Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340828
zufriedene Nutzer
Sie sind hier:  www.123recht.net » Nachrichten » Europarecht » 

Leitlinien für Unisex-Versicherungstarife verabschiedet

AFP VOM 22.12.2011 | Nachrichten - Allgemein | 1349 Aufrufe
Mehr zum Thema:

Unisex, Gleichbehandlung, Versicherung, Diskriminierung

Schritt der EU-Kommission nach Gerichtsurteil

Mit Blick auf die Umsetzung eines Gerichtsurteils zur Gleichbehandlung von Männern und Frauen durch Versicherungskonzerne hat die EU-Kommission eine Reihe von Leitlinien verabschiedet. Danach sollen die neuen Unisex-Tarife am 21. Dezember 2012 in Kraft treten, aber nur für nach diesem Stichtag abgeschlossene Verträge gelten. Zudem soll bei den Prämien vor allem für Rückversicherungen und Krankenversicherungen weiterhin eine Unterscheidung zwischen den Geschlechtern möglich sein, da der Preis das Risiko widerspiegele.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte am 1. März dieses Jahres geurteilt, dass die bislang übliche Berücksichtigung des Geschlechts als "Risikofaktor" in den Verträgen eine unzulässige Diskriminierung sei. Bislang werden Versicherungstarife nach dem statistischen Risiko kalkuliert. Dabei spielt das Geschlecht häufig eine zentrale Rolle. So bezahlen Frauen weniger für ihre Kfz-Haftpflicht, weil sie im Durchschnitt weniger Unfälle bauen. Wegen ihrer statistisch höheren Lebenserwartung müssen sie wiederum deutlich höhere Beiträge für eine private Rentenversicherung zahlen.

22.12.2011 - 20:00 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2011

123recht.net ist Rechtspartner von:

340828
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97920
beantwortete Fragen
11
Anwälte jetzt
online
Rechtsanwältin
Gina Haßelberg
Bochum
Zivilrecht, Strafrecht, Kaufrecht, Mietrecht, Erbrecht, Vertragsrecht, Familienrecht
Quickie!
Ihre Meinung zählt.
Eine 50-Stunden-Woche ist bei Niedriglöhnern wie in den Chefetagen keine Seltenheit. Kennt Ihr das? Wie viele Stunden arbeitet Ihr ca. pro Woche?