Leihgeräte nicht zurückgesendet, Inkasso-Unternehmen beauftragt

25. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
go423888-64
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Leihgeräte nicht zurückgesendet, Inkasso-Unternehmen beauftragt

Hallo,

ich bin ehemaliger Sky-Abonnent und habe nach Vertragsende (31.07.2016) vergessen die Leihgeräte und Smartcard binnen 14 Tagen zurückzusenden, wozu ich durch die Sky-AGB verpflichtet war:
"1.2.6 Der Kunde ist verpflichtet, spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Beendigung des Abonnementvertrages den Leih-Receiver und weitere von Sky leihweise zur Verfügung gestellte Geräte auf eigene Kosten und Gefahr an Sky zurückzugeben, sofern Sky nicht aufgrund von gesetzlichen Widerrufsbestimmungen zur Kosten- und Gefahrtragung verpflichtet ist. Sky informiert den Kunden auf Anfrage über die Möglichkeiten der Rückgabe des Leih-Receivers/weiterer Geräte. Weitergehende Informationen finden sich unter der Website www.sky.de/agb-info. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, so ist Sky berechtigt nach eigener Wahl bis zur ordnungsgemäßen Rückgabe eine nach billigem Ermessen zu bestimmende monatliche Nutzungsentschädigung für den Leih-Receiver/weitere Geräte oder aber nach Fristsetzung zur Rückgabe mit Ablehnungsandrohung eine Schadenersatzsumme entsprechend dem Wert des LeihReceivers/weiterer Geräte zu fordern. Gibt der Kunde den Leih-Receiver/weitere Geräte nicht im ordnungsgemäßen Zustand zurück, behält sich Sky vor, entsprechenden Schadensersatz geltend zu machen."

Während der Vertragslaufzeit bin ich von A nach B umgezogen.
Im Rahmen meines Kündigungsschreibens (01.03.2016) teilte ich Sky meine neue Anschrift per Fax mit, das Sendeprotokoll ist vorhanden.
Darüberhinaus hatte ich einen Post-Nachsendeauftrag eingerichtet, der am 24.09.2016 endete.

Zum 01.09.2016 bin ich erneut umgezogen, nach C, wieder mit Nachsendeauftrag, jedoch ohne Sky darüber zu informieren, Vertrag war ja bereits seit fast 8 Wochen beendet. Mahnung/Rechnung/Forderung oder ähnlich, wegen nicht zurückgegebener Leihgeräte, adressierte Sky an meine A-Adresse, daher erreichten mich diese Schreiben nicht - Sky erhielt Postrückläufer. Sky beauftragte nun ein Inkassounternehmen, das am 01.12.2016 195,47 EUR (115 EUR Hauptforderung) von mir forderte. Daraufhin habe ich die Geräte sofort zurückgesendet. Dem Inkassounternehmen erklärte ich, dass mich die Post von Sky nicht erreichte, da sie falsch adressiert war, obwohl Sky meine neue Adresse bekannt war - auch meine E-Mail-Adresse und Mobil-Nummer unter der sie mich auch oft genug zu Werbezwecken erreicht haben.

Die Geräte sind bei Sky eingetroffen. Das Inkassounternehmen wurde darüber informiert, fordert seit dem 23.01.2017 jedoch noch 91,54 EUR von mir. Für das Inkasso-Unternehmen ist allein der nicht fristgerechte Eingang der Geräte Grund genug, dass Sky zu Recht eine Inkasso-Unternehmen beauftragten konnte.

Aus obigen AGB geht nicht hervor, wie hoch die Forderung von Sky ist. Die Schreiben von Sky mit Nennung der Forderung erreichten mich nicht, da Sky falsch adressierte.

Bin ich in Zahlungsverzug geraten, obwohl mir die Höhe der Forderung nicht bekannt war?
Wie soll ich mich gegenüber dem Inkasso-Unternehmen verhalten?

Viele Grüße

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Meine persönliche Meinung. Diese AGB-Regelung kann den Verzug gar nicht auslösen. Sie ist bei Vertragsschluss nicht mal ansatzweise nach dem Kalender bestimmbar, da ja noch niemand den Kündigungstag kennt.

Insofern ist jedwedes Einschalten eines Inkassos ohne vorherige Mahnung bereits Blödsinn.

Weiterhin muss Sky erst mal die Rücksendung der Geräte anmahnen, dann muss es den Geldbetrag fordern und dann den Geldbetrag anmahnen. Und erst dann könnte man überhaupt über Verzugskosten sprechen.
Sky lässt einfach mehrere rechtlich aber wichtige Schritte aus.

Ich würde dem Inkasso höflich aber bestimmt ein "Ich war nicht im Verzug und ihr kriegt auch nichts von mir. Lasst mich in Ruhe oder reicht Klage ein." schicken.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
go423888-64
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Etwas höflicher hatte ich denen das auch am 07.12.2016 geschrieben:

Zitat:
Sehr geehrte Damen und Herren,

bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom 01.12.2016 teile ich Ihnen mit, dass ich Ihre Forderung zurückweisen muss.
Ich hatte vergessen, den Receiver, die Festplatte und die Smartcard zurückzusenden. Aus den AGB von Sky geht hervor, dass ich diesen innerhalb von 14 Tagen nach Ende des Abos hätte zurücksenden müssen. Aus den AGB geht jedoch nicht hervor, welche Geldsumme bei Verzug der Rücksendung gefordert wird. Rechnung und Mahnungen adressierte Sky an meine alte Anschrift, der Nachsendeauftrag war bereits ausgelaufen, daher erreichten mich diese nicht. Ich bin daher nicht in Zahlungsverzug. Ich kann darüber hinaus nachweisen, dass dem Unternehmen Sky meine neue Anschrift bekannt war.
Die Rücksendung habe ich am Montag vorgenommen, die Hardware ist in ordentlichem Zustand bei Sky eingetroffen.

Mit freundlichen Grüßen

Darauf habe ich auch eine Eingangsbestätigung bekommen. Trotzdem habe ich heute deren Schreiben vom 23.01. erhalten, mit der Forderung.
Das ist dann wohl nur die typische "Inkasso-Angstmacherei"? Falls wichtig, könnte ich das Schreiben auch noch zitieren. Insgesamt gehen sie mit keiner Silbe auf mein Schreiben ein - indirekt jedoch schon, sie pochen auf den nicht fristgerechten Eingang der Geräte.

-- Editiert von go423888-64 am 25.01.2017 15:44

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Das ist dann wohl nur die typische "Inkasso-Angstmacherei"?

Ich wüsste nicht, was da an Substanz da wäre. Insofern: Ja. Typische Angst-Macherei.
Wenn man einmal schon zurückgewiesen hat, reicht das. Brieffreundschaften macht man mit Leuten, die man irgendwie mag.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.066 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen