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Kaum neue Erkenntnisse zur Leuna-Affäre im Pariser Elf-Prozess

AFP VOM 25.4.2003 | Nachrichten - Nachrichten | 6582 Aufrufe
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Leuna, Elf

- Schon 1992 schwere Meinungsverschiedenheiten in Konzernführung

Im Pariser Elf-Prozess zur Leuna-Affäre hat es am Dienstag bei einem mehrstündigen Verhör der wichtigsten Angeklagten kaum neue Erkenntnisse gegeben. Der deutsche Geschäftsmann Dieter Holzer, der für die Anbahnung des Geschäfts im Jahr 1992 mehr als 24 Millionen Euro erhielt, bestritt erneut jede Zahlung von Bestechungsgeldern an deutsche Politiker. Aus den Kommissionszahlungen sei nichts an die Entscheidungsträger in Deutschland geflossen, beteuerte Holzer. Auch sein französischer Partner, der Ex-Geheimdienstler Pierre Lethier, versicherte vor Gericht, er habe seine Kommissionzahlung von mehr als 14 Millionen Euro einbehalten. Dafür arbeitete er nach eigenen Angaben maximal acht Monate und hatte Ausgaben von nicht einmal einer Million Euro.

Die elfte Pariser Strafkammer erhielt allerdings auch Hinweise darauf, dass das Leuna-Geschäft im staatlichen französischen Elf-Konzern schon damals zu erheblichen Meinungsverschiedenheiten führte. Der Abteilungsleiter für die Öl-Raffinerien, Alain Guillon, bestand nach eigenen Angaben auf einer ausdrücklichen Anweisung von Firmenchef Loïk Le Floch-Prigent, bevor er die Auszahlung der Geldsumme an die Briefkastenfirma Nobelplac veranlasste. Das ganze Geschäft habe "zweifelhaft" gewirkt und "nach Schwefel gerochen", sagte Guillon. Wegen seines Widerstandes gegen die Vernebelung der Millionen-Zahlungen wurde Guillon nach eigenen Angaben kurz darauf kaltgestellt und entlassen.

Der auf mehrere Monate angesetzte Prozess sollte sich am Mittwoch letztmalig auf die Leuna-Affäre konzentrieren, bevor andere Teile des weltumspannenden Elf-Korruptionsnetzes in den Vordergrund rücken. Le Flochs engste Mitarbeiter André Tarallo und Alfred Sirven versuchten vor dem Pariser Gericht, ihre Verantwortung für die Affäre so gering wie möglich zu veranschlagen. Alle Angeklagten müssen wegen Veruntreuung von Gesellschaftsvermögen mit langjährigen Haftstrafen rechnen.

29. April 2003 - 19.46 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2003





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