Leutheusser plant Gebührenreform für Anwälte und Notare
AFP VOM 6.2.2011 | Nachrichten - Allgemein | 2041 Aufrufe Mehr zum Thema:Gebührenrecht, Anwälte
"Erster Entwurf noch in diesem Jahr"
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) will das Gebührenrecht für Anwälte und Notare grundlegend reformieren. Sie wolle dazu noch in diesem Jahr einen ersten Entwurf vorlegen, kündigte die Ministerin laut einer Meldung im Magazin "Focus" an. Derzeit werde geprüft, "wo in der Justiz Gebühren, Vergütungen oder Entschädigungen an die wirtschaftliche Entwicklung angepasst oder Korrekturen vorgenommen werden müssen".
Die meisten Anwälte rechnen nicht nach frei ausgehandelten Stundensätzen ab, sondern nach den gesetzlichen Gebühren. Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) und der Deutsche Anwaltverein (DAV) hatten bereits auf mehr Geld gedrungen. Nach den Plänen Leutheusser-Schnarrenbergers soll es Änderungen nicht nur bei der Gebührenhöhe, sondern auch in den Strukturen geben - für einzelne Juristen könnte also auch ein Minus herauskommen.
Eine Generalrevision plant die Ministerin bei den Notarkosten. "Das geltende Kostenrecht für Notare stammt in seiner Grundstruktur von 1936. Die Regelungen sind kaum noch zu durchschauen", sagte sie dem "Focus".
06.02.2011 - 13:01 Uhr


