Leutheusser will Rechte lediger Väter stärken
AFP VOM 30.12.2010 | Nachrichten - Allgemein | 2074 Aufrufe Mehr zum Thema:Sorgerecht
Ministerin erläutert Eckpunkte von Reformvorhaben
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) will beim Sorgerecht die Rechte lediger Väter stärken. Im "Hamburger Abendblatt" (Silvesterausgabe) stellte die Ministerin Eckpunkte der von ihr geplanten Reform vor. "Ich kann mir eine Regelung vorstellen, die der Mutter bei der Geburt des Kindes zunächst das alleinige Sorgerecht gibt. Erklärt der Vater allerdings, dass er mit der Mutter gemeinsam die Sorge ausüben will, soll das gemeinsame Sorgerecht gelten - es sei denn, die Mutter legt innerhalb einer Frist von acht Wochen Widerspruch ein", sagte die Ministerin.
Im Streitfall müsste dann ein Familiengericht entscheiden, ob das gemeinsame Sorgerecht dem Kindeswohl entspreche oder nicht. Leutheusser-Schnarrenberger hob den Wert der geplanten Fristenlösung hervor. "Von der Mutter kann in einer für die ganze Familie so entscheidenden Frage erwartet werden, dass sie sich innerhalb von acht Wochen eine Meinung bildet", sagte die FDP-Politikerin. "Lässt die Mutter die Frist verstreichen, halte ich es für gerechtfertigt, dass dann automatisch die gemeinsame elterliche Sorge entsteht." Sie räumte allerdings ein, dass es in dieser Frage "noch keine vollkommene Übereinstimmung mit der Union" gebe.
Die Justizministerin bezeichnete ihren Vorschlag als Kompromiss, der den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des Bundesverfassungsgerichts Rechnung trage. Beide hatten mehr Rechte für ledige Väter gefordert. Sie hoffe, dass ein gemeinsamer Entwurf von Union und FDP zur Sorgerechtsreform in der ersten Jahreshälfte im Bundestag beraten werden könne, sagte Leutheusser-Schnarrenberger. Es handele sich allerdings um ein "schwieriges und sensibles Thema".
Der Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hatte im Dezember 2009 entschieden, es verstoße gegen die Europäische Menschenrechtskonvention, dass Väter bei Anwendung der deutschen Vorschriften bisher nicht die Möglichkeit haben, eine Zustimmungsverweigerung der Mutter gerichtlich überprüfen zu lassen. Das Bundesverfassungsgericht erklärte daraufhin im Juli 2010 die bisherige Regelung für verfassungswidrig. Es verletze das verfassungsrechtlich geschützte Elternrecht des Vaters, dass ihm das gemeinsame Sorgerecht generell verwehrt bleibe, wenn die Mutter ihre Zustimmung verweigert, hieß es in der Urteilsbegründung.
30.12.2010 - 14:31 Uhr


