Letzte Chance – Widerrufsrecht für Verbraucherdarlehen gilt nur noch bis zum 20. Juni 2016!

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Der Gesetzgeber hat das ewige Widerrufsrecht bei Darlehensverträgen zum 20.06.2016 durch die Einführung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie abgeschafft.

Wie lange kann noch Widerrufen werden?

Betroffene Kreditnehmer haben nun nur noch bis zum 20. Juni 2016 Zeit, von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen. Wer also teure Immobilienkredite aus dem entsprechenden Zeitraum noch rückabwickeln will, muss sich beeilen.

Alexander Nadiraschwili
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Mit dem sog. „Widerrufsjoker“ konnte sich eine Vielzahl von Verbrauchern zehntausende Euro von ihren kreditgebenden Banken zurückholen, denn viele Immobilienkreditverträgen von 2002 bis 2010 enthielten fehlerhafte Widerrufsbelehrungen. Damit konnten Kreditverträge auch noch nach Jahren widerrufen, selbst wenn das Darlehen längst getilgt war.

Ein solcher Widerruf lohnt sich, da die Zinsen für Darlehen in den letzten Jahren erheblich gesunken sind. Selbst wenn der Kreditnehmer also eine neue Finanzierung aufnehmen muss, um den alten widerrufenen Kredit auszulösen, ergeben sich Zinsersparnisse, die schnell mehrere tausend oder sogar zehntausend Euro betragen. Zudem müssen Banken in einem solchen Fall auch gezahlte Vorfälligkeitsentschädigungen und sogar erwirtschaftete Gewinne an den Kreditnehmer zurückerstatten.

Wie vom Widerrufsrecht Gebrauch machen? Vertrag prüfen lassen!

Verbraucher, die im Zeitraum vom November 2002 bis Juni 2010 und teilweise auch noch danach eine Immobilienfinanzierung abgeschlossen haben, sollten ihren Darlehensvertrag auf eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung prüfen lassen oder wenn dies bereits geschehen ist zeitnah mit Hilfe eines Rechtsanwalts ihr Recht durchsetzen. Ist die Widerrufsbelehrung nämlich nicht korrekt, bestehen auf Seiten des Verbrauchers gute Aussichten darauf, den gesamten Kreditvertrag zu widerrufen. Die verbleibende Restschuld lässt sich dann ohne Vorfälligkeitsentschädigung zu einem oft viel günstigeren Zinssatz neu finanzieren.

Zur Klärung dieser Frage sollten Sie Ihren Vertrag von einem erfahrenen Rechtsanwalt prüfen lassen.

Rechtsanwalt Alexander Nadiraschwili, LL.M. (Sydney) bei Geismar Rechtsanwälte verfügt über umfangreiche Erfahrung bei der Beratung zum Widerrufs-Joker. Wir prüfen die Widerrufsbelehrungen von Banken und Bausparkassen auf unterschiedlichste Fehler. Erfahrungsgemäß sind insbesondere Belehrungen aus den Jahren 2002 bis 2009 häufig falsch. Wenn ein Widerruf Ihres Darlehens möglich ist, betreuen wir die Korrespondenz mit der Bank und begleiten die Neuverhandlung des Darlehens.

Rechtsanwalt Alexander Nadiraschwili, LL.M. (Sydney)
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