Leihgeber scheitern nach Archiveinsturz mit Klagen gegen Stadt Köln
AFP VOM 16.3.2010 | Nachrichten - Vor Gericht | 1056 Aufrufe Mehr zum Thema:Köln, Stadtarchiv
Gericht sieht keine Pflichtverletzung - Berufung möglich
Im ersten Prozess um den Einsturz des Kölner Stadtarchivs sind Leihgeber von Archivalien mit drei Klagen gegen die Stadt gescheitert. Im Gegensatz zur Auffassung der Kläger habe die Stadt ihre Obhutspflichten als Verwahrerin der ihr anvertrauten Materialien nicht vernachlässigt, urteilte das Landgericht Köln nach eigenen Angaben am Dienstag in dem Zivilverfahren. Es hätten keine Auffälligkeiten vorgelegen, die bei den Verantwortlichen der Stadt im Vorfeld des Einsturzes vor gut einem Jahr Zweifel an der Standsicherheit des Archivgebäudes hätten aufkommen lassen müssen. Gegen die Urteile ist Berufung möglich. (Az. 5 O 257/09, 5 O 299/09, 5 O 300/09)
Beim Einsturz des historischen Stadtarchivs bei U-Bahn-Bauarbeiten waren am 3. März 2009 zwei Anwohner getötet worden. Eine Vielzahl der Archivalien wurde unter dem Trümmerberg am Kölner Waidmarkt verschüttet. Die Kläger machten nun vor Gericht unter anderem geltend, die Verantwortlichen hätten vor der Katastrophe aufgrund einer Vielzahl von Anzeichen mit einem drohenden Einsturz des Archivs rechnen müssen. Zu diesen Anzeichen hätten zuvor aufgetretene Schäden am Archivgebäude und benachbarten Häusern gezählt. Im Februar 2009 hätte das Gebäude geräumt werden müssen.
Dagegen ging das Gericht nicht von einer Pflichtverletzung der Stadt aus. Untersuchungen, Messungen und Begehungen vor der Katastrophe hätten ergeben, dass alle Setzungen am Archivgebäude "innerhalb der Norm" gelegen hätten und die Standsicherheit des Hauses an der Severinstraße nicht gefährdet gewesen sei. Somit könne der Stadt keine Fahrlässigkeit nachgewiesen werden. Sie sei daher auch nicht verpflichtet gewesen, Archivgut auszulagern oder die Leihgeber über Gefahren zu informieren.
Die genaue Ursache des Archiveinsturzes ist derzeit weiter ungeklärt. In den vergangenen Wochen waren zwar schwere Mängel beim Bau der Kölner Nord-Süd-Stadtbahn bekannt geworden. So sollen große Mengen Eisenbügel zur Stabilisierung von Sicherungswänden in unterdirdischen Bauwerken nicht eingebaut worden sein. Dieser Bau-Pfusch ist jedoch nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft nicht der Grund für den Einsturz des Stadtarchivs.
16. März 2010 - 16.45 Uhr
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