Letzte Steuererklärung schon bissl her

10. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb452912-92
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Letzte Steuererklärung schon bissl her

Hallo.Hab die letzte Steuererklärung vor ein paar Jahren gemacht.Glaub 4-5 schon her.Wollte jetzt wieder machen.Gibt es in solchen Fällen Strafen und was für ein Programm könnt ihr mir empfehlen zwecks von den letzten Jahren auch noch eine Erklärung abgeben.

Mfg

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32905 Beiträge, 17276x hilfreich)

Gibt es in solchen Fällen Strafen Vielleicht, vielleicht auch nicht - hier weiß keiner, ob Sie selbständig waren, Lohn in Klasse 3, 5 oder 6 erhalten haben etc. Dann wäre man nämlich dazu verpflichtet. Und andererseits müssen viele Menschen eben keine Steuererklärung machen...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb452912-92
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Bin Arbeitnehmer und hab Steuerklasse 3.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Wenn Deine Frau nicht gearbeitet hat, keine Lohnersatzleistungen (ALG, Elterngeld, Krankengeld) bezogen wurde und keine Neneneinkünfte erzielt wurden, dann besteht keine Pflicht zu Angabe einer Steuererklärung.

Sollte eine Abgabepflicht bestanden haben, so gilt die nachträgliche freiwillige Abgabe als strafbefreiende Selbstanzeige. Es kann aber sein, dass ein Verspätungszuschlag festgesetzt wird.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb452912-92
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein hat nicht gearbeitet und kein ALG oder Hartz 4 bekommen.Nur Elterngeld.
Also einfach eine machen und abwarten.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32905 Beiträge, 17276x hilfreich)

Also einfach eine machen und abwarten. Für die Jahre, in denen Elterngeld bezogen wurde, bestand Abgabepflicht - für andere Kalenderjahre nicht. Zur Selbstanzeige ist noch zu ergänzen, daß die dann festgestellte Steuerschuld umgehend nachzuzahlen ist, damit die Selbstanzeige auch strafbefreiend wirkt.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.317 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen