Lieferung trotz Rücktritt vom Vertrag

12. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
guenter234
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)
Lieferung trotz Rücktritt vom Vertrag

Es geht um folgenden Sachverhalt:

Ein Onlineshop aus dem Ruhrgebiet befindet sich bei vielen Bestellungen im erheblichen Lieferverzug. Die Kunden haben dort Vorauszahlungen zwischen 200 und 1.000 Euro geleistet.

Viele Betroffene haben wegen der ausbleibenden Lieferung gemahnt und eine Nachfrist zur Lieferung von 2 Wochen gemäß der AGB des Händlers gesetzt und gleichzeitig den Rücktritt angedroht. Manche hatten vom Händler darauf eine Lieferzusage für die 52 oder 1 KW bekommen, die aber auch nicht eingehalten wurde. Nach verstreichen der Frist haben die meisten Kunden ihren Rücktritt per Einschreiben erklärt und ihr Geld zurückverlangt.

Nun hat der Händler 5-10 Tage nach der Rücktrittserklärung einige Kunden doch noch beliefert. Da ein nicht unerhebliches Insolvenzrisiko der GmbH besteht, trauen sich viele Kunden nicht, die Ware zurückzuschicken und dann möglicherweise völlig leer auszugehen. Andererseits sorgen sie sich um die Gewährleistungprobleme bei den gelieferten PCs und Notebooks. In einigen Fällen haben die sich auch anderweitig Ersatz beschafft. (Ähnliches gilt für Kunden, die eigentlich ihr Widerrufsrecht nach § 312d BGB ausüben möchten.)

Wie stellt sich die Rechtslage dar? Die Lieferung erfolgte ja unverlangt. Kann man die Ware quasi als Pfand behalten und trotzdem einen Mahnbescheid erwirken? Wie sähe ein Austausch Zug um Zug aus? Muß der Händler bei Rückgabe des PCs in seinem Shop den Kaufpreis direkt erstatten?

Probleme mit dem Gewerbe?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
RA DPMS
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 150x hilfreich)

Auch gerichtliche Schritte kosten Geld, das eine insolvente Firma nicht hat. Sofern es sich um Neuware handelt, besteht doch noch die Chance der Herstellergarantien.

Ich wäre vorsichtig mit gerichtlichen Schritten, die letztlich nicht durchsetzbar sein könnten. Dann würden die Kläger selbst auf den Gerichtskosten "sitzen bleiben."

Schöne Grüße

RA D.P.M. Sevriens
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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest123-478
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 9x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

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