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Leutheusser skeptisch bei längeren Verjährungsfristen für Missbrauch - 1/1
AFP vom 16.02.2010   |   1853 Aufrufe   |   Rubrik: Nachrichten - Gesetzgebung

Leutheusser skeptisch bei längeren Verjährungsfristen für Missbrauch

Bundesjustizministerin warnt vor Schnellschüssen

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat vor "vorschnellen Schlüssen" in der Debatte um längere Verjährungsfristen bei sexuellem Missbrauch gewarnt. Die Diskussion sollte nicht mit der Aufarbeitung der derzeitigen Missbrauchsfälle verknüpft werden, sagte die Ministerin dem "Kölner Stadt-Anzeiger" vom Dienstag vor dem Hintergrund des Missbrauchsskandals an Jesuitenschulen.

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Leutheusser-Schnarrenberger wandte sich damit gegen Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU), die längere Verjährungsfristen fordert. Sie hatte sich für eine Verlängerung der strafrechtlichen Verjährung in Fällen von sexuellem Kindesmissbrauch auf 30 Jahre ausgesprochen. Außerdem soll ihrer Ansicht nach die Verjährungsfrist erst ab dem 21. Lebensjahr beginnen. Derzeit gibt es bei schwerem sexuellen Missbrauch von Kindern eine Verjährungsfrist von 20 Jahren, die mit dem 18. Lebensjahr beginnt. "Betroffene können also bis zu ihrem 38. Lebensjahr Anzeige erstatten", erklärte die Ministerin.

Merk kritisierte am Dienstag, dass Leutheusser-Schnarrenberger eine umfassende Aufarbeitung aller Vorfälle in katholischen Einrichtungen fordere, aber sich gegen eine Änderung im Gesetz sperre, die eine objektive und unabhängige Aufarbeitung durch die Justiz gerade ermöglichen würde.

Die Bundesjustizministerin irre zudem, wenn sie für die aktuellen Vorfälle von einer 20-jährigen Verjährungsfrist ausgehe, erklärte Merk in München. Die derzeit aufgedeckten Fälle seien, soweit dies auch den Medienberichten entnommen werden könne, keine schweren Missbrauchsfälle im juristischen Sinn und unterlägen daher der zehnjährigen Verjährung.

Grünen-Chefin Claudia Roth forderte unterdessen Papst Benedikt XVI. und die katholische Bischofskonferenz zum Handeln auf. Der Papst und die Bischofskonferenz seien jetzt in der Pflicht, erklärte Roth. Sie müssten für einen grundlegend neuen und angemessenen Umgang mit Missbrauchsfällen in Institutionen der katholischen Kirche sorgen.




Der Augsburger Bischof Walter Mixa kündigte an, dass der Missbrauchsskandal am Berliner Canisius-Kolleg und in anderen katholischen Einrichtungen möglicherweise auch Thema auf der Frühjahrsvollversammlung der Bischofskonferenz in der kommenden Woche in Freiburg sein werde.

Zu den Missbrauchsfällen sagte er der "Augsburger Allgemeinen", sexueller Missbrauch von Minderjährigen sei leider ein verbreitetes gesellschaftliches Übel. Die sogenannte sexuelle Revolution, in deren Verlauf von besonders progressiven Moralkritikern auch die Legalisierung von sexuellen Kontakten zwischen Erwachsenen und Minderjährigen gefordert worden sei, sei daran "sicher nicht unschuldig."

Zu dem Vorwurf, dass die Kirche die Täter geschützt und die Opfer ignoriert habe, sagte der Bischof, er schließe nicht aus, dass auch in der Kirche mancher Verantwortliche zu "blauäugig" gewesen sei und unberechtigter Weise auf eine Besserung des Täters in einem anderen Aufgabenfeld gesetzt habe.

Im Skandal um sexuellen Missbrauch am Berliner Canisius-Kolleg und anderen Jesuitenschulen gibt es mittlerweile Hinweise zu rund hundert Fällen in ganz Deutschland.

16. Februar 2010 - 13.46 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2010



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