Leistungen des Anwalts mangelhaft - Möglichkeiten?

14. November 2016 Thema abonnieren
 Von 
fb453719-20
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Leistungen des Anwalts mangelhaft - Möglichkeiten?

Hallo zusammen,
ich hatte Dezember letzten Jahres einen Autounfall. Der Gegner war schuld, da ich aber schneller als 130 km/h unterwegs war, kam es zu außergerichtlichen Verhandlungen zwischen meinem Anwalt und der gegnerischen Versicherung.
Diese wollte anfangs nur 50% zahlen, mittlerweile konnte sie mein Anwalt au 75% handeln.
Mein Geld habe ich nach mittlerweile fast einem Jahr immer noch nicht vollständig erhalten.
Folgend meine Fragen:
1. Ist eine derartige lange Zeit normal?
2. Auf meine Bitte an meinen Anwalt, seine geleisteten Aktivitäten mit zu teilen, stellte er mir diesen Aufwand in Rechnung. Ist dies normal? Wenn ja: Was darf solch eine Aufstellung in etwa kosten?
3. Der Anwalt behält einen Teil der von der Versicherung gezahlten Gelder ein, bis er seine eigenen Kosten errechnet hat. Diese zieht er anschließend vom Betrag der Versicherung ab und überweist mir die Differenz. Ist dies rechtens?

Meiner Einschätzung als Laien nach kommt dies alles sehr undurchsichtig und langwierig vor. Ich weiß weder über die Aktivitäten bescheid, noch wie sich die bisher geleisteten Zahlungen zusammen setzen. Der Anwalt rückt zudem nur telefonisch in absolutes Minimum an Informationen heraus.

Vielen Dank vorab für die Hilfe
Gruß
Michael

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von fb453719-20):
1. Ist eine derartige lange Zeit normal?

Zumindest nicht ungewöhnlich.
Stellt sich die Frage nach dem "warum".



Zitat (von fb453719-20):
2. Auf meine Bitte an meinen Anwalt, seine geleisteten Aktivitäten mit zu teilen, stellte er mir diesen Aufwand in Rechnung. Ist dies normal?

Kommt darauf an, was vertraglich vereinbart ist.
In der Regel ist das ein zusätzliche Arbeit die auch zusätzlich zu vergüten wäre.



Zitat (von fb453719-20):
Wenn ja: Was darf solch eine Aufstellung in etwa kosten?

Angemessen im Verhältis zum zu betreibenden Aufwand.



Zitat (von fb453719-20):
3. Der Anwalt behält einen Teil der von der Versicherung gezahlten Gelder ein, bis er seine eigenen Kosten errechnet hat. Diese zieht er anschließend vom Betrag der Versicherung ab und überweist mir die Differenz. Ist dies rechtens?

Das der Anwalt von den eingehenden Geldern des Mandanten erst seine eigenen Kosten verrechnet, ist nicht unüblich.
Kommt aber darauf an, was vertraglich vereinbart ist.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat:
Mein Geld habe ich nach mittlerweile fast einem Jahr immer noch nicht vollständig erhalten.

Das liegt wahrscheinlich daran, dass die gegenerische Versicherung einen abschließenden Vergleich will. D.h. die Gegenseite wird die 75% freiwillig nur zahlen wollen, wenn gleichzeitig auf die fehlenden 25% unwiderruflich verzichtet wird. Sowas wäre nicht unüblich.

Zitat:
1. Ist eine derartige lange Zeit normal?

Ja.

Zitat:
2. Auf meine Bitte an meinen Anwalt, seine geleisteten Aktivitäten mit zu teilen, stellte er mir diesen Aufwand in Rechnung. Ist dies normal?

Nein. Eigentlich entspricht es der Berufsordnung, dass der Mandant unaufgefordert Kopien des Schriftverkehrs zwischen Anwalt und Gegenseite erhält.

Zitat:
Was darf solch eine Aufstellung in etwa kosten?

Mehr als die Kopierkosten würde ich da nicht bezahlen.

Zitat:
3. Der Anwalt behält einen Teil der von der Versicherung gezahlten Gelder ein, bis er seine eigenen Kosten errechnet hat. Diese zieht er anschließend vom Betrag der Versicherung ab und überweist mir die Differenz. Ist dies rechtens?

Ja.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12319.01.2022 13:15:13
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die konkreten Antworten drkabo.
Danke auch für deine Antworten Harry, wenn auch sie etwas allgemeingehalten sind.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat:
1. Ist eine derartige lange Zeit normal?


Es ist zumindest nicht ungewöhnlich.

Zitat:
2. Auf meine Bitte an meinen Anwalt, seine geleisteten Aktivitäten mit zu teilen, stellte er mir diesen Aufwand in Rechnung. Ist dies normal? Wenn ja: Was darf solch eine Aufstellung in etwa kosten?


Er stellt den Aufwand für die Aufwandsaufstellung in Rechnung oder die bisher geleisetete Tätigkeit?

Aufwand für Aufwanfsaufstellung, gibbet nicht! Der Anwalt wird Ihnen doch Abschriften des Schriftverkehrs zur Verfügung gestellt haben? Die müssen Sie nicht gesondert bezahlen.

Zitat:
3. Der Anwalt behält einen Teil der von der Versicherung gezahlten Gelder ein, bis er seine eigenen Kosten errechnet hat. Diese zieht er anschließend vom Betrag der Versicherung ab und überweist mir die Differenz. Ist dies rechtens?


Ein übliches Procedere.

Nachfrage von mir: Er hat die in Pkt 2 erwähnten Kosten einbehalten oder sind die in Pkt 2 erwähnten

Zitat:
Meiner Einschätzung als Laien nach kommt dies alles sehr undurchsichtig und langwierig vor. Kosten zusätzlich zu der einbehaltenen Summe gefordert worden?


Sie schreiben es ja, Laie, es ist nunmal langwierig. Kosten zusätzlich zu der einbehaltenn Summe zu fordern, wie erklärt Ihr Anwalt dies? Was steht da genau in der Rechnung?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12319.01.2022 13:15:13
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo AltesHaus und danke für deine Antwort!
Leider hat mein Emaildienst die Benachrichtigung über eine neue Nachricht in den spam ordner verschoben.
Daher erst jetzt die späte Antwort:

Zitat (von AltesHaus):
Er stellt den Aufwand für die Aufwandsaufstellung in Rechnung oder die bisher geleisetete Tätigkeit?

Beides. Er hat mir eben keine Abschriften des Schriftverkehrs zukommen lassen. Auf meine Bitte hin, dies nach zu holen, "drohte" er mit Kosten dafür.

Zitat (von AltesHaus):
Nachfrage von mir: Er hat die in Pkt 2 erwähnten Kosten einbehalten oder sind die in Pkt 2 erwähnten

Ich weiß leider nicht genau was er einbehalten hat, da ich weder weiß was er von der Versicherung noch bekommen hat, noch wie hoch seine Kosten sind, da mir eine Rechnung fehlt.

Zitat (von AltesHaus):
Sie schreiben es ja, Laie, es ist nunmal langwierig. Kosten zusätzlich zu der einbehaltenn Summe zu fordern, wie erklärt Ihr Anwalt dies? Was steht da genau in der Rechnung?

Genau das ist das Problem: Ich habe noch keine Rechnung. Übrigens mittlerweile immer noch nicht. Seine Erklärung für den Verzug war, dass er im Moment dafür keine Zeit habe. Ich schätze aufgrund seines Fortgeschrittenen Alters hat er mich tatsächlich vergessen. Zitat vom Telefonat: "Herr Soundso, sind wir immer noch nicht fertig? Was fehlt denn noch?"
Ich habe ihm deshalb 2 Fristen gestellt:
Er möchte mir eine Rechnung stellen, jeglichen Schriftverkehr zukommen lassen und das Geld überweisen.
Die erste Aufforderung erfolgte per Email mit einer Dauer von 10 Werktagen,
die zweite Aufforderung erfolgte Telefonisch mit anschließender Zusammenfassung des Gesprächs per email, mit einer Dauer von 4 Wochen.
Beide Fristen sind natürlich verstrichen.

Was kann ich nun tun? Muss ich ihm eine weitere Frist stellen? Meine Geduld neigt sich so langsam dem Ende zu.
Ich habe mittlerweile eine Rechtsschutzversicherung, würde also auch vor einer Klage gegen ihn nicht scheuen, falls sowas geht.
Kann ich seinen Rechnungsbetrag mindern, weil es so lange dauert?
Kann ich ihn auffordern mir sofort das Geld zu überweisen und ihm dann, wenn seine Rechnung irgendwann mal fertig ist, zu bezahlen?

Vielen Dank noch mal für die bisherigen sehr ausführlichen Antworten

-- Editiert von tropisch am 01.03.2017 13:49

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Das Verhalten des Anwalts ist in der Tat ungewöhnlich.

Im Normalfall wird nach Abschluss die Endrechnung geschrieben und ein verbleibendes Guthaben ausgezahlt oder ein Rückstand eingefordert.

Hat Dir der Anwalt nicht gesagt, weshalb es immer noch nicht abgeschlossen ist? Oder hast Du ihn in der Vergangenheit so genervt, dass er keine große Lust mehr hat und Dich jetzt warten lässt.

Du kannst ihn auffordern zu was Du willst. Ändert aber nichts an der Tatsache, dass er reagiert wie und wann er will.

Zitat (von tropisch):
Muss ich ihm eine weitere Frist stellen?
Nö, wenn die erste Fristsetzung korrekt war, nicht.

Aber bist Du sicher, dass die Verhandlungen mit der Versicherung schon final abgeschlossen sind? Der Normalfall dürfte sein, dass ein Mandant vor endgültiger Einigung gefragt bzw. informiert wird.

Was spricht dagegen, dass Du einen Termin ausmachst und alles vor Ort klärst?

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12319.01.2022 13:15:13
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Hat Dir der Anwalt nicht gesagt, weshalb es immer noch nicht abgeschlossen ist?

Ja:
Zitat (von tropisch):
Seine Erklärung für den Verzug war, dass er im Moment dafür keine Zeit habe. Ich schätze aufgrund seines Fortgeschrittenen Alters hat er mich tatsächlich vergessen. Zitat vom Telefonat: "Herr Soundso, sind wir immer noch nicht fertig? Was fehlt denn noch?"

Zitat (von Sir Berry):
Aber bist Du sicher, dass die Verhandlungen mit der Versicherung schon final abgeschlossen sind?

Ja, das waren seine Worte am Telefon.

Die Frage ist nun, welche Druckmittel ich habe um das zu einem Ende zu bringen.

0x Hilfreiche Antwort

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