.
Ich würde auf jeden Fall darauf achten, dass die Weigerung, die Rückerstattung zu akzeptieren, auch nachweisbar ist

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Methadir
Status:
Praktikant
(794 Beiträge, 407x hilfreich)

Zitat (von hdd):
Verkäufer A ist mit dem Käufer X einen Kaufvertrag über einen Artikel eingegangen.

Sicher?

Ich habe zumindest früher schon AGB gesehen, bei denen der Kaufvertrag erst bei Lieferung zustande kommt. Das kam mir immer schon komisch vor, weil ja beide Beteiligten vorher schon klare Willenserklärungen abgegeben habe, aber ich habe dann angenommen, dass der Verkäufer aus eben den hier vorliegenden Gründen ein legitimes Interesse an einem so späten Abschluss hat.
In letzter Zeit habe ich aber nur AGB gelesen, die den Zeitpunkt teilweise deutlich eher legen. Gabs da was in der Rechtssprechung?

Was sagt die AGB dieses Händlers?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hdd
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

In den AGB steht, dass der Kaufvertrag erst zustande kommt, wenn das Produkt versendet wird und der Versand mit einer zweiten E-Mail (die erste ist die Bestellbestätigung) bestätigt wird. Diese zweite Mail hat X erhalten. "erst bei Lieferung" würde ja bedeuten, dass das Produkt schon angekommen sein muss.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Methadir
Status:
Praktikant
(794 Beiträge, 407x hilfreich)

Klingt so, als ob der Kaufvertrag zustande gekommen ist. Bevor Du Ersatz beschaffst, solltest Du sicherstellen, dass der Händler die Neulieferung beweisbar final abgelehnt hat. Ob die Ablehnung und die Rücküberweisung dazu genügen, weiß ich nicht.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
richter.m
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 2x hilfreich)

Es kommt eher auf dem Verkäufer an, wenn er seine Kunde behalten möchte und auf zufriedenheit achtet würde er es machen.
Ich hatte mal glastüren bestellt und nach erhalt der Türen, hatte ich mich doch noch für glasschiebetüen umentschieden.
Der Verkäufer war so verständnisvoll, dass er die Ware als Retoure zurückgenommen und dafür die anderen geschickt hat.

1x Hilfreiche Antwort

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