Mein Cousin hat folgendes Problem, ihm wird vorgeworfen, Widerstand gegen die Polizei geleistet zu haben mit Körperverletzung.
Er hat jedoch momentan keine Arbeit, kein Geld und auch keinerlei Vorstrafen und ist 21 Jahre alt.
Zuerst musste nur eine Geldstrafe von Dreihundert Euro und die Kosten des Verfahrens zahlen.
Jedoch wurde die Zeilen auf dem Blatt weggestrichen, da er laut Erstgespräch mit dem Anwalt unter Jugendschutz fällt und es neu entschieden wird.
Es kann milder oder auch schlimmer ausfallen.
Jedoch wollte ich nun wissen, ob es Sinn macht den Anwalt zu nehmen. Er hat ihm einen Kostenvoranschlag gemacht und auch angeboten es mit Raten zu bezahlen.
Jedoch hat er nur die Bereiche Recht, Steuern und Beratung, wie ich auf seiner Internetseite gelesen habe. Aber er wurde als gut empfohlen und ist der Chef der Kanzelei.
Eigentlich war mein Cousin der Geschädigte und nicht der Polizeibeamte, dem laut der Aussage der "Fingernagel am linken Zeigefinger blutig umnknickte".
Folgende Beweismittel liegen vor, wurden aber noch nicht im Gericht nachgereicht.
- Foto, wie er von den Polizisten auf der Straße zu Boden geworfen wird
- Foto von der aufgeplatzten Lippe
- Protokoll der Zahnfleischentzündung, weil ihm der das Gesicht, ohne Grund auf den Asphalt gedrückt worden ist.
Der Anwalt will diese jedoch nicht benutzen, da er es für nicht sinnvoll hält, eine Gegenanzeige zu machen. Da dies hätte vorher geschehen sollen und nicht im Nachhinein.
Das Problem ist, das der Gerichtstermin bald ansteht und er nicht länger Zeit hat, da die akte ja noch eingesehen werden muss.
Kann er die Kosten irgendwie zurück bekommen oder beihilfe ?
Wie gut stehen die Chancen das er den Prozess gewinnt und weiterhin ein saubere Akte hat ?
Wieso bezahlt die Staatsanwaltschaft den Anwalt des Angeklagten nicht, falls dieser der Prozess gewinnt ?
Wie hoch wären die Kosten für diesen Prozess in etwa ?
Sind 1000€ nicht etwas viel ?
Was passiert wenn er ohne Anwalt hingeht und garnichts sagt ?
-- Editier von Vertragsrecht am 19.09.2017 21:44
Lieber Anwalt für 1000€ nehmen oder selber verteidigen ?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Wie gut stehen die Chancen das er den Prozess gewinnt und weiterhin ein saubere Akte hat ? Keine Ahnung - das ist hier kein Hellseherforum.
Wieso bezahlt die Staatsanwaltschaft den Anwalt des Angeklagten nicht, falls dieser der Prozess gewinnt ? Die Frage ist schlichter Unfug - natürlich bezahlt die Justizkasse seinen Anwalt, WENN er freigesprochen wird.
Wie hoch wären die Kosten für diesen Prozess in etwa ? Gerichtskosten? Anwaltskosten? Wovon reden Sie?
Sind 1000€ nicht etwas viel ? Siehe letzte Antwort.
Folgende Beweismittel liegen vor Was genau sollen die beweisen? Daß die Polizei gegen jemanden gewaltsam vorgehen, wenn er Widerstand leistet, liegt ziemlich nahe. Und nur das, das gewaltsame Vorgehen, beweisen die Beweismittel - nicht das, was davor war...
ZitatWie gut stehen die Chancen das er den Prozess gewinnt und weiterhin ein saubere Akte hat ? Keine Ahnung - das ist hier kein Hellseherforum. :
Verständlich.
Wieso bezahlt die Staatsanwaltschaft den Anwalt des Angeklagten nicht, falls dieser der Prozess gewinnt ? Die Frage ist schlichter Unfug - natürlich bezahlt die Justizkasse seinen Anwalt, WENN er freigesprochen wird.
Danke, der Anwalt meinte selber das die Anwaltskosten nicht erstattet werden, selbst wenn die den Prozess gewinnen.
Wie hoch wären die Kosten für diesen Prozess in etwa ? Gerichtskosten? Anwaltskosten? Wovon reden Sie?
Die Gerichtskosten, also die Kosten für alles, ohne den eigenen Anwalt, falls man vom schlimmsten ausgehen würden.
Sind 1000€ nicht etwas viel ? Siehe letzte Antwort.
Die Kosten für den eigene Anwalt.
Folgende Beweismittel liegen vor Was genau sollen die beweisen? Daß die Polizei gegen jemanden gewaltsam vorgehen, wenn er Widerstand leistet, liegt ziemlich nahe. Und nur das, das gewaltsame Vorgehen, beweisen die Beweismittel - nicht das, was davor war...
Also lieber nur die Zeugen mitnehmen, welche vor Ort dabei waren und nicht diese anderen "sinnlosen" Beweismittel ?
-- Editiert von Vertragsrecht am 19.09.2017 22:43
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Danke, der Anwalt meinte selber das die Anwaltskosten nicht erstattet werden, selbst wenn die den Prozess gewinnen. Na, wenn der nicht mal das weiß, kann man wohl auf ihn verzichten...
Die Gerichtskosten, also die Kosten für alles Das hängt von der Strafe und den anfallenden Zeugengebühren ab - verglichen mit den Anwaltskosten ist es aber eher wenig.
Die Kosten für den eigene Anwalt. Das mag etwas über der vorgeschriebenen Mindestgebühr liegen, aber nicht sehr.
Also lieber nur die Zeugen mitnehmen, welche vor Ort dabei waren und nicht diese anderen "sinnlosen" Beweismittel ? Nicht nur "mitnehmen", sondern vorher entsprechende Beweisanträge stellen (oder vom Anwalt stellen lassen).
ZitatFolgende Beweismittel liegen vor, wurden aber noch nicht im Gericht nachgereicht. :
- Foto, wie er von den Polizisten auf der Straße zu Boden geworfen wird
- Foto von der aufgeplatzten Lippe
- Protokoll der Zahnfleischentzündung, weil ihm der das Gesicht, ohne Grund auf den Asphalt gedrückt worden ist.
Ich gehe mal davon aus, dass die Polizei nicht bestreitet, dass der Cousin zu Boden gerungen wurde. Die Frage wird sein WARIUM man derart vorgehen musste.
Die beiden weiteren Punkte kommentier ich mal nicht.
ZitatDer Anwalt will diese jedoch nicht benutzen, da er es für nicht sinnvoll hält, eine Gegenanzeige zu machen. Da dies hätte vorher geschehen sollen und nicht im Nachhinein. :
Einleuchtend. Warum hat man es denn icht sofort gemacht? Das müsste man auch mal dem Gericht erklären.
Zitat:Das Problem ist, das der Gerichtstermin bald ansteht und er nicht länger Zeit hat, da die akte ja noch eingesehen werden muss.
Die Akte wird ja überschaubar sein.
Zitat:Kann er die Kosten irgendwie zurück bekommen oder beihilfe ?
Beihilfe wohl eher nicht, aber wenn er gewinnt, dann wird die Staatskasse für die notwendigen Kosten aufkommen.
Zitat:Wieso bezahlt die Staatsanwaltschaft den Anwalt des Angeklagten nicht, falls dieser der Prozess gewinnt ?
Weil es Sache der Justizkasse wäre dies zu tun, und dies würde sie auch bei einem Freispruch.
Zitat:
Wie hoch wären die Kosten für diesen Prozess in etwa ?
Sind 1000€ nicht etwas viel ?
Kommt darauf an.
Zitat:Was passiert wenn er ohne Anwalt hingeht und garnichts sagt ?[
Die Chancen, dass er dann verurteilt wird sind hoch, wobei ein Anwalt ihn vor einer Verurteilung auch nicht schützen würde, die Frage wird hier sein zu was er würde verurteilt werden, und das weiß man hier nicht, da hier kein Hellseherforum ist, was ich mitunter sehr bedaure.
Nun ja - die Geschichte von den "weggestrichenen Zeilen" ist reichlich mysteriös. Fällt er tatsächlich "unter Jugendschutz", ist wohl je nach Ausmaß des Widerstands (interessant, daß das hier nirgends erwähnt wird!) mit Sozialstunden oder WE-Arrest zu rechnen. Dazu muß er aber ZUR TATZEIT unter 21 gewesen sein - war er das?
ZitatNun ja - die Geschichte von den "weggestrichenen Zeilen" ist reichlich mysteriös. Fällt er tatsächlich "unter Jugendschutz", ist wohl je nach Ausmaß des Widerstands (interessant, daß das hier nirgends erwähnt wird!) mit Sozialstunden oder WE-Arrest zu rechnen. Dazu muß er aber ZUR TATZEIT unter 21 gewesen sein - war er das? :
Ja zur Tatzeit war er 20 Jahre alt.
Ich hab es selber gesehen, es wurde mit einem eding weggestrichen, man kann es aber trotzdem noch sehen, wenn man es gegen das Sonnenlicht hält.
Und was stand da sonst noch, im nichtgestrichenen Teil?
Zitat:Nun ja - die Geschichte von den "weggestrichenen Zeilen" ist reichlich mysteriös.
Nicht wirklich. Die StA hat zunächst offenbar einen Strafbefehl beantragt. Das Gericht hat diesen jedoch nicht erlassen, weil es die Anwendung von Jugendrecht für möglich hält. In diesem Fall ersetzt die Antragsschrift für den Strafbefehl die Anklageschrift, jedoch ohne die dort (im Strafbefehlsantrag) beantragte Rechtsfolge (das X Tagessätze zu X Euro wurde also weggestrichen).
Was die Auskunft des Anwalts, dass auch bei "gewinnen" der Anwalt nicht gezahlt wird angeht, wage ich mal schlicht zu vermuten, dass dem Anwalt schon bekannt ist, dass bei Freispruch die Kosten übernommen werden, er einen Freispruch aber nicht für realistisch hält, sondern ggf. max eine Einstellung gegen Auflagen und er das -ja auch nicht ganz zu Unrecht- dem Mandanten ggü. als "gewinnen" dargestellt hat.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
7 Antworten
-
2 Antworten
-
10 Antworten
-
1 Antworten