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Leiharbeiter erhalten ggf. mehr Lohn

Von Rechtsanwalt Oliver Kranz
21.3.2011 | Ratgeber - Arbeitsrecht | 574 Aufrufe
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Leiharbeiter

Wer als Leiharbeiter nach den Tarifbestimmungen der CGZP (Tarifgemeinschaft Christlicher Zeitarbeitsgewerkschaften und Personalserviceagenturen) bezahlt wurde, hat jetzt gute Chancen, nachträglich einen höheren Lohn zu bekommen. Denn diese Tarifverträge wurden vom Bundesarbeitsgericht für unwirksam erklärt.

Nach aktueller Einschätzung des Gerichtes ist die CGZP keine Spitzenorganisation, die in eigenem Namen Tarifverträge abschließen kann. Der Grund ist formal: Um ein vollwertiger Dachverband zu sein, fehlen ihr genügend Mitglieder.

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Oliver Kranz
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Für Leiharbeiter ergibt sich somit die Chance, nachträglich und rückwirkend höhere Löhne und Sozialversicherungsbeiträge einzuklagen. Nach dem geltenden Rechtsprinzip haben Leiharbeiter, für die es keinen gültigen Tarifvertrag gibt, Anspruch auf gleiche Bezahlung und Arbeitsbedingungen wie die Stammbeschäftigten («Equal-Pay-Prinzip»). Das bedeutet, sie können die gleiche Entlohnung wie die Stammbelegschaft im Unternehmen einfordern. Wichtig dabei: Die Ansprüche muss der Arbeitnehmer vor Gericht einfordern.

Oliver Kranz
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