Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340828
zufriedene Nutzer
Sie sind hier:  www.123recht.net » Nachrichten » Vor Gericht » 

Leutheusser kann Karlsruher Urteil als Punktsieg verbuchen

AFP VOM 2.3.2010 | Nachrichten - Vor Gericht | 906 Aufrufe
Mehr zum Thema:

Vorratsdatenspeicherung

Liberale sieht sich in ihrer Bürgerrechtspolitik gestärkt

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger macht keinen Hehl aus ihrer Erleichterung, nachdem das Bundesverfassungsgericht die Regelung zur Vorratsdatenspeicherung gekippt hat. "Ich freue mich über dieses Urteil", verkündet sie am Dienstag, ohne laut zu triumphieren. Die anlasslose Speicherung von Telekommunikationsdaten ist der altgedienten Bürgerrechtlerin seit jeher ein Dorn im Auge, so gehört sie zu den 35.000 Klägern, die wegen des umstrittenen Gesetzes nach Karlsruhe gezogen waren. Mit dem Urteil erringt die 58-jährige Juristin einen persönlichen Erfolg, den sie als Punktsieg für ihre Regierungsarbeit verbuchen kann.

Von einem "herausragend großen Tag für die Grundrechte, die Freiheitsrechte und den Datenschutz" sprach die Justizministerin nach der Urteilsverkündung. Die Richter hätten festgestellt, dass ein so ein tiefer Eingriff in Grundrechte nur unter engsten Voraussetzungen zulässig sei.

Einen Erfolg wie das Karlsruher Urteil kann die streitbare Liberale, die bereits in den 90er Jahren Bundesjustizministerin war, gut gebrauchen. Denn zuletzt hatte sie harsche Kritik der katholischen Kirche auf sich gezogen, der sie mangelnden Aufklärungswillen den sexuellen Missbrauchs in den eigenen Reihen vorwarf.

Auch in ihrer eigentlichen Regierungsarbeit war Leutheusser-Schnarrenberger nicht immer Erfolg beschieden. In der Bundesregierung streitet sie zwar emsig für Bürgerrechte und Datenschutz. So unterlag sie in der koalitionsinternen Auseinandersetzung um das umstrittene EU-Abkommen zum Austausch von Bankdaten mit den USA Innenminister Thomas de Maizière (CDU). Der hatte Ende November vergangenen Jahres das Abkommen im EU-Ministerrat passieren lassen. Die Brüsseler Entscheidung sei gegen den Widerstand ihres Hauses zustande gekommen, räumte Leutheusser-Schnarrenberger damals ein.

Ganz nach dem Wunsch der Ministerin muss das Bankdatenabkommen nun aber doch neu verhandelt werden, weil das EU-Parlament die Regelung gekippt hat. Auf Brüssel setzt die streitbare Liberale jetzt auch in der Diskussion um eine Ersatzregelung für die Vorratsdatenspeicherung. Eine künftige Regelung müsse in ein europäisches Vorgehen eingebettet sein, fordert die Liberale. Es sei jetzt nicht der Zeitpunkt für "nationale Schnellschüsse". Ganz offenbar will Leutheusser-Schnarrenberger beim künftigen Gesetz nicht unbedingt aufs Tempo drücken, sondern setzt auf eine solide Nachfolgeregelung.

Einen langen Atem und Prinzipientreue hat die Ministerin in ihrer politischen Karriere stets an den Tag gelegt. Das 1992 unter Altkanzler Helmut Kohl (CDU) erstmals übernommene Amt der Bundesjustizministerin gab sie 1996 wieder ab, nachdem sich die FDP-Basis in einer Mitgliederbefragung gegen den Willen der Ressortchefin für den großen Lauschangriff ausgesprochen hatte.

Leutheusser-Schnarrenberger unterlag damals im parteiinternen Streit, blieb aber eine wichtige Größe in der FDP. Die am 26. Juli 1951 im westfälischen Minden geborene Juristin wurde schon im Jahr nach ihrem Bonner Rücktritt, 1997, ins Präsidium der Liberalen gewählt. Und als Fraktionsvize gehörte sie seit 2002 wieder zu einer der führenden Stimmen des Bürgerrechtsflügels der FDP, bevor sie im vergangenen Jahr erneut das Justizressort übernahm.

In diesem Amt genießt sie als FDP-Politikerin ein vergleichsweise hohes Ansehen. Bei einer Umfrage erzielte sie vor einigen Wochen unter allen FDP-Ministern die besten Umfragewerte. Und ihr Image dürfte sich am Dienstag kaum verschlechtert haben.

2. März 2010 - 16.11 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2010


123recht.net ist Rechtspartner von:

340828
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97920
beantwortete Fragen
12
Anwälte jetzt
online
Rechtsanwältin
Karina Krier
Saarlouis
Miet und Pachtrecht, Sozialrecht, Sozialversicherung, Arbeitsrecht, Familienrecht
Quickie!
Ihre Meinung zählt.
Eine 50-Stunden-Woche ist bei Niedriglöhnern wie in den Chefetagen keine Seltenheit. Kennt Ihr das? Wie viele Stunden arbeitet Ihr ca. pro Woche?