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Leutheusser: EU-Erbschaftsregelung "große Erleichterung"

AFP VOM 8.6.2012 | Nachrichten - Allgemein | 751 Aufrufe
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EU-Erbschaftsregelung, Erbschaften, EU-Regelung

Grenzüberschreitende Erbschaften bald einfacher

Die neue EU-Regelung zu grenzüberschreitenden Erbschaften ist Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) zufolge eine "große Erleichterung für die Betroffenen". Es sei wichtig, in solchen Fällen eine klare Regelung zu haben: "Welches Recht gilt, welches Gericht ist zuständig und wie kann ich dann auch mein Erbrecht nachweisen?", sagte sie in Luxemburg bei einem Treffen der EU-Justizminister.

Der am Donnerstagabend beschlossenen EU-Verordnung zufolge werden bei grenzüberschreitenden Erbschaften künftig nur noch die Rechtsordnung und die Behörden eines einzigen Landes zuständig sein. Wenn etwa ein in Frankreich lebender Deutscher mit Immobilien und Konten in beiden Ländern stirbt, soll die gesamte Erbschaft im Regelfall nach dem französischen Recht Landes geregelt werden - denn der Erblasser hatte dort seinen letzten Ort des gewöhnlichen Aufenthalts.

Außerdem wird ein europäisches Nachlasszeugnis eingeführt. Dieses Zertifikat können sich Erben von den zuständigen Behörden ausstellen lassen, um etwa bei Banken im Ausland problemlos und ohne weitere Behördengänge ihren Anspruch nachweisen zu können.

EU-Justizkommissarin Viviane Reding sprach von einer Neuregelung mit "großem Einfluss auf die Bürger in ganz Europa". Und dabei gehe es nicht um "Kleinigkeiten": Die neue Regelung werde jährlich rund 450.000 internationale Erbrechtsfälle mit einem Wert von insgesamt mehr als 120 Milliarden Euro in der EU erleichtern, sagte die Luxemburgerin.

Die Vorschriften über die gerichtliche Zuständigkeit und das auf Eigentümer von Immobilien und Bankkonten anwendbare Recht bei Erbfällen unterscheidet sich in den 27 EU-Mitgliedsländern. Dadurch kann es passieren, dass derselbe Erbfall in unterschiedlichen Staaten unterschiedlich beurteilt und behandelt wird. "Das neue Gesetz wird die gesetzlichen Hürden verringern, wenn ein Familienmitglied mit Vermögen in einem anderen EU-Land stirbt, und tausenden Familien Rechtssicherheit bringen, die mit internationalen Erbschaften konfrontiert sind", sagte Reding.

In Zukunft soll nun anhand des gewöhnlichen Aufenthaltsorts des Erblassers klar zu bestimmen sein, welches nationale Recht in solchen internationalen Fällen angewendet wird. Zu Lebzeiten kann allerdings auch noch festgelegt werden, dass die Rechtsordnung des Heimatlandes gelten soll. Die Verfahren sollen so für die Erben in der EU günstiger, kürzer und unkomplizierter werden. Nach einer Übergangszeit gilt die Neuregelung ab dem Jahr 2015. Großbritannien, Irland und Dänemark beteiligen sich allerdings nicht.

© AFP Agence France-Presse GmbH 2012



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