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Levi Strauss vs. Costco

9.4.2001 | Nachrichten - International | 3487 Aufrufe
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Parallelimporte, Erschöpfungsgrundsatz, Markenrichtlinie, Marke

Vor dem Europäischen Gerichtshof findet zur Zeit ein markenrechtlicher Prozess zwischen Giganten des Im- und Exports statt, der insbesondere auch aus Imagegründen für die betroffenen Firmen von großer Bedeutung ist. So klagt Zino Davidoff gegen die Firma A&G Imports Ltd, Levi Strauss gegen die Warenhäuser Tesco und Costco. Die Schlussanträge der Anwälte wurden nunmehr gestellt, die Entscheidung des Gerichts steht noch aus.

Die Kläger Davidoff und Levi´s wenden sich vor dem EuGH gegen die Einfuhr ihrer Produkte in die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft und den dortigen Verkauf. Sie machen die Verletzung ihrer eingetragenen Warenzeichen geltend. Levi´s und Davidoff wenden sich namentlich gegen nicht autorisierten "Parallelhandel": Im Gegensatz zu eigens autorisierten Händlern können sich die nicht autorisierten Importeure (hier die Beklagten) leichter über die Wünsche des Herstellers hinwegsetzen. Für die Parallelhändler ist es natürlich von Vorteil, Bestände billiger Waren in einem Land aufzukaufen und in einem anderen Land wieder zu verkaufen.

Die Zino Davidoff SA ist Inhaberin der Marken "Cool Water" und "Davidoff Cool Water", die im Vereinigten Königreich für Toilettenartikel und Kosmetika eingetragen sind. Bestände davon wurden von Davidoff in Singapur in den Verkehr gebracht. Die beklagte A&G Imports Ltd hatte in Singapur die Davidoff-Produkte erworben und wieder nach England eingeführt und dort verkauft. Die über Singapur rückeingeführten Waren konnten nicht von anderen Davidoff-Produkten unterschieden werden, außer dass die Herstellungspostennummern unkenntlich waren.

Levi Strauss & Co und Levi Strauss Ltd sind Inhaberinnen der Marken "Levi´s" und "501", die im Vereinigten Königreich als Jeans eingetragen sind. Die Firmen Tesco und Costco erwarben die Markenjeans von Lieferanten, die diese von Staaten außerhalb der EWG in die Gemeinschaft einführen und verkauften sie im Vereinigten Königreich.

Davidoff und Levi´s wehren sich mit ihrer Klage gegen den Vertrieb ihrer Produkte durch die beklagten Firmen. Levi Strauss z.B. hatte es stets abgelehnt, seine Jeans an Tesco und Costco zu verkaufen. Die Kläger fürchten einen Imageverlust, wenn ihre Marken über Warenhausketten billiger als sonst vertrieben werden. So handelt es sich bei den Warenhäusern um Billiganbieter, die sowohl No-Name- als auch Markenprodukte zum Tiefstspreis anbieten.

Die Beklagten wehren sich und argumentieren, dass die Markenrechte von Levi´s und Davidoff erschöpft seien. Zwar kann ein Markeninhaber grundsätzlich ausschließlich bestimmen, was mit seiner Marke passiert. Wer die von ihm erzeugte Ware aber unter einer bestimmten Bezeichnung in den Verkehr bringt, erschöpft und verliert damit sein Markenrecht für die verkaufte Ware. Die Marke gewährt dem Markeninhaber nämlich nicht das Ausschließungsrecht, einem Dritten zu verbieten, die bereits einmal verkaufte Ware aufzukaufen und unter Verwendung des Markennamens weiterzuverkaufen.

Die Erschöpfung von Markenrechten gilt unstreitig für den EU-Binnenmarkt aufgrund der Markenrichtlinie, denn die Geltendmachung von Markenrechten soll nicht eine Beschränkung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten bewirken. Bei Parallelimporten aus Drittstaaten in die Gemeinschaft ging der EuGH in der Vergangenheit davon aus, dass der Parallelhandel aus Drittstaaten untersagt werden kann.

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