Lieber Anwalt für 1000€ nehmen oder selber verteidigen ?

19. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
Vertragsrecht
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)
Lieber Anwalt für 1000€ nehmen oder selber verteidigen ?

Mein Cousin hat folgendes Problem, ihm wird vorgeworfen, Widerstand gegen die Polizei geleistet zu haben mit Körperverletzung.
Er hat jedoch momentan keine Arbeit, kein Geld und auch keinerlei Vorstrafen und ist 21 Jahre alt.

Zuerst musste nur eine Geldstrafe von Dreihundert Euro  und die Kosten des Verfahrens zahlen.
Jedoch wurde die Zeilen auf dem Blatt weggestrichen, da er laut Erstgespräch mit dem Anwalt unter Jugendschutz fällt und es neu entschieden wird.
Es kann milder oder auch schlimmer ausfallen.

Jedoch wollte ich nun wissen, ob es Sinn macht den Anwalt zu nehmen. Er hat ihm einen Kostenvoranschlag gemacht und auch angeboten es mit Raten zu bezahlen.
Jedoch hat er nur die Bereiche Recht, Steuern und Beratung, wie ich auf seiner Internetseite gelesen habe. Aber er wurde als gut empfohlen und ist der Chef der Kanzelei.

Eigentlich war mein Cousin der Geschädigte und nicht der Polizeibeamte, dem laut der Aussage der "Fingernagel am linken Zeigefinger blutig umnknickte".

Folgende Beweismittel liegen vor, wurden aber noch nicht im Gericht nachgereicht.
- Foto, wie er von den Polizisten auf der Straße zu Boden geworfen wird
- Foto von der aufgeplatzten Lippe
- Protokoll der Zahnfleischentzündung, weil ihm der das Gesicht, ohne Grund auf den Asphalt gedrückt worden ist.

Der Anwalt will diese jedoch nicht benutzen, da er es für nicht sinnvoll hält, eine Gegenanzeige zu machen. Da dies hätte vorher geschehen sollen und nicht im Nachhinein.

Das Problem ist, das der Gerichtstermin bald ansteht und er nicht länger Zeit hat, da die akte ja noch eingesehen werden muss.

Kann er die Kosten irgendwie zurück bekommen oder beihilfe ?

Wie gut stehen die Chancen das er den Prozess gewinnt und weiterhin ein saubere Akte hat ?

Wieso bezahlt die Staatsanwaltschaft den Anwalt des Angeklagten nicht, falls dieser der Prozess gewinnt ?

Wie hoch wären die Kosten für diesen Prozess in etwa ?

Sind 1000€ nicht etwas viel ?

Was passiert wenn er ohne Anwalt hingeht und garnichts sagt ?


-- Editier von Vertragsrecht am 19.09.2017 21:44

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Wie gut stehen die Chancen das er den Prozess gewinnt und weiterhin ein saubere Akte hat ? Keine Ahnung - das ist hier kein Hellseherforum.

Wieso bezahlt die Staatsanwaltschaft den Anwalt des Angeklagten nicht, falls dieser der Prozess gewinnt ? Die Frage ist schlichter Unfug - natürlich bezahlt die Justizkasse seinen Anwalt, WENN er freigesprochen wird.

Wie hoch wären die Kosten für diesen Prozess in etwa ? Gerichtskosten? Anwaltskosten? Wovon reden Sie?

Sind 1000€ nicht etwas viel ? Siehe letzte Antwort.

Folgende Beweismittel liegen vor Was genau sollen die beweisen? Daß die Polizei gegen jemanden gewaltsam vorgehen, wenn er Widerstand leistet, liegt ziemlich nahe. Und nur das, das gewaltsame Vorgehen, beweisen die Beweismittel - nicht das, was davor war...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
Vertragsrecht
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Wie gut stehen die Chancen das er den Prozess gewinnt und weiterhin ein saubere Akte hat ? Keine Ahnung - das ist hier kein Hellseherforum.

Verständlich.

Wieso bezahlt die Staatsanwaltschaft den Anwalt des Angeklagten nicht, falls dieser der Prozess gewinnt ? Die Frage ist schlichter Unfug - natürlich bezahlt die Justizkasse seinen Anwalt, WENN er freigesprochen wird.

Danke, der Anwalt meinte selber das die Anwaltskosten nicht erstattet werden, selbst wenn die den Prozess gewinnen.

Wie hoch wären die Kosten für diesen Prozess in etwa ? Gerichtskosten? Anwaltskosten? Wovon reden Sie?

Die Gerichtskosten, also die Kosten für alles, ohne den eigenen Anwalt, falls man vom schlimmsten ausgehen würden.

Sind 1000€ nicht etwas viel ? Siehe letzte Antwort.

Die Kosten für den eigene Anwalt.

Folgende Beweismittel liegen vor Was genau sollen die beweisen? Daß die Polizei gegen jemanden gewaltsam vorgehen, wenn er Widerstand leistet, liegt ziemlich nahe. Und nur das, das gewaltsame Vorgehen, beweisen die Beweismittel - nicht das, was davor war...


Also lieber nur die Zeugen mitnehmen, welche vor Ort dabei waren und nicht diese anderen "sinnlosen" Beweismittel ?

-- Editiert von Vertragsrecht am 19.09.2017 22:43

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Danke, der Anwalt meinte selber das die Anwaltskosten nicht erstattet werden, selbst wenn die den Prozess gewinnen. Na, wenn der nicht mal das weiß, kann man wohl auf ihn verzichten...
Die Gerichtskosten, also die Kosten für alles Das hängt von der Strafe und den anfallenden Zeugengebühren ab - verglichen mit den Anwaltskosten ist es aber eher wenig.
Die Kosten für den eigene Anwalt. Das mag etwas über der vorgeschriebenen Mindestgebühr liegen, aber nicht sehr.
Also lieber nur die Zeugen mitnehmen, welche vor Ort dabei waren und nicht diese anderen "sinnlosen" Beweismittel ? Nicht nur "mitnehmen", sondern vorher entsprechende Beweisanträge stellen (oder vom Anwalt stellen lassen).

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von Vertragsrecht):
Folgende Beweismittel liegen vor, wurden aber noch nicht im Gericht nachgereicht.
- Foto, wie er von den Polizisten auf der Straße zu Boden geworfen wird
- Foto von der aufgeplatzten Lippe
- Protokoll der Zahnfleischentzündung, weil ihm der das Gesicht, ohne Grund auf den Asphalt gedrückt worden ist.


Ich gehe mal davon aus, dass die Polizei nicht bestreitet, dass der Cousin zu Boden gerungen wurde. Die Frage wird sein WARIUM man derart vorgehen musste.

Die beiden weiteren Punkte kommentier ich mal nicht.

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#5
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von Vertragsrecht):
Der Anwalt will diese jedoch nicht benutzen, da er es für nicht sinnvoll hält, eine Gegenanzeige zu machen. Da dies hätte vorher geschehen sollen und nicht im Nachhinein.


Einleuchtend. Warum hat man es denn icht sofort gemacht? Das müsste man auch mal dem Gericht erklären.

Zitat:
Das Problem ist, das der Gerichtstermin bald ansteht und er nicht länger Zeit hat, da die akte ja noch eingesehen werden muss.


Die Akte wird ja überschaubar sein.

Zitat:
Kann er die Kosten irgendwie zurück bekommen oder beihilfe ?


Beihilfe wohl eher nicht, aber wenn er gewinnt, dann wird die Staatskasse für die notwendigen Kosten aufkommen.

Zitat:
Wieso bezahlt die Staatsanwaltschaft den Anwalt des Angeklagten nicht, falls dieser der Prozess gewinnt ?


Weil es Sache der Justizkasse wäre dies zu tun, und dies würde sie auch bei einem Freispruch.

Zitat:

Wie hoch wären die Kosten für diesen Prozess in etwa ?

Sind 1000€ nicht etwas viel ?


Kommt darauf an.

Zitat:
Was passiert wenn er ohne Anwalt hingeht und garnichts sagt ?[


Die Chancen, dass er dann verurteilt wird sind hoch, wobei ein Anwalt ihn vor einer Verurteilung auch nicht schützen würde, die Frage wird hier sein zu was er würde verurteilt werden, und das weiß man hier nicht, da hier kein Hellseherforum ist, was ich mitunter sehr bedaure.

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#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Nun ja - die Geschichte von den "weggestrichenen Zeilen" ist reichlich mysteriös. Fällt er tatsächlich "unter Jugendschutz", ist wohl je nach Ausmaß des Widerstands (interessant, daß das hier nirgends erwähnt wird!) mit Sozialstunden oder WE-Arrest zu rechnen. Dazu muß er aber ZUR TATZEIT unter 21 gewesen sein - war er das?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#7
 Von 
Vertragsrecht
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Nun ja - die Geschichte von den "weggestrichenen Zeilen" ist reichlich mysteriös. Fällt er tatsächlich "unter Jugendschutz", ist wohl je nach Ausmaß des Widerstands (interessant, daß das hier nirgends erwähnt wird!) mit Sozialstunden oder WE-Arrest zu rechnen. Dazu muß er aber ZUR TATZEIT unter 21 gewesen sein - war er das?


Ja zur Tatzeit war er 20 Jahre alt.
Ich hab es selber gesehen, es wurde mit einem eding weggestrichen, man kann es aber trotzdem noch sehen, wenn man es gegen das Sonnenlicht hält.


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#8
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Und was stand da sonst noch, im nichtgestrichenen Teil?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat:
Nun ja - die Geschichte von den "weggestrichenen Zeilen" ist reichlich mysteriös.


Nicht wirklich. Die StA hat zunächst offenbar einen Strafbefehl beantragt. Das Gericht hat diesen jedoch nicht erlassen, weil es die Anwendung von Jugendrecht für möglich hält. In diesem Fall ersetzt die Antragsschrift für den Strafbefehl die Anklageschrift, jedoch ohne die dort (im Strafbefehlsantrag) beantragte Rechtsfolge (das X Tagessätze zu X Euro wurde also weggestrichen).

Was die Auskunft des Anwalts, dass auch bei "gewinnen" der Anwalt nicht gezahlt wird angeht, wage ich mal schlicht zu vermuten, dass dem Anwalt schon bekannt ist, dass bei Freispruch die Kosten übernommen werden, er einen Freispruch aber nicht für realistisch hält, sondern ggf. max eine Einstellung gegen Auflagen und er das -ja auch nicht ganz zu Unrecht- dem Mandanten ggü. als "gewinnen" dargestellt hat.

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