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Gericht: "Christliche" Leiharbeitstarifverträge nichtig

Gericht: "Christliche" Leiharbeitstarifverträge nichtig

AFP VOM 14.12.2010 | Nachrichten - Allgemein | 1684 Aufrufe
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Leiharbeit

280.000 Arbeitnehmer können höheren Lohn verlangen

Zahlreiche Tarifverträge für zehntausende Leiharbeitnehmer sind nichtig: Wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt entschied, durfte die "Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP)" keine Tarifverträge abschließen. Als Konsequenz können nach Verdi-Schätzung 280.000 Leiharbeitnehmer nun den gleichen Lohn beanspruchen wie die Stammbelegschaft.

Voraussichtlich können betroffene Arbeitnehmer und die Sozialversicherungen milliardenschwere Nachzahlungen auch für die Vergangenheit verlangen. Formal hat das BAG hierüber aber noch nicht entschieden. Hinderungsgrund war ein älteres Verfahren, das noch beim Arbeitsgericht Berlin anhängig ist.

In der 2002 gegründeten Tarifgemeinschaft CGZP haben sich die nach eigenem Verständnis christlichen Gewerkschaften zusammengeschlossen, um branchenübergreifend Tarifverträge für die Leiharbeitsfirmen abzuschließen. Nach ständiger Rechtsprechung des BAG setzt dies eine ausreichende "Sozialmächtigkeit" der Gewerkschaften voraus, sprich, sie müssen ausreichend schlagkräftig und durchsetzungsfähig sein, um der Arbeitgeberseite ein wirkliches Gegengewicht bieten zu können. Die DGB-Gewerkschaft Verdi und das Land Berlin halten dies für nicht gegeben. Sie werfen der CGZP Dumpingabschlüsse vor.

Hintergrund des Streits ist das sogenannte Equal-Pay-Gebot. Danach haben Leiharbeitnehmer Anspruch auf den gleichen Lohn wie die Stammbelegschaft, sofern für die Leiharbeiter nicht ein eigenständiger Tarifvertrag gilt.

Das BAG stützte sich auf satzungsrechtliche Probleme. Danach muss ein tarifschließender Dachverband die Tariffähigkeit seiner Mitglieder vollständig abbilden, darf aber umgekehrt nicht über die satzungsmäßige Zuständigkeit der Mitglieder hinausgehen. Daher hätten die christlichen Gewerkschaften keine Spitzenorganisation gründen dürfen, die sich ausschließlich um Leiharbeit kümmert, urteilte das BAG. Umgekehrt komme in den Satzungen der Mitgliedsgewerkschaften die Leiharbeit nicht einmal vor.

Nach Schätzung von Verdi haben nun 280.000 Arbeitnehmer Anspruch auf "Equal Pay". Folgen die Gerichte dem BAG-Beschluss auch in dem noch anhängigen älteren Verfahren, können Arbeitnehmer je nach Arbeitsvertrag auch rückwirkend Geld fordern. Auch die Sozialkassen könnten die Hand aufhalten. Peter Schüren, Direktor des Instituts für Arbeits-, Sozial- und Wirtschaftsrecht an der Universität Münster, schätzte in der "Frankfurter Rundschau" diese möglichen Ansprüche auf zwei bis drei Milliarden Euro.

Beobachter erwarten einen Einfluss des Erfurter Urteils auch auf die Mindestlohn-Diskussion in Berlin. Verdi forderte nach der Urteilsbegründung bereits einen Mindestlohn für die Zeitarbeitsfirmen.

14.12.2010 - 19:31 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2010

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