Leihwagen defekt - wer haftet für Rücktransport und Aufbewahrung?

19. Oktober 2016 Thema abonnieren
 Von 
dlW
Status:
Beginner
(141 Beiträge, 6x hilfreich)
Leihwagen defekt - wer haftet für Rücktransport und Aufbewahrung?

hallo, eine Werkstatt hat bei einem Service eine Delle in mein Auto gemacht. Nach einigem hin und her hat man sich bereit erklärt die beseitigen zu lassen und ich habe seit dem (2 Wochen) einen Leihwagen von der Werkstatt erhalten (10 Jahre altes Fahrzeug mit über 200tkm). Der Leihwagen hat nun einen Getriebeschaden am Automatikgetriebe und steht nun so auf meinem Tiefgaragenstellplatz. Meine Frage ist: Kann mich die Werkstatt irgendwie für den Schaden, den Rücktransport des Leihwagens zur Werkstatt (200km) oder für das Aufbewahren verantwortlich machen? Falls ich diese Woche mein eigenes Auto zurück bekomme habe ich kein Parkplatz für den Leihwagen, im 2km Radius gibt es hier nur kostenpflichtige Parkplätze. Vielen Dank, DLW

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Wie wäre es mit "Verleiher" anrufen, damit der sein Auto abholt?


Zitat (von dlW):
(10 Jahre altes Fahrzeug mit über 200tkm) (..) Getriebeschaden (...) Meine Frage ist: Kann mich die Werkstatt irgendwie für den Schaden, den Rücktransport des Leihwagens zur Werkstatt (200km) oder für das Aufbewahren verantwortlich machen?
Imho nein - der Wagen ist defacto an Alterschwäche gestorben (Stichwort: Verschleiß). Das ist doch nicht dein Problem.. Gegenteiliges muss der "Verleiher" nachweisen.

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#2
 Von 
dlW
Status:
Beginner
(141 Beiträge, 6x hilfreich)

vielen Dank für deine Meinung! Aus der bisherigen Erfahrung mit der Werkstatt weiss ich das die sehr schnell mit Ausreden und sehr geringen Schuldbewusstsein sind. Ich habe das Problem schon angekündigt, will aber parallel fragen, bevor die mir wieder ihre Verantwortung abweisen wollen ;)

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#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von dlW):
Meine Frage ist: Kann mich die Werkstatt irgendwie für A) den Schaden, B) den Rücktransport des Leihwagens zur Werkstatt (200km) oder C) für das Aufbewahren verantwortlich machen?


Für A und B sicher nicht, aber die erforderliche Sorgfalt bei der Aufbewahrung bis zur Abholung kann von Dir m.M.n. erwartet werden.

Berry

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#4
 Von 
dlW
Status:
Beginner
(141 Beiträge, 6x hilfreich)

Danke @ Berry für die Einschätzung

Ja, ich denke auch das ich den Leihwagen nicht einfach so auf einen Kurzzeitparkplatz schieben kann. Sollte ich die Werkstatt eventuell gleich auffordern den Wagen innerhalb 7 Tagen abzuholen? Oder versteht sich das von selber das die ihn in einer angemessenen Reaktionszeit abholen müssen?

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#5
 Von 
dlW
Status:
Beginner
(141 Beiträge, 6x hilfreich)

So, ich habe die Werkstatt heute angerufen und von dem Inhaber die Aussage bekommen "so lange der Leihwagen nicht zurück ist, bekomme ich mein Auto nicht wieder"

Gibt es irgend eine Grundlage warum er verweigern könnte mir mein Auto heraus zu geben?

vielen Dank, DLW

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#6
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von dlW):
So, ich habe die Werkstatt heute angerufen

Seit wann ist der Schaden bekannt?

Zitat (von dlW):
Der Leihwagen hat nun einen Getriebeschaden am Automatikgetriebe und steht nun so auf meinem Tiefgaragenstellplatz

Wie kann man den Schaden so einfach feststellen?
Der Wagen wurde doch auf den Stellplatz gefahren, und dann plötzlich, oder wie kann man sich das Vorstellen?

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#7
 Von 
dlW
Status:
Beginner
(141 Beiträge, 6x hilfreich)

Update:
ich war heute bei der Werkstatt und wollte meinen Wagen abholen. Sie haben ihn mit einem anderen PKW zugeparkt und mir erklärt das sie vom Pfandrecht gebrauch machen. Bis ihr (dekter) Leihwagen nicht zurück ist bekomme ich mein Auto nicht. Und nun glaube ich das wenn ich den Leihwagen zurück bringe es so weiter geht - dann werden die das defekte Getriebe von mir bezahlt bekommen und mich mit meinem Auto erpressen.

Ich hatte die Polizei dazu gerufen und die haben mir gesagt das sie nicht prüfen können warum ich den Leihwagen nicht abgegeben habe und das es eine Sache für einen Anwalt ist.

@ 0815frager
der Schaden ist seit 14 Tagen bekannt und ich habe die Werkstatt direkt am selben Tag darüber informiert

der wagen fährt 500 meter bis das Getriebe nicht mehr packt. Nach frühestens 15 Minuten Pause kann ich dann wieder ein paar hundert meter fahren. zudem leuchtet die Motorkontrollleuchte dauerhaft auf

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120357 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von dlW):
Ich hatte die Polizei dazu gerufen und die haben mir gesagt das sie nicht prüfen können warum ich den Leihwagen nicht abgegeben habe und das es eine Sache für einen Anwalt ist.

Korrekt.

Strafanzeige wegen Nötigung/Erpressung könnte man schriftlich stellen. Ist aber erst mal nur Nebensache.



Hat man die Daten von dem Einsatz (Tagbuch-Nr. oder ähnliches)?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#9
 Von 
dlW
Status:
Beginner
(141 Beiträge, 6x hilfreich)

Vielen Dank für den Tip, das mit der Anzeige werde ich nächstes mal nachholen falls sich die Situation nicht erledigt.

Ich habe ein Fotos von dem Streifenwagen vor der Werkstatt gemacht auf dem man Kennzeichen und Streifenwagennummer sieht. Damit sollte sich der Einsatz nachvollziehen lassen. Die Polizei hatte ausserdem meinen Namenaufgenommen, als ich angerufen hatte. Ich kann die Einsatz-Nr erfragen, falls das nötig ist.

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#10
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Mich stimmt nachdenklich,

DLW,

dass sich die Werkstattleitung so beharrlich verhält.

Gibt es etwa irgendwelche von Dir bisher nicht erwähnte vertragliche Regelungen, die Dich verpflichten das Fahrzeug dort wieder abzuliefern?

Gibt es von denen eine Erklärung, weshalb sie das defekte Fahrzeug nicht vor Ort abholen wollen.

Die müssen sich doch irgend wie geäußert haben.

Berry

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#11
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Gibt es von denen eine Erklärung, weshalb sie das defekte Fahrzeug nicht vor Ort abholen wollen.

Die müssen sich doch irgend wie geäußert haben.

Es fehlen hier ein paar Details, wir wissen nicht welchen Leihvertrag der TE unterschrieben hatte.
Zitat (von dlW):
So, ich habe die Werkstatt heute angerufen und von dem Inhaber die Aussage bekommen "so lange der Leihwagen nicht zurück ist, bekomme ich mein Auto nicht wieder"

Das war mit Datum den 21.
Zitat (von dlW):
der Schaden ist seit 14 Tagen bekannt und ich habe die Werkstatt direkt am selben Tag darüber informiert

Irgendwie macht mir die Darstellung Kopfschmerzen, denn wenn es einen Leihwagen gibt, warum wird der nicht genützt?
Jeder würde wohl beim Ersatzwagen sofort darauf bestehen, das man wieder einen funktionsfähigen erhalten würde.

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
dlW
Status:
Beginner
(141 Beiträge, 6x hilfreich)

@ Sir Berry
Ich habe die Werkstatt durch einen Internetpreisvergleich gefunden und sie ist 230km entfernt von mir. Wegen der Distanz wollen die sich nicht selbst darum kümmern müssen

Ich habe nur eine Bestätigung das ich den Wagen rechtmässig ausgeliehen bekommen habe, falls ich einmal in eine Verkehrskontrolle komme. Der enthält keine AGB oder weitere Klauseln die etwas zur Leihdauer, oder Rückgaberegeln

@ 0815Frager
Bevor ich den Leihwagen der Werkstatt erhalten habe, habe ich bereits auf meine Kosten 2 Leihwagen von Budget und Hertz gemietet, da die Reparatur mit den anschliessenden Fehler immer länger dauerte. Ich wurde ständig auf den nächsten Tag vertröstet. Daher habe ich bisher immer alles akzeptiert.

Inzwischen ist es 8 Wochen her das mein Auto bei mir war. Ich mache mir schon seit langem keine Gedanken mehr was mir zusteht, ich will nur mein Auto funktionstüchtig zurück

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