Leiharbeiter sollen nach Urteil Nachforderungen stellen
AFP VOM 21.12.2010 | Nachrichten - Allgemein | 2084 Aufrufe Mehr zum Thema:Leiharbeit
Aufruf von Verdi und Deutscher Rentenversicherung
Nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zur Nichtigkeit der Tarifverträge für zehntausende Leiharbeiter haben die Gewerkschaft Verdi und die Deutsche Rentenversicherung die Betroffenen aufgefordert, Nachforderungen zu stellen. Dies müsse noch in diesem Jahr geschehen. Verdi und die Rentenversicherung boten Beratung an.
Das BAG hatte in der vergangenen Woche entschieden, dass die Tarifgemeinschaft der Christlichen Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) keine Tarifverträge abschließen durfte. Als Konsequenz können nach Verdi-Schätzung 280.000 Leiharbeitnehmer nun den gleichen Lohn beanspruchen wie die Stammbelegschaft. Auch die Sozialkassen können Forderungen stellen.
Allerdings urteilte das BAG formal nicht, ob Arbeitnehmer und Sozialversicherungen auch für die Vergangenheit Nachzahlungen verlangen können. Verdi und die Deutsche Rentenversicherung empfahlen aber, vorsorglich Ansprüche anzumelden.
Laut Deutscher Rentenversicherung können Rentenbezieher mit einem Rentenbeginn ab 2006 betroffen sein, die als Leiharbeiter in einem Unternehmen tätig waren, das einen Tarifvertrag der CGZP hatte. Ihnen empfiehlt die Behörde, noch in diesem Jahr einen formlosen Antrag auf Überprüfung der Rentenzahlung bei ihrem Rentenversicherungsträger zu stellen.
Bei Verdi erhalten Leiharbeiter unter der Nummer 01802-220066 unverbindlichen Rat von Experten der Gewerkschaft. Bei der Deutschen Rentenversicherung Bund geben Mitarbeiter unter der kostenlosen Nummer 0800-10004800 Auskunft.
21.12.2010 - 20:31 Uhr
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