Leitlinien für Unisex-Versicherungstarife verabschiedet
AFP VOM 22.12.2011 | Nachrichten - Allgemein | 1349 Aufrufe Mehr zum Thema:Unisex, Gleichbehandlung, Versicherung, Diskriminierung
Schritt der EU-Kommission nach Gerichtsurteil
Mit Blick auf die Umsetzung eines Gerichtsurteils zur Gleichbehandlung von Männern und Frauen durch Versicherungskonzerne hat die EU-Kommission eine Reihe von Leitlinien verabschiedet. Danach sollen die neuen Unisex-Tarife am 21. Dezember 2012 in Kraft treten, aber nur für nach diesem Stichtag abgeschlossene Verträge gelten. Zudem soll bei den Prämien vor allem für Rückversicherungen und Krankenversicherungen weiterhin eine Unterscheidung zwischen den Geschlechtern möglich sein, da der Preis das Risiko widerspiegele.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte am 1. März dieses Jahres geurteilt, dass die bislang übliche Berücksichtigung des Geschlechts als "Risikofaktor" in den Verträgen eine unzulässige Diskriminierung sei. Bislang werden Versicherungstarife nach dem statistischen Risiko kalkuliert. Dabei spielt das Geschlecht häufig eine zentrale Rolle. So bezahlen Frauen weniger für ihre Kfz-Haftpflicht, weil sie im Durchschnitt weniger Unfälle bauen. Wegen ihrer statistisch höheren Lebenserwartung müssen sie wiederum deutlich höhere Beiträge für eine private Rentenversicherung zahlen.
22.12.2011 - 20:00 Uhr


