Guten Abend,
Im März wurde ich ohne Fahrschein (Wert 12€) erwischt. Da ich mich nicht ausweisen konnte wurde die Polizei dazu gerufen, da ich genervt war beleidigte ich die Zugbegleiter vor den Polizisten mit den Worten " mit den Wichsern will ich gar nicht mehr fahren " Woraufhin sie mich wegen Beleidigung anzeigten,
Bzr:
- April 2012 : Sta München : Diebstahl(von Verfolgung abgesehen)
- Januar 2013: Ag München :
gemeinschädliche Sachbeschädigung(Einstellung gegen 20 Sozialstunden)
- Juni 2013: Sta München: geringe Menge Btm(Einstellung gegen 3 Beratungsgespräche)
- Januar 2016: Ag Miesbach: Betrug (Einstellung gegen 8 Sozialstunden)
-Juni 2016: Ag Miesbach: Diebstahl : ( Urteil 8 Sozialstunden und 3 Gespräche)
-Januar 2017: Ag Miesbach: Diebstahl: ( ein Freizeitarrest ) mittlerweile Vollstreckt aber erst nach aktueller Tat
Nun ist meine Frage mit welchen Strafmaß zu rechnen ist wenn ich nach Jugendstrafrecht verurteilt werde bin 19, mit Geständnis.
War auch betrunken wurde aber kein Alkotest gemacht.
Vielen Dank
Leistungserschleichung mit Beleidigung
11. Mai 2017
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Frage vom 11. Mai 2017 | 01:19
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Leistungserschleichung mit Beleidigung
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#1
Antwort vom 11. Mai 2017 | 06:28
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9522x hilfreich)
Sozialstunden, oder wenn der Jugendrichter langsam die Nase voll hat wieder Arrest.
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