Lieferfrist / ab wann nicht mehr z Abnahme verpf.?

30. Dezember 2010 Thema abonnieren
 Von 
guest-12325.03.2013 10:39:04
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 50x hilfreich)
Lieferfrist / ab wann nicht mehr z Abnahme verpf.?

Was gibt es für einen Zeitraum ab Kaufdatum, der vom Verkäufer bis zur Lieferung einzuhalten ist? Habe von privat etwas vor ca. 6 wochen gekauft, Verkäufer hat noch nicht geliefert, würde mir das Produkt dann gerne bald woanders kaufen, weil ich keine Lust habe noch länger zu warten.

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11 Antworten
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#1
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

quote:
Was gibt es für einen Zeitraum ab Kaufdatum, der vom Verkäufer bis zur Lieferung einzuhalten ist?


Wenn nichts vereinbart ist, verjährt der Anspruch des VK auf Zahlung erst nach 3 Jahren. Also müßte der K ihn erst in Verzug setzen, bevor er zurücktreten kann.

Wenn ein Widerrufsrecht besteht, kann man das natürlich jederzeit ausüben, solange die Warenlieferung noch nicht mehr als 14 Tage her ist.

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#2
 Von 
guest-12325.03.2013 10:39:04
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 50x hilfreich)

Leider privatkauf, daher kein Widerrufsrecht.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39713x hilfreich)

Da du ja beharrlich die Zahlung verweigerst, macht der Verkäufer wohl derzeit im Rahmen der Unsicherhaeiteinrede von seinen Zurückbehaltungsrecht Gebrauch?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#4
 Von 
guest-12325.03.2013 10:39:04
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 50x hilfreich)

ich habe versand per nachnahme gewünscht. da er nicht schickt, zahle ich nicht....ich bin auch nicht mehr heiß auf den artikel. kann er denn dann rechtlich was machen, wenn ich nicht zahle?

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39713x hilfreich)

quote:
ich habe versand per nachnahme gewünscht.

Gewünscht aber nicht vertraglich vereinbart. Somit muss der Verkäufer nicht darauf eingehen.



quote:
kann er denn dann rechtlich was machen, wenn ich nicht zahle?

Klagen. Auf Zahlung bzw. auf Abwicklung Zug um Zug klagen.
Oder er tritt zurück und macht Schadensersatz geltend.
Die Kosten zahlt der Verlierer (also warscheinlich du).



quote:
ich bin auch nicht mehr heiß auf den artikel.

DAS ist aber kein juritsch durchsetzbarer Rücktrittsgrund ...




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#6
 Von 
guest-12325.03.2013 10:39:04
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 50x hilfreich)

wenn er nicht auf nachnahme eingeht, kann ioch aber davon ausgehen, dass ich den artikel nach zahlung nicht erhalten werde, da dies kein nachteil für ihn ist. ich würde mehrkosten zahlen. somit kann ich doch von §321 gebrauch machen. außerdem hat er im angebot nicht mitgeteilt, dass ausschließlich vorkasse akzeptiert wird.

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#7
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16908 Beiträge, 5884x hilfreich)

quote:
wenn er nicht auf nachnahme eingeht, kann ioch aber davon ausgehen, dass ich den artikel nach zahlung nicht erhalten werde, da dies kein nachteil für ihn ist.

Falsch! Nachnahme ist ein riesiger Nachteil für den VK.
1. Es kann mehrere Wochen dauern bis der Betrag seinem Konto gutegeschrieben wird. Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, daß es zwischen 4 Tagen und 1 Monat dauert. " 1 Monat sind zwar Ausnahmen, aber 10Tage ist normal.
2. Es ist deutlich mehr Aufwand für den VK
3. Wird sich der K sicherlich beschweren, wenn er 13,90€ für eine einfache Nachnahmesendung bezahlen sollst, denn er ist ja schlau und schaut bei DHL nach, daß so ein Paket nur 11,90€ kostet. Was DHL aber nicht direkt verrät ist, daß weitere 2€ einbehalten werden, wenn der eingezogene Betrag an den Versender überwiesen wird.

Den ganzen Ärger möchten viele Verkäufer (privat oder gewerblich) nicht haben, erst recht nicht, wenn sie gewerblich handeln, denn dann muß der gewerbliche VK zu den 13,90€ auch noch die MwSt. berechnen. DHL kassiert Netto, der gewerbliche VK muß aber Brutto kassieren. Dann beschwert sich K nämlich, daß da plötzlich 17€ Versandkosten auftauchen.
Ich kann jeden verstehen, der keinen Nachnahmeversand anbietet.

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#8
 Von 
guest-12325.03.2013 10:39:04
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 50x hilfreich)

...wenn vorkasse im angebot nicht steht, dann bin ich aber nicht dazu verpflichtet. der vk kann - wenn er nachnahme nicht möchte - den artikel senden und dann tätige ich die überweisung. so geht es dann ja schneller für ihn ;)

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#9
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16908 Beiträge, 5884x hilfreich)

Ich habe dich schon einmal nach der Artikelnummer gefragt, aber leider immer noch keine Antwort bekommen.
Bei abay wird automatisch hinzugefügt, daß der Versand nach Zahlungseingang erfolgt wenn der VK nichts anderes angibt.
War dem so, daß bist du es der zuerst mal eine Zahlung leisten muß.

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#10
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)


Jetzt fassen wir das mal zusammen:

Du hast etwas gekauft, hast es dir aber anders überlegt.

Jetzt suchst du einen Grund, um aus dem KV wieder raus zu kommen.

Da Verträge bindend sind, geht das nicht so einfach.

Wenn du nicht zahlst, kann dich der VK zur Zahlung Zug um Zug verklagen, § 322 BGB . Den hatten wir noch nicht.

Die Frage ist dann bloß, wer die Prozesskosten zu tragen hat.

"(1) Erhebt aus einem gegenseitigen Vertrag der eine Teil Klage auf die ihm geschuldete Leistung, so hat die Geltendmachung des dem anderen Teil zustehenden Rechts, die Leistung bis zur Bewirkung der Gegenleistung zu verweigern, nur die Wirkung, dass der andere Teil zur Erfüllung Zug um Zug zu verurteilen ist."

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#11
 Von 
guest-12325.03.2013 10:39:04
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 50x hilfreich)

@von micbu: artikelnummer gibt es nicht, das angebot wurde mir außerhalb von ebay gemacht.

@von flawless: d.h. im klartext? käufer oder verkäufer trägt kosten der klage?

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