Lieferant verschlampt Paket

2. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
se499jme
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Lieferant verschlampt Paket

Hallo, ich habe im Internet ein Weihnachtsgeschenk bestellt, bereits am 19.12.2008 wurde dieses als Paket ausgeliefert. Problem: Ich war wohl am besagten Tag nicht zuhause, das Paket hat ein mir unbekannter Nachbar entgegengenommen.

Per Onlineverfolgung konnte ich lediglich den Nachnamen einsehen - der Bote hat keine Benachrichtigung bei mir eingeschmissen. Da ich in einem Studentenwohnheim wohne und ensprechend viele/ mir unbekannte Nachbarn habe habe ich versucht die Klingeln nach dem angegebenen Namen zu durchforsten. Ohne Erfolg.

Inzwiwschen habe ich ca 7 Telefonate mit dem Lieferunternehmen geführt, ich habe das Gefühl hingehalten zu werden- versprochene Rückrufe bleiben aus, etc. Was kann ich tun?


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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

> Inzwiwschen habe ich ca 7 Telefonate mit dem Lieferunternehmen geführt, ich habe das Gefühl hingehalten zu werden- versprochene Rückrufe bleiben aus, etc. Was kann ich tun?

War es ein eBay-Kauf? Wenn ja, von einem gewerblichen oder privaten Verkäufer?

Oder war es ein Kauf in einem Online-Shop?

-- Editiert von bogus1 am 02.01.2009 23:46

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#2
 Von 
se499jme
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Es war ein Kauf in einem Online-Shop von einem gewerblichen Verkäufer

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

Der Verkäufer ist hier Dein Ansprechpartner. Es liegt ein Verbrauchsgüterkauf vor. Er ist seiner Lieferverpflichtung erst nachgekommen, wenn Du die Ware in den Händen hältst = Bringschuld.

Würde mich jetzt an den Verkäufer wenden und die nicht erhaltene Sendung reklamieren. Er kann sich dann mit seinem Vertragspartner, dem Versandunternehmen, das er selbst bestimmt hat, auseinandersetzen.

Würde auch keine weiteren Versuche machen, das Versandunternehmen zu kontaktieren. Erfahrungsgemäß ist das meistens absolut fruchtlos, da läuft man gegen Wände. Diese Erfahrung mussten schon Heerscharen von Kunden machen.

Insbesondere haben die meisten in ihren AGBs verankert, dass sie legitimiert sind, Sendungen an Nachbarn etc, auszuliefern und wollen das so verstanden wissen, dass sie nahezu jedem, der ihnen über den Weg läuft, die Sendung aushändigen dürfen, um es mal etwas überspitzt zu formulieren.

Gerichte sehen das völlig anders:

"Keine Haftung bei Lieferung an den Nachbarn?

Die Klausel eines Paketdienstes bei nicht antreffen des Empfängers das Paket an den Nachbarn abzuliefern und für das abgegebene Paket wegen eines evtl. Abhandenkommes nicht zu haften ist unwirksam. Da aufgrund der Rechts- und Umgangssprache keine genau Definition für "Nachbarn" vorhanden ist, fehlt es der Klausel an der notwendigen Klarheit und Verständlichkeit. Zudem benachteiligt sie, gleich wie eng oder wie weit man sie versteht, den Absender unangemessen, § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 BGB ." (Zitat)

http://www.kanzlei.biz/cms/07_03_14_OLG_Duesseldorf_I_18_U_163_06.1691.0.html

Also gar nicht lange fackeln, den Händler informieren, Lieferung verlangen!

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