Hallo,
darf der Hauptauftraggeber dem Auftragnehmer einfach so ohne zu verhandeln eine Leistung entziehen und jemand anderes weitergeben? Gibt es da bestimmte VOB Absätze?
Vielen Dank im Voraus
Leistung ohne zu verhandeln einfach entziehen
Verbaut?
Verbaut?
Kommt ganz auf die Details der vertraglichen Vereinbarungen an.
Eien Rolle spilen würde z.B.:
War die Leistung überhaupt fest zugesagt?
Gab es Schlechtleitungen?
Ist das Vertrauen erschüttert?
Bei allen 3 Fragen ist keine in Frage gekommen. Es ist bei Auftragsanfang oder besser gesagt es ging um Erdaushub mit Entsorgung, den wir als Firma in Auftrag haben und wir haben als Auftragnehmer eine Firma beauftragt die für uns alleine die Erdarbeiten ausführt (Erdaushub mit Entsorgung und alles was zu Erdarbeiten gehört). Der Auftraggeber hat ganz einfach ohne uns zu fragen als Auftragnehmer, unseren Subunternehmer der von uns Beauftragt worden ist, zu Erdarbeiten einfach die Entsorgungsarbeiten direkt an Subunternehmer beauftragt und bezahlt. Es ging um keine Schlechtleistung oder sonst was, es geschah gleich am Anfang der Baustelle. Das schlimme ist, der Subunternehmer hat uns laut LV die Erdarbeiten mit Entsorung in Rechnung gestellt. In dem Fall ist das auch doppelt berechnet aber ich denke, dass das eine Masche war damit wir nicht rauskriegen was die Phase ist. Und wir haben auch nichts schriftliches vom Auftraggeber bekommen sondern es wurde einfach so ohne zu Handeln an unseren Subunterehmer übergeben. Gibt es bei solchen fällen bestimme § im VOB?
Und jetzt?
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