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Leistungserschleichung - Beförderungserschleichung

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Leistungserschleichung - Beförderungserschleichung

hallo

ich habe soeben einen Brief erhalten in dem mir im betreff genannte Straftaten zur last gelegt werden. ich wurde innerhalb von 15 monaten 3 mal beim schwarzfahren erwischt wobei das EBE in 2 faellen gezahlt habe. es steht noch eine forderung von 2004 ueber 40 euro aus die ich wohl vergessen habe bzw. mich nicht erinnern kann eine mahnung/inkassobescheid erhalten zu haben. ich bin 22 jahre alt und schueler.

wie wird sowas normalerweise gehandhabt? (einstellung, sozialstunden, geldbuße)
bekomme ich einen eintrag in mein fuehrungszeugnis falls es zur verurteilung kommt?
welche moeglichkeiten stehen mir offen um es nicht zum prozess kommen zu lassen?
habe ich die moeglichkeit das evtl. aussergerichtlich mit dem verkehrsunternehmen zu regeln?
mit wieviel euro habe ich bei einer geldbuße zur einstellung des verfahrens zu rechnen?
mit 22 noch jugendstrafrecht?

vielen dank im vorraus

- flesk


von flesk am 15.10.2005 17:22
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>Leistungserschleichung - Beförderungserschleichung
quote:
mit 22 noch jugendstrafrecht?

Nein.

quote:
wie wird sowas normalerweise gehandhabt? (einstellung, sozialstunden, geldbuße)

Ich würde auf eine (geringe) Geldstrafe tippen. Mglw. ist aber auch noch eine Einstellung gegen Auflagen drin.

quote:
bekomme ich einen eintrag in mein fuehrungszeugnis falls es zur verurteilung kommt?

Vorausgesetzt, Sie sind bisher strafrechtlich noch nicht in Erscheinung getreten, müssten Sie (was ich für ausgeschlossen halte) schon zu einer Geldstrafe von über 90 TS verurteilt werden, damit es zu einer Eintragung ins Führungszeugnis kommen würde.

quote:
welche moeglichkeiten stehen mir offen um es nicht zum prozess kommen zu lassen?

Bei geständiger Einlassung wird vermutlich ein Strafbefehl ergehen - dann käme es also nicht zur Hauptverhandlung.

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"fiat justitia et pereat mundus..."


von Bob.Vila am 15.10.2005 17:34
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>Leistungserschleichung - Beförderungserschleichung
was heisst einstellung gegen auflagen? sozialstunden? buße?

was heisst strafbefehl? zahlen und fertig?

ich habe hier mehrere optionen anzukreuzen und werde jene nennen die ich in betracht ziehe oder in ihrer antwort gefallen sind:

x ich möchte mich äußern
x ich gebe die straftaten zu
x mit der einstellung des verfahrens gegen zahlung einer geldbuße waere ich einverstanden.

da ich nicht wirklich geldproblme oder aehnliches habe waere ich allein daran interessiert es nicht zum verfahren kommen zu lassen. kann ruhig ein bischen kosten, will nur keinen eintrag oder sonstigen papierkram.

vielen dank soweit

- flesk

-- Editiert von flesk am 15.10.2005 18:07:25


von flesk am 15.10.2005 18:05
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>Leistungserschleichung - Beförderungserschleichung
Wenns ruhig ein bißchen kosten darf - mein Stundensatz liegt bei € 250,00...

Nagut - Einstellung gegen Auflagen bedeutet idR, dass Sie einen Geldbetrag zahlen müssen - entweder an den Verein, in dem der zuständige Richter / StA Mitglied ist, oder an die Staatskasse. Leisten Sie diese Zahlung, wird das Verfahren eingestellt und gut ist.

Beim Strafbefehl kommt es - wie geschrieben - nicht zu einer öffentlichen Verhandlung, sondern Sie werden sozusagen schriftlich zu einer bestimmten Geldstrafe verurteilt.

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"fiat justitia et pereat mundus..."


von Bob.Vila am 15.10.2005 18:17
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>Leistungserschleichung - Beförderungserschleichung
ich danke fuer die tips und die schnelle antwort.

netter stundensatz =)

- flesk


von flesk am 15.10.2005 18:30
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>Leistungserschleichung - Beförderungserschleichung
Gern geschehen!

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"fiat justitia et pereat mundus..."


von Bob.Vila am 15.10.2005 18:49
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>Leistungserschleichung - Beförderungserschleichung
entweder an den Verein, in dem der zuständige Richter / StA Mitglied ist, oder an die Staatskasse

Ich würde nie einen Verein nehmen, in dem ich Mitglied bin. Da würde doch von vornherein (und wohl nicht ganz zu Unrecht) unterstellt, dass man aus verfahrensfremden Erwägungen einen zu hohen Betrag nimmt. Ich weiß aber, dass das auch anders gehandhabt wird.


von wastl am 16.10.2005 13:52
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>Leistungserschleichung - Beförderungserschleichung
quote:
Ich weiß aber, dass das auch anders gehandhabt wird.

Ich kenne Richter, bei denen das gängige Praxis ist...

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"fiat justitia et pereat mundus..."


von Bob.Vila am 16.10.2005 16:53
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>Leistungserschleichung - Beförderungserschleichung
Ich leider auch. Ich finde aber, das sieht sehr nach In-die-eigene-Tasche-wirtschaften aus. Es gibt ja wirklich genug Organisationen, die man da auswählen kann.


von wastl am 17.10.2005 09:54
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>Leistungserschleichung - Beförderungserschleichung
kann mich nur anschließen, meiner meinung nach wäre es am besten dem Zahler eine Liste vorzulegen aus der er sich dann einen Empfänger aussuchen kann ...

m.


von Miad am 17.10.2005 14:12
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>Leistungserschleichung - Beförderungserschleichung
Na soweit geht's nun auch nicht. Immerhin wird vom Empfänger erwartet, dass er StA/Gericht vom Geldeingang Mitteilung macht. Soll man dann bei X Organisationen nachfragen, ob sich ein Herr XY bequemt hat, seine Geldauflage einzuzahlen? Nein, Vorgabe ist ja in Ordnung, aber ich meine, es sollte der Eindruck vermieden werden, dass da ein eigenes Interesse besteht.


von wastl am 17.10.2005 14:27
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